Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 38685 Langelsheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,4 km vom Suchpunkt

13,9 km vom Suchpunkt

18,3 km vom Suchpunkt

20,2 km vom Suchpunkt

23,1 km vom Suchpunkt

24,8 km vom Suchpunkt

Für Ihren Langelsheimer Betrieb beginnt die Qualifizierungsplanung bei geeigneten Beschäftigten und der Aufgabe, die sie übernehmen sollen. Besprechen Sie deren anerkannten Schulungsstand und organisieren Sie passende Ausbildung oder Fortbildung. Ein öffentlicher Lehrgang oder eine vereinbarte Inhouse-Gruppe braucht die vollständige persönliche Lernzeit der vorgesehenen Personen.
In Langelsheim gehören Industrie und touristisches Gewerbe zum Wirtschaftsbild. Für einen betrieblichen Ersthelferlehrgang zählt jeweils der konkrete Bedarf Ihres Unternehmens. Tragen Sie frühere Bescheinigungen zusammen und klären Sie mit der Ausbildungsstelle, ob Ausbildung oder Fortbildung gebraucht wird.
Bei mehreren Personen kann eine eigene Inhouse-Gruppe infrage kommen. Voraussetzung ist eine abgestimmte Durchführung mit geeigneten Räumen und durchgehend freigestellten Teilnehmern. Die Schule bespricht diese Bedingungen mit Ihnen. Für einzelne Mitarbeiter können offene Kurse passen. Wenden Sie sich zur Gebührenübernahme rechtzeitig an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Ausbildungsstelle richtet sich nach dessen Voraussetzungen und Verfahren; die erforderlichen Unterlagen gehören vorab zur Vorbereitung des Auftrags.
Grundlage
Geeignete Beschäftigte für die Ersthelferaufgabe vorsehen
Grundlage
Anerkannten bisherigen Stand und passenden Lehrgang einordnen
Grundlage
Öffentliche Teilnahme oder eigene Gruppe konkret vereinbaren
Die DGUV beschreibt die Fortbildung als Sicherung vorhandener Kompetenzen und weiteres Training für Notfallsituationen. Beschäftigte können dabei an bereits erworbene Kenntnisse anknüpfen. Ermutigen Sie die Teilnehmenden, Fragen zum behandelten Programm einzubringen und bei den angeleiteten Übungen mitzuarbeiten. Der Betrieb ermöglicht dafür einen vollständigen Lehrgangsbesuch. Für die weitere Planung werden tatsächlich absolvierte Schulungen festgehalten, damit der nächste Lernbedarf aus dem bekannten Stand hervorgeht.
Die DGUV nennt bei der Eignung persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen. Die unternehmerische Entscheidung berücksichtigt diese individuellen Aspekte; Motivation zur Hilfeleistung ist ebenfalls erwünscht. Sprechen Sie mit den vorgesehenen Personen über die Ersthelferaufgabe, bevor die Anfrage nur anhand freier Termine gestellt wird. Eine nachvollziehbare Auswahl verbindet die Aufgabe mit den Menschen, die sie übernehmen sollen. Die geeignete Qualifizierung wird anhand der anerkannten bisherigen Nachweise besprochen.
Die Auswahl und die Qualifizierung gehören zusammen.
Individuelle Voraussetzungen für die Aufgabe berücksichtigen.
Die vorgesehene Ersthelferrolle mit den Beschäftigten besprechen.
Passenden Lehrgang und vollständige Teilnahme organisieren.
Prüfen Sie mit der zuständigen BG oder Unfallkasse, welche geplanten Teilnahmen die Übernahmebedingungen erfüllen. Deren Verfahren bestimmt die Angaben für die ermächtigte Ausbildungsstelle. Berechtigte reguläre Kursgebühren kann diese direkt abrechnen. Zusätzliche Bestellungen werden mit ihrem Umfang und ihrer Vergütung gesondert vereinbart; eine Inhouse-Durchführung bedeutet keine automatische vollständige Kostenfreiheit des Auftrags.
Berechtigte Personen und erforderliche Angaben klären.
Weitere gewünschte Leistungen mit ihrer Vergütung vereinbaren.

Nennen Sie der Schule den gewünschten Lehrgang, die Personenzahl und den Raumvorschlag. Die praktischen Aufgaben brauchen passende Bedingungen. Organisieren Sie die Freigabe der Gruppe und Vertretungen laufender Tätigkeiten, damit der Unterricht am eigenen Standort für den ganzen Ablauf möglich ist.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Stimmen Sie die ganze Zeitspanne mit der Schule ab, damit die vorgesehenen Personen alle theoretischen und praktischen Teile besuchen können; gegebenenfalls werden Wege zusätzlich organisiert.
In der Regel alle zwei Jahre. Nutzen Sie die tatsächlichen Abschlussdaten für Ihre Planung. Der geeignete nächste Lehrgang wird unter Berücksichtigung anerkannter vorhandener Qualifikationen ausgewählt. Eine erstmalige betriebliche Benennung allein verlangt nicht automatisch eine neue Grundausbildung.
Nach den DGUV-Hinweisen zählen erforderliche Lehr- und Übungsmaterialien, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung dazu. Wenn der Betrieb zusätzliche Leistungen wünscht, werden deren tatsächlicher Umfang und eine gesonderte Vergütung vor dem Auftrag mit der Schule vereinbart.
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