Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 64653 Lorsch sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,5 km vom Suchpunkt

4,4 km vom Suchpunkt

4,4 km vom Suchpunkt

6,5 km vom Suchpunkt

9,0 km vom Suchpunkt

10,9 km vom Suchpunkt

Lorscher Unternehmen klären Ausbildung oder Fortbildung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Für geeignete öffentliche Teilnahmen oder einen vereinbarten Inhouse-Lehrgang zählen die Personen und ihre tatsächlichen Voraussetzungen. Berücksichtigen Sie bei der Gruppenzusammenstellung die Unterrichtssprache sowie bereits vorhandene Aufgaben und Qualifikationen der Beschäftigten.
Teilnehmende sind angemeldet, die verlangten Arbeitgeberangaben fehlen jedoch noch. Legen Sie im Lorscher Betrieb fest, wer diese Informationen mit der Ausbildungsstelle abstimmt und rechtzeitig bereitstellt. Eine vollständig vorbereitete Anmeldung erspart Rückfragen, die sonst erst kurz vor dem Unterricht auftauchen.
Für direkte Gebührenabrechnung müssen Berechtigung und Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers stimmen. Öffentliche Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgänge und individuell vereinbarte Inhouse-Termine brauchen dieselbe fallbezogene Klärung. Fragen Sie nach dem tatsächlichen Unterlagenbedarf und nehmen Sie eine Kostenübernahme nicht allein aufgrund der betrieblichen Bezeichnung des Kurses an.
Entgeltfortzahlung während der Schulung und gegebenenfalls Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber. Berücksichtigen Sie diese Aufwendungen zusätzlich zu der Frage, ob die regulären Lehrgangsgebühren vom zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen werden.
Die eigenen Aufwendungen für die vorgesehenen Personen ansehen.
Die möglichen übernommenen Lehrgangsgebühren gesondert klären.
Die DGUV nennt auch Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte als mögliche Personen für die Ersthelfer-Aufgabe. Eine Person kann damit für mehr als eine betriebliche Aufgabe vorgesehen sein. Die Bezeichnung ihrer Sicherheitsfunktion weist jedoch nicht für sich allein eine Erste-Hilfe-Qualifikation nach. Betrachten Sie die tatsächlich vorhandenen Nachweise und klären Sie mit der Ausbildungsstelle, welche geeignete Schulung für die vorgesehene Ersthelfer-Funktion benötigt wird.
Beschreiben Sie den tatsächlichen Bedarf der Gruppe.
Qualifikationen und Voraussetzungen berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung klären.
Personenzahl und Unterrichtsraum beschreiben.
Wenn für eine gemeinsame Gruppe verschiedene Unterrichtssprachen gewünscht werden, sprechen Sie dies vor der Planung mit der Ausbildungsstelle an. Nach den DGUV-Vorgaben darf ein betrieblicher Lehrgang nicht in mehreren Sprachen abgehalten werden. Klären Sie deshalb, welche gemeinsame Durchführung für die vorgesehenen Personen passt. Bleibt dies offen, wird die Gruppenzusammenstellung erneut besprochen, statt mehrere Sprachen im selben Kurs einfach vorauszusetzen.
Worauf achten?
Für die konkrete Gruppe abstimmen
Worauf achten?
Die tatsächlich zugeordnete Aufgabe benennen
Worauf achten?
Die vorhandenen Erste-Hilfe-Nachweise berücksichtigen
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Die weitere Qualifizierung wird für ihre Ersthelfer-Aufgabe eingeplant.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Dazu kommen mindestens 45 Minuten Pause. Die gesamte bestätigte Veranstaltungszeit ist für die tatsächliche Teilnahme der vorgesehenen Beschäftigten freizuhalten.
Die reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung muss in Präsenz absolviert werden. Ein reiner Online-Kurs ersetzt diesen Lehrgang nicht. Die vorgesehenen Personen sollen die konkreten Hilfehandlungen persönlich im Unterricht praktisch erarbeiten können.
Nach den DGUV-Vorgaben wird die Teilnahmebescheinigung auch bei einer fremdsprachigen betrieblichen Ausbildung oder Fortbildung auf Deutsch ausgestellt. Die Unterrichtssprache und die Sprache des Belegs haben damit unterschiedliche Aufgaben innerhalb des Lehrgangs.