Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 47546 Kalkar sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,7 km vom Suchpunkt

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Für Ihren Kalkarer Betrieb werden Ausbildung oder Fortbildung nach dem anerkannten Schulungsstand ausgewählt. Für eine Inhouse-Anfrage nennen Sie die konkrete Gruppengröße. Beachten Sie außerdem, welche Personen tatsächlich teilnehmen: Das ist auch für die Abrechnung regulärer Gebühren relevant.
Für einen betrieblichen Auftrag in Kalkar sollte feststehen, welche Beschäftigten eine Ersthelferschulung besuchen sollen. Frühere Bescheinigungen helfen der Ausbildungsstelle, Ausbildung und Fortbildung mit Ihnen passend zu besprechen. Benennen Sie eine Ansprechperson, die offene Fragen bündelt.
Eine Inhouse-Veranstaltung muss ausdrücklich vereinbart werden. Stimmen Sie die Räume und Teilnehmerzahl ab und lassen Sie sich die Durchführung bestätigen. Währenddessen braucht die Gruppe Vertretung für ihre sonstigen Aufgaben. Offene Kurse können einzelne Bedarfe abdecken. Ob Gebühren übernommen werden, richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger und dessen Voraussetzungen. Direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule folgt dem festgelegten Verfahren; die nötigen Unterlagen werden rechtzeitig vor der Teilnahme vorbereitet.
Der reguläre Lehrgang hat nach den DGUV-Hinweisen höchstens zwanzig Teilnehmende. Nennen Sie der Schule die tatsächliche Zahl der vorgesehenen Personen. Bei größerem Bedarf wird eine passende Durchführung mehrerer Veranstaltungen besprochen. Berücksichtigen Sie dabei, wer Ausbildung und wer Fortbildung benötigt. Eine gemeinsame Namensliste allein beschreibt noch keine geeignete einzelne Kursgruppe für alle.
Der Unfallversicherungsträger übernimmt nach den DGUV-Hinweisen reguläre Gebühren nur für Personen, die tatsächlich am Lehrgang teilnehmen. Halten Sie Ihre Anmeldung deshalb aktuell und informieren Sie die Ausbildungsstelle, wenn eine vorgesehene Person ausfällt. Lesen Sie auch deren Bedingungen für Absagen. Mögliche Stornokosten richten sich nach der konkreten Vereinbarung; aus der Gebührenübernahme folgt keine Zusage für solche Kosten.
Für die Anfrage bereithalten.
Ausbildung oder Fortbildung einordnen.
Die vorgesehene Personenzahl nennen.
Ausfälle rechtzeitig mitteilen.
Ihre BG oder Unfallkasse erläutert das Abrechnungsverfahren. Bereiten Sie die erforderlichen Angaben für berechtigte Teilnahmen vor. Zusätzlich bestellte Leistungen erhalten eine gesonderte Vergütungsvereinbarung mit der Ausbildungsstelle.
Trägervorgaben für die Teilnahmen erfüllen.
Zusätzliche Bestellungen gesondert vereinbaren.

Für Inhouse werden Raum und Übungsmöglichkeiten abgestimmt. Alle vorgesehenen Personen brauchen vollständige Lernzeit. Organisieren Sie Vertretungen laufender Tätigkeiten und geben Sie die bestätigten Veranstaltungsangaben weiter.
Für Ihre Auswahl
Geeignete Veranstaltungen mit der Schule planen
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Anmeldung bei Änderungen aktualisieren
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Gebühr und mögliche Absagebedingungen lesen
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Einheiten zu 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Verwenden Sie die vollständigen Veranstaltungszeiten für die Freigabe; externe Wege werden zusätzlich organisiert.
Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Nutzen Sie tatsächliche Abschlussdaten, um den nächsten geeigneten Lehrgang rechtzeitig mit der Schule und den Arbeitsbereichen vorzubereiten.
Gehen Sie vorhandene anerkannte Nachweise der Beschäftigten durch. Besprechen Sie mit der ermächtigten Schule den jeweils geeigneten Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgang. Eine neue betriebliche Benennung allein verlangt keine neue Grundausbildung.