Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 25436 Tornesch sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Tornesch · Schleswig-Holstein
Tornescher Arbeitgeber klären den Schulungsbedarf und die Durchführung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Ein Führerscheinbezug allein beschreibt noch nicht alle betrieblichen Voraussetzungen. Bei geeigneten öffentlichen Lehrgängen oder einem vereinbarten Inhouse-Termin werden Qualifikation und Abrechnung für die vorgesehenen Beschäftigten ausdrücklich zugeordnet.

Der Inhouse-Unterricht liegt im selben Gebäude wie der Arbeitsplatz. Das bedeutet nicht, dass Beschäftigte währenddessen ihre üblichen Aufgaben weiter übernehmen können. Klären Sie im Tornescher Betrieb vorab, wer diese Aufgaben in der bestätigten Teilnahmezeit abdeckt.
Die Ausbildungsstelle plant den vereinbarten Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgang für die vorgesehene Gruppe. Laufende interne Abrufe können diese Vorbereitung beeinträchtigen und sollten vor dem Kurstag geklärt werden. Auch öffentliche Lehrgänge brauchen eine verlässliche betriebliche Freistellung. Wenn einzelne Personen nicht wie vorgesehen teilnehmen können, wird die Änderung mit der Schule abgestimmt, statt eine vollständige Teilnahme lediglich aus der Anmeldung abzuleiten.
Nach den DGUV-Hinweisen rechnet die Ausbildungsstelle berechtigte Lehrgangsgebühren mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Eine direkte Abrechnung zwischen Mitgliedsunternehmen und Unfallversicherungsträger ist nicht vorgesehen. Erfragen Sie deshalb das erforderliche Verfahren, bevor Sie von einer späteren eigenen Erstattung ausgehen. Der Betrieb stellt die verlangten Angaben bereit; die konkrete Anmeldung und die zugehörigen Unterlagen werden mit der Schule abgestimmt.
Die geplanten Unterrichtsbedingungen werden gemeinsam geprüft.
Die tatsächliche Zahl der Personen angeben.
Die Möglichkeiten für Unterricht und Übungen erläutern.
Den geklärten Qualifizierungsbedarf nennen.
Wenn Beschäftigte mehrere Veranstaltungen besuchen sollen, nennen Sie der Schule nicht nur die Gesamtzahl der zu schulenden Personen. Machen Sie auch deutlich, wie viele Teilnahmen Sie je Lehrgang anfragen. Ein einzelner Gruppentermin und mehrere öffentliche Besuche benötigen unterschiedliche Angaben zur Verteilung. Bei einer noch offenen Aufteilung kennzeichnen Sie dies ausdrücklich, damit die Schule die Angaben nicht irrtümlich einer bereits feststehenden gemeinsamen Gruppe zuordnet.
Die reguläre Ausbildung und Fortbildung finden in Präsenz statt. Eine ausschließlich digitale Veranstaltung ersetzt diesen Lehrgang nicht.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse erläutert die Berechtigung und das benötigte Verfahren. Bereiten Sie die verlangten Arbeitgeberangaben rechtzeitig für die Ausbildungsstelle vor.
Den zuständigen Träger und seine Vorgaben klären.
Die verlangten Angaben zur Anmeldung bereitstellen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Führerscheinkurs | Betriebliche Voraussetzungen gesondert prüfen |
| Lehrgangsanmeldung | Die geplante Teilnahme vorbereiten |
| Teilnahmebeleg | Den tatsächlich absolvierten Lehrgang festhalten |
Die DGUV nennt dafür zwei Voraussetzungen: Der Besuch darf höchstens zwei Jahre zurückliegen und muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle erfolgt sein. Prüfen Sie beide Angaben für den tatsächlich absolvierten Lehrgang der vorgesehenen Person.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Einheiten von 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Organisieren Sie die Freistellung anhand der gesamten bestätigten Veranstaltungszeit und nicht allein anhand der reinen Unterrichtsminuten.
Neben den möglichen übernommenen Lehrgangsgebühren trägt der Arbeitgeber eigene Aufwendungen. Die DGUV nennt hierfür etwa Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten. Beziehen Sie diese Positionen in die Vorbereitung ein, auch wenn die Schule berechtigte Gebühren direkt abrechnet.