Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 88677 Markdorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,1 km vom Suchpunkt

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Ihr Markdorfer Betrieb wählt geeignete Beschäftigte für die Ersthelferaufgabe aus und organisiert passende Lehrgänge. Daneben braucht der Arbeitsort ausreichendes Erste-Hilfe-Material. Bereiten Sie beide Aufgaben vor; die Qualifizierung kann öffentlich oder nach ausdrücklicher Vereinbarung mit einer eigenen Inhouse-Gruppe erfolgen.
Wenn Ihr Markdorfer Betrieb eine Gebührenübernahme durch den Unfallversicherungsträger einplanen möchte, sollten dessen Voraussetzungen vor der Anmeldung bekannt sein. Fragen Sie nach dem berechtigten Teilnehmerkreis und den benötigten Unterlagen. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann im vorgesehenen Verfahren direkt abrechnen.
Beschreiben Sie der Schule parallel den Ausbildungsbedarf. Bisherige Bescheinigungen helfen bei der Unterscheidung zwischen Ausbildung und Fortbildung. Für eine Gruppe lässt sich Inhouse-Unterricht anfragen; dafür werden Räume, Teilnehmerzahl und Durchführung vereinbart. Offene Kurse können einzelne Bedarfe abdecken. Welche Form Sie auch wählen: Die Beschäftigten brauchen vollständig freie Lernzeit. Klären Sie mit ihren Arbeitsbereichen rechtzeitig, wer während des Lehrgangs die täglichen Aufgaben übernimmt.
Klärung
Geeignete Personen für die Ersthelferrolle vorsehen
Klärung
Ausbildung oder Fortbildung fachlich einordnen
Klärung
Ausstattung am tatsächlichen Arbeitsort nutzbar halten
Klären Sie bei BG oder Unfallkasse die Voraussetzungen und erforderlichen Angaben. Eine ermächtigte Schule kann berechtigte reguläre Gebühren direkt abrechnen. Weitere bestellte Leistungen werden mit Umfang und Vergütung gesondert vereinbart.
Trägervoraussetzungen der Personen prüfen.
Zusätzliche Leistungen ausdrücklich vereinbaren.
Für eine gezielte Anfrage.
Eignung und Bereitschaft zur Aufgabe besprechen.
Passende Lehrgänge anhand anerkannter Belege wählen.
Kontrolle und nötige Ergänzungen organisieren.
Bei der Eignung berücksichtigt der Unternehmer individuelle Voraussetzungen. Die DGUV nennt persönliche, körperliche und geistige Aspekte sowie die erwünschte Motivation zur Hilfeleistung. Besprechen Sie die vorgesehene Rolle mit den Beschäftigten. Anerkannte bisherige Qualifikationen werden anschließend bei der Lehrgangsauswahl berücksichtigt. Der bloße Wunsch nach einer gemeinsamen Gruppe soll die geeignete Personenauswahl und den tatsächlichen Schulungsbedarf nicht vorwegnehmen.
Nennen Sie der Ausbildungsstelle Personenzahl und Raumvorschlag. Geeignete Bedingungen für praktische Aufgaben werden vereinbart. Die vorgesehenen Personen brauchen die gesamte Lernzeit; organisieren Sie dafür Vertretungen, damit laufende Arbeit den Unterricht nicht unterbricht.
Am Arbeitsort muss Erste-Hilfe-Material ausreichend vorhanden, schnell erreichbar und vor schädigenden Einflüssen geschützt sein. Verbrauchtes oder unbrauchbares Material wird rechtzeitig ergänzt oder ersetzt. Vereinbaren Sie intern, wer diese Aufgabe im Blick hält. Die Ausstattung richtet sich nach den tatsächlichen betrieblichen Bedingungen. Kontrollieren Sie den vorhandenen Stand daher unabhängig davon, ob gerade eine neue Ausbildung oder Fortbildung stattfindet.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Einheiten zu 45 Minuten. Die Pausen kommen hinzu. Für die Freigabe der Beschäftigten verwenden Sie den ganzen bestätigten Ablauf und berücksichtigen bei externem Unterricht zusätzlich die Wege.
Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie besuchte Lehrgänge und Abschlussdaten nachvollziehbar fest. Anhand anerkannter vorhandener Qualifikationen wird der geeignete nächste Lehrgang rechtzeitig mit der Schule vorbereitet.
Die betriebliche Ausbildung und Fortbildung benötigen Präsenz mit praktischen Aufgaben. Ein reiner Onlinelehrgang ersetzt die reguläre Schulung nicht. Die vorgesehenen Personen werden deshalb für einen geeigneten persönlichen Besuch und dessen vollständige Lernzeit eingeplant.