Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 93133 Burglengenfeld sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,9 km vom Suchpunkt

13,2 km vom Suchpunkt

13,9 km vom Suchpunkt

15,2 km vom Suchpunkt

16,3 km vom Suchpunkt

17,6 km vom Suchpunkt

Für Ihren Burglengenfelder Betrieb braucht die Ersthelferschulung einen eigenen Zeitrahmen. Organisieren Sie die Beschäftigten für den passenden vollständigen Lehrgang und besprechen Sie relevante Lernfragen mit der ermächtigten Schule. Öffentliche Teilnahmen oder eine vereinbarte Inhouse-Gruppe werden mit ihren tatsächlichen Bedingungen vorbereitet.
Zeigen Sie der Ausbildungsstelle, welche Ersthelferbescheinigungen die vorgesehenen Beschäftigten Ihres Burglengenfelder Betriebs besitzen. Damit lässt sich Ausbildung oder Fortbildung passend anfragen. Die Auswahl sollte vom Bedarf ausgehen und anschließend mit einer durchführbaren Organisation verbunden werden.
Bei einer eigenen Inhouse-Gruppe stimmen Sie Räume und Teilnehmerzahl ab. Eine ausdrückliche Vereinbarung und die Bestätigung des Anbieters legen die Durchführung fest. Sorgen Sie für Vertretungen während der gesamten Lernzeit. Bei wenigen Personen kommen auch offene Kurse infrage. Die mögliche Übernahme von Gebühren prüfen Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger. Für direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule gelten dessen Voraussetzungen, Unterlagen und das vorgesehene Verfahren.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse legt die Bedingungen und das Verfahren für berechtigte Teilnahmen fest. Erfragen Sie die verlangten Angaben und stellen Sie sie der ermächtigten Ausbildungsstelle bereit. Diese kann reguläre Gebühren unter den Voraussetzungen direkt abrechnen. Zusätzliche Auftragsleistungen behalten eine gesonderte Vereinbarung über Umfang und Vergütung.
Trägervoraussetzungen für die geplanten Personen erfragen.
Weitere gewünschte Leistungen mit ihrer Vergütung kennen.
Personen, Lehrgang und Durchführung gehören zusammen.
Anerkannte bisherige Belege für den passenden Anschluss nutzen.
Vollständige Teilnahme ohne parallele Arbeitsaufträge organisieren.
Relevante Anliegen für die Schule benennen.
Nennen Sie Personenzahl und Raumvorschlag, wenn Sie eine eigene Veranstaltung anfragen. Unterricht und praktische Aufgaben benötigen passende Bedingungen. Die Schule bestätigt die geeignete Durchführung mit Ihnen. Einzelne öffentliche Teilnahmen können ebenfalls zum benötigten Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf passen.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Die Pausen verlängern den Aufenthalt. Verwenden Sie deshalb die bestätigte Anfangs- und Endzeit für Ihre betriebliche Planung. Bei externer Teilnahme berücksichtigen Sie zusätzlich die erforderlichen Wege. Auch für einen Kurs im eigenen Gebäude ist die gesamte Zeit zum Lernen frei; die Nähe zum Arbeitsplatz verkürzt den Lehrgang nicht.
Neben den verpflichtenden Inhalten nennt der DGUV-Rahmen optionale Fortbildungsthemen, deren Auswahl sich am Bedarf der Teilnehmenden oder des Unternehmens orientiert. Beschreiben Sie der Schule deshalb relevante Fragen aus Ihrem Arbeitsumfeld. Diese kann sie in den geeigneten Lehrgang einordnen. Eine entsprechende Anfrage bedeutet noch kein zusätzlich bestelltes Spezialtraining; gewünschte Leistungen und der tatsächliche Unterricht werden vorab verständlich abgestimmt.
Ihr Abgleich
Geeignete Lehrgangsart bestimmen
Ihr Abgleich
Passenden Lernbedarf mit der Schule besprechen
Ihr Abgleich
Ganze Zeiten und Unterrichtsbedingungen vereinbaren

In der Regel alle zwei Jahre. Legen Sie die tatsächlichen Schulungsdaten der Personen zugrunde, wenn Sie den nächsten Bedarf vorbereiten. Mit der Ausbildungsstelle wird der passende Lehrgang eingeordnet und anschließend die vollständige Teilnahme organisiert.
Die DGUV zählt erforderliche Materialien, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung zum regulären Gebührenumfang. Darüber hinaus gewünschte Leistungen werden gesondert vereinbart. Lesen Sie den tatsächlichen Auftrag und klären Sie die Vergütung weiterer Bestellungen vor der verbindlichen Zusage.
Die Auswahl und Benennung liegt beim Unternehmer. Der besuchte Lehrgang vermittelt die Qualifizierung; die betriebliche Funktion wird zusätzlich zugeordnet. Informieren Sie die Beschäftigten darüber, welche Personen vorgesehen sind, und passen Sie die Angaben bei Änderungen an.
Alle Erste-Hilfe-Kurse für Burglengenfeld · Andere Stadt wählen