Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 96465 Neustadt b.Coburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Neustadt b.Coburg · Bayern
Für Ihren Neustadter Betrieb werden die Beschäftigten dem geeigneten Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgang zugeordnet. Organisieren Sie den Unterricht nach ihrem anerkannten Schulungsstand. Bei einer eigenen Inhouse-Anfrage betrachten Sie außerdem den organisatorischen Aufwand und die Kosten des konkreten Auftrags; öffentliche Teilnahmen können ebenfalls passend sein.

Wer einen Lehrgang besucht, braucht dafür eine vollständige Freistellung. Klären Sie im Neustadter Betrieb deshalb frühzeitig die Vertretung für die vorgesehenen Teilnehmer. Das gilt für offene Kurse und ebenso für Unterricht im eigenen Unternehmen.
Mit bisherigen Bescheinigungen lässt sich der Ausbildungsstelle erklären, ob Ausbildung oder Fortbildung ansteht. Für eine Inhouse-Gruppe werden Räume und Teilnehmerzahl abgestimmt und die Durchführung verbindlich vereinbart. Bei einzelnen Beschäftigten können offene Kursplätze passen. Eine Gebührenübernahme prüfen Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger nach dessen Voraussetzungen. Für direkte Abrechnung über eine ermächtigte Ausbildungsstelle gelten das vorgesehene Verfahren und die dafür benötigten Unterlagen; diese Punkte gehören vor die Anmeldung.
Auch bei einer möglichen Übernahme der regulären Kursgebühr verbleiben Kosten der Teilnahme beim Unternehmen. Die DGUV nennt dazu Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten der Beschäftigten. Beziehen Sie solche Aufwendungen in die Planung ein, wenn Sie mögliche Durchführungen vergleichen. Die freigegebene Arbeitszeit wird vollständig für den Lehrgang gebraucht. Bei einer eigenen Veranstaltung kommen die organisatorischen Vorbereitungen am Standort hinzu; der konkrete Leistungsauftrag wird mit der Ausbildungsstelle abgestimmt.
Bei Inhouse-Unterricht beschreiben Sie Raum und Personenzahl. Die Schule klärt mit Ihnen die Bedingungen für praktische Aufgaben und Erklärungen. Der Betrieb bereitet den vereinbarten Ort vor und ermöglicht die ganze Teilnahmezeit, einschließlich einer passenden Vertretung laufender Tätigkeiten.
Für die Schulungsplanung wirken mehrere Angaben zusammen.
Passenden Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf einordnen.
Unterschiedliche Lehrgänge getrennt organisieren.
Freie Lernzeit und eigene betriebliche Ausgaben berücksichtigen.
Was zu klären ist
Vorhandene anerkannte Belege und geeigneter Anschluss
Was zu klären ist
Übernahmebedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers
Was zu klären ist
Arbeitszeit, Beschäftigtenfahrten und weitere Bestellungen
Ihre BG oder Unfallkasse gibt die Bedingungen der möglichen Gebührenübernahme für die vorgesehenen Teilnahmen vor. Klären Sie die benötigten Angaben für das jeweilige Verfahren. Die ermächtigte Schule kann berechtigte reguläre Gebühren entsprechend direkt abrechnen. Lesen Sie zusätzlich den Umfang Ihres Angebots: Weitere ausdrücklich bestellte Leistungen werden mit ihrer Vergütung gesondert vereinbart.
Trägervoraussetzungen und Abrechnungsangaben der Teilnahmen klären.
Zusätzliche Leistungen und ihre Vergütung vor der Zusage festhalten.
Ausbildung und Fortbildung verfolgen unterschiedliche Ausgangspunkte des Lernens. Der DGUV-Grundsatz sieht vor, dass Fortbildungsteilnehmende nicht in eine Ausbildung integriert werden dürfen. Gehen Sie deshalb die vorhandenen anerkannten Nachweise durch und klären Sie die Zuordnung mit der Schule. Eine Gruppe wird nicht allein deshalb zum gemeinsamen Lehrgang, weil alle Personen denselben Tag frei hätten. Vereinbaren Sie geeignete Veranstaltungen für den tatsächlich vorliegenden Bedarf.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Einheiten von 45 Minuten. Pausen kommen zusätzlich hinzu. Verwenden Sie für die Arbeitsplanung die bestätigten vollständigen Zeiten, damit die Beschäftigten die theoretischen Inhalte und die vorgesehenen praktischen Aufgaben vollständig besuchen können.
In der Regel sollen betriebliche Ersthelfende alle zwei Jahre fortgebildet werden. Halten Sie absolvierte Kurse und Abschlussdaten für die weitere Planung fest. Der nächste geeignete Lehrgang wird mit der Schule und den betroffenen Arbeitsbereichen rechtzeitig organisiert.
Die betriebliche Benennung ist Aufgabe des Unternehmers. Die Bescheinigung dokumentiert den besuchten Lehrgang. Sorgen Sie im Betrieb zusätzlich für eine verständliche Zuordnung der Funktion und die Bekanntgabe der vorgesehenen Personen, damit die Belegschaft die Ersthelfenden kennt.
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