Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 65520 Bad Camberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,7 km vom Suchpunkt

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Ihr Bad Camberger Betrieb organisiert geeignete Ausbildung oder Fortbildung. Die Beschäftigten erhalten Informationen zu den Unterrichtsinhalten. Am Arbeitsplatz brauchen sie zusätzlich aktuelle Angaben zur dortigen Ersten Hilfe. Bereiten Sie diese örtliche Aufgabe neben der konkreten Lehrgangsteilnahme vor.
Ihr Bad Camberger Unternehmen kann der Ausbildungsstelle mit vorhandenen Nachweisen erklären, welche Beschäftigten bereits geschult wurden. So wird Ausbildung oder Fortbildung passend angefragt. Das ist auch dann wichtig, wenn mehrere Kollegen gemeinsam teilnehmen möchten.
Bei einem Inhouse-Termin stimmen Sie die Räume und Gruppengröße ab und vereinbaren die Durchführung ausdrücklich. Der Arbeitsplan muss die ununterbrochene Teilnahme ermöglichen. Offene Lehrgänge können eine Möglichkeit für einzelne Personen sein. Erkundigen Sie sich vorab beim zuständigen Unfallversicherungsträger nach einer möglichen Gebührenübernahme. Für direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule gelten dessen Bedingungen und Verfahren. Klären Sie rechtzeitig, welche Unterlagen zum betrieblichen Auftrag gehören.
| Angabe | Nutzen |
|---|---|
| Informationsschrift | Vermittelte Kursinhalte nachlesen |
| Örtliche Hinweise | Tatsächliche Hilfeorganisation verständlich machen |
| Bescheinigung | Absolvierten Lehrgang der Person belegen |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Ihre BG oder Unfallkasse bestimmt das Verfahren. Mit erforderlichen Angaben kann die ermächtigte Schule berechtigte reguläre Gebühren direkt abrechnen. Weitere bestellte Leistungen erhalten eine gesonderte Vergütungsvereinbarung.
Berechtigung und Angaben klären.
Zusätzlichen Umfang vereinbaren.
Die DGUV sieht am Arbeitsplatz geeignete schriftliche Hinweise zur Ersten Hilfe vor. Dazu gehören etwa Notruf, Einrichtungen und geeignetes Personal. Diese Angaben werden aktuell gehalten. Prüfen Sie die tatsächlichen Informationen Ihres Standorts und führen Sie Veränderungen nach. Der Kurs vermittelt allgemeine Kenntnisse; welche Hilfewege und Personen im Betrieb vorgesehen sind, braucht einen konkreten örtlichen Bezug.
Vor der Auswahl.
Kursinhalte später nachlesen können.
Örtliche Hilfeinformationen kennen.
Standortangaben aktuell halten.

Beschreiben Sie der Schule die Gruppe und den Raumvorschlag. Vereinbaren Sie den vollständigen Unterricht einschließlich praktischer Aufgaben. Organisieren Sie dafür freie Lernzeit und notwendige Arbeitsvertretungen.
Der reguläre Lehrgang sieht eine Informationsschrift für die Teilnehmenden vor. Sie behandelt die vermittelten Inhalte und kann zum späteren Nachlesen genutzt werden. Beschäftigte können damit eine offene Frage zum Unterricht genauer benennen. Lassen Sie diese Lernunterlage nach der Veranstaltung verfügbar bleiben, statt sie ausschließlich mit den Abrechnungsunterlagen zur Kursbestellung abzulegen.
Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Einheiten zu 45 Minuten. Pausen ergänzen den Ablauf. Der Betrieb ermöglicht den gesamten bestätigten Besuch; notwendige Wege werden bei externer Teilnahme zusätzlich berücksichtigt.
In der Regel alle zwei Jahre. Gehen Sie die tatsächlich absolvierten Lehrgänge und anerkannten Qualifikationen durch. Mit diesem Stand wird die geeignete nächste Teilnahme rechtzeitig mit der Schule vorbereitet.
Der DGUV-Rahmen sieht höchstens zwanzig Teilnehmende vor. Nennen Sie der Schule die tatsächliche Zahl. Bei größerem Bedarf wird eine geeignete Durchführung mehrerer Veranstaltungen besprochen, statt eine unbegrenzte gemeinsame Gruppe vorauszusetzen.
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