Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 69412 Eberbach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,6 km vom Suchpunkt

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Eberbacher Unternehmen organisieren für betriebliche Ersthelfende eine geeignete Ausbildung und die weitere Fortbildung. Neben dieser Qualifizierung brauchen Beschäftigte aktuelle Informationen zur Ersten Hilfe am eigenen Standort. Bereiten Sie beide Aufgaben vor; der Lehrgang kann öffentlich besucht oder nach Vereinbarung als eigene Inhouse-Veranstaltung durchgeführt werden.
Welche Ersthelferbescheinigungen liegen in Ihrem Eberbacher Unternehmen vor? Geben Sie der Ausbildungsstelle diese Information, damit Ausbildung und Fortbildung passend besprochen werden können. Benennen Sie die vorgesehenen Teilnehmer und den Anlass der Schulung.
Für Inhouse-Unterricht muss eine eigene Gruppe gemeinsam frei sein. Die Schule benötigt Angaben zu Räumen und Teilnehmerzahl und bestätigt die Durchführung nach der Abstimmung. Einzelne offene Kursplätze sind eine weitere Möglichkeit. Die Gebührenübernahme prüfen Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger anhand seiner Bedingungen. Soll eine ermächtigte Ausbildungsstelle direkt abrechnen, gelten dessen Verfahren und die erforderlichen Angaben. Eine klare Zuständigkeit im Unternehmen hilft, diese Unterlagen rechtzeitig vor der Teilnahme bereitzustellen.
Die DGUV Vorschrift 1 sieht geeignete schriftliche Hinweise zur Ersten Hilfe und Angaben etwa zu Notruf, Einrichtungen und Ersthelferpersonal vor. Diese Angaben werden aktuell gehalten. Prüfen Sie daher im eigenen Betrieb, ob die Informationen den tatsächlichen Stand wiedergeben. Die Belegschaft braucht die örtlichen Angaben zusätzlich zur allgemeinen Schulung. Ein Kursanbieter kann nicht allein durch den Unterricht festlegen, welche Personen und Einrichtungen in Ihrem Unternehmen konkret vorgesehen sind.

Für Inhouse werden Gruppe und Raumvorschlag konkret besprochen. Die praktischen Aufgaben brauchen geeignete Bedingungen. Halten Sie die Beschäftigten für den vollständigen Ablauf frei und organisieren Sie Vertretungen. Bei einzelnen Personen oder unterschiedlichen Bedarfen können passende öffentliche Lehrgänge eine weitere Möglichkeit sein.
| Angabe | Wofür Sie diese nutzen |
|---|---|
| Bisheriger Lehrgang | Geeigneten nächsten Schulungsbedarf einordnen |
| Vereinbarte Veranstaltung | Raum, Gruppe und vollständige Lernzeit organisieren |
| Örtliche Hilfeangaben | Die tatsächliche betriebliche Organisation verständlich machen |
Jede Aufgabe hat eine eigene Grundlage.
Anerkannte bisherige Qualifikation für den Lehrgang berücksichtigen.
Die weitere praktische Qualifizierung einplanen.
Örtliche Hilfeangaben bekannt machen und aktuell halten.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Bedingungen Ihrer BG oder Unfallkasse. Klären Sie dort die Berechtigung der Personen und das Abrechnungsverfahren. Mit den verlangten Angaben kann die ermächtigte Schule berechtigte Teilnahmen direkt abrechnen. Weitere gewünschte Leistungen werden vor dem Auftrag mit ihrem Umfang und ihrer Vergütung gesondert vereinbart.
Berechtigung und Angaben für die geplanten Teilnahmen klären.
Zusätzliche Bestellungen mit ihrer Vergütung ausdrücklich festlegen.
Die Fortbildung dient nach dem DGUV-Rahmen dazu, erworbene Kompetenzen zu sichern und Notfallsituationen weiter zu trainieren. Beschäftigte können mit Fragen aus ihrer bisherigen Erfahrung in den Lehrgang gehen. Für die Auswahl werden die anerkannten bisherigen Qualifikationen berücksichtigt. Halten Sie tatsächlich absolvierte Schulungen nachvollziehbar fest und planen Sie den passenden Anschluss rechtzeitig. Die weitere Qualifizierung soll als Lerngelegenheit und nicht allein als Kalendererinnerung vorbereitet werden.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Nutzen Sie die belegten Abschlussdaten für Ihre Übersicht. Darauf aufbauend lässt sich ein passender nächster Lehrgang anfragen und die vollständige Teilnahme mit den Arbeitsbereichen abstimmen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Den gesamten bestätigten Ablauf brauchen Sie für die Freistellung der Beschäftigten; bei externer Teilnahme werden auch die erforderlichen Wege in die Planung aufgenommen.
Eine neue Benennung allein verlangt keine erneute Grundausbildung. Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden bei der Einordnung berücksichtigt. Sehen Sie die tatsächlichen Nachweise durch und klären Sie mit der Ausbildungsstelle den geeigneten Anschluss, bevor eine neue Teilnahme gebucht wird.