Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 84405 Dorfen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,1 km vom Suchpunkt

14,6 km vom Suchpunkt

15,6 km vom Suchpunkt

18,4 km vom Suchpunkt

20,0 km vom Suchpunkt

22,0 km vom Suchpunkt

Für eine eigene Ersthelferschulung in Ihrem Dorfener Betrieb wird die vorgesehene Gruppe konkret beschrieben. Nennen Sie der ermächtigten Ausbildungsstelle die Personenzahl und den benötigten Lehrgang. Bei unterschiedlichen Bedarfen lassen sich geeignete Veranstaltungen gesondert organisieren. Die Inhouse-Durchführung wird mit passenden Unterrichtsbedingungen vereinbart.
Für einen betrieblichen Lehrgang müssen die vorgesehenen Mitarbeiter in Dorfen vollständig teilnehmen können. Klären Sie deshalb die Vertretung ihrer Aufgaben, bevor ein Termin feststeht. Gerade bei einer Inhouse-Veranstaltung sollte niemand wegen der Nähe zum Arbeitsplatz zwischendurch aus dem Unterricht gerufen werden.
Welcher Lehrgang gebraucht wird, besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle anhand bisheriger Nachweise. Für die eigene Gruppe werden Räume und Teilnehmerzahl abgestimmt und die Durchführung verbindlich vereinbart. Offene Kurse können einzelne Bedarfe abdecken. Wenn Gebühren über den zuständigen Unfallversicherungsträger abgerechnet werden sollen, prüfen Sie dessen Voraussetzungen vorab. Direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule folgt dem vorgesehenen Verfahren; die nötigen Unterlagen sind rechtzeitig vorzubereiten.
Eine eigene Veranstaltung braucht einen passenden Rahmen.
Die vorgesehenen Teilnehmenden konkret zählen.
Geeignete Ausbildung oder Fortbildung zuordnen.
Grundlegende Inhalte und praktische Aufgaben im Lehrgang kennenlernen.
Ihre BG oder Unfallkasse nennt die Voraussetzungen für eine Übernahme regulärer Kursgebühren. Klären Sie die Berechtigung der geplanten Personen und die Angaben für das vorgesehene Verfahren. Eine ermächtigte Schule kann berechtigte Teilnahmen direkt abrechnen. Zusätzliche Bestellungen werden im konkreten Auftrag gesondert vereinbart; ein eigener Inhouse-Termin ist keine pauschale Zusage vollständiger Kostenfreiheit.
Berechtigung und erforderliche Abrechnungsangaben einholen.
Regulären Lehrgang und weitere Leistungen mit Vergütung prüfen.
Der reguläre Ausbildungsrahmen behandelt grundlegende Themen wie eigenes Schutzverhalten, das Absetzen eines Notrufs, Wundversorgung und Wiederbelebung. Die DGUV beschreibt dazu theoretische Inhalte und praktische Aufgaben. Die Beschäftigten sollen Fähigkeiten für Notfallsituationen erwerben und die vermittelten Abläufe im Unterricht kennenlernen. Wenn die Gruppe Fragen zum Lernprogramm hat, besprechen Sie diese mit der Schule. Eine passende Gruppengröße ist ein organisatorischer Rahmen für diesen fachlichen Lehrgang.
| Vorbereitung | Was dafür feststeht |
|---|---|
| Fachliche Auswahl | Anerkannte Vorbildung und nächster geeigneter Lehrgang |
| Veranstaltungen | Tatsächliche Personenzahl und geeignete Gruppierung |
| Lernprogramm | Erklärungen und praktische Aufgaben für die Gruppe |

Nicht alle Beschäftigten müssen gemeinsam geschult werden. Geeignete öffentliche Veranstaltungen können passen, wenn unterschiedliche Termine oder Lehrgänge benötigt werden. Vergleichen Sie diese Möglichkeit mit einer eigenen Gruppe anhand Ihrer tatsächlichen Arbeitsplanung und der vollständigen Teilnahmemöglichkeit der betreffenden Personen.
Für den regulären Lehrgang beschreibt die DGUV eine Obergrenze von zwanzig Teilnehmenden. Eine größere Belegschaft wird deshalb nicht allein durch den Wunsch nach einem gemeinsamen Tag zu einer einzigen Kursgruppe. Nennen Sie den tatsächlichen Bedarf und besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle geeignete Veranstaltungen. Die Zuordnung zu Ausbildung oder Fortbildung erfolgt nach den anerkannten vorhandenen Qualifikationen. Gruppengröße und benötigter Lehrgang werden so gemeinsam berücksichtigt.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Der Betrieb plant die Beschäftigten für die gesamte bestätigte Veranstaltung ein und berücksichtigt bei einem externen Besuch die nötigen Wege zum Lehrgang.
Betriebliche Ersthelfende sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Halten Sie die tatsächlichen Kursdaten nachvollziehbar fest. Damit kann der weitere geeignete Besuch rechtzeitig mit der Schule und den Arbeitsbereichen vorbereitet werden.
Nach den DGUV-Hinweisen sind erforderliche Lehr- und Übungsmaterialien, Teilnehmerunterlagen und die Teilnahmebescheinigung mit den regulären Lehrgangsgebühren abgegolten. Darüber hinaus gewünschte Leistungen werden gesondert besprochen und mit ihrem Umfang sowie einer zusätzlichen Vergütung ausdrücklich vereinbart.