Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 29633 Munster sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,9 km vom Suchpunkt

16,8 km vom Suchpunkt

17,2 km vom Suchpunkt

17,6 km vom Suchpunkt

22,7 km vom Suchpunkt

23,4 km vom Suchpunkt

Für Ihren Munsteraner Betrieb wird die geeignete Ausbildung oder Fortbildung mit einer ermächtigten Stelle vereinbart. Lesen Sie, welche Veranstaltung und welche Leistungen Ihr konkreter Auftrag umfasst. Für Inhouse-Unterricht kommen abgestimmte Räume und eine eigene Gruppe hinzu; die mögliche Gebührenübernahme folgt den Bedingungen Ihres Unfallversicherungsträgers.
Vorhandene Ersthelferbescheinigungen helfen Ihrem Munsteraner Betrieb bei einer neuen Anfrage. Die Ausbildungsstelle kann auf dieser Grundlage Ausbildung und Fortbildung einordnen. Legen Sie mit ihr fest, welcher Lehrgang für die vorgesehenen Personen gebraucht wird.
Danach wird die Durchführung konkret. Bei Inhouse-Unterricht werden Räume und Gruppengröße abgestimmt und eine verbindliche Vereinbarung getroffen. Stellen Sie die Beschäftigten vollständig von anderen Aufgaben frei. Offene Kurse können einzelne Schulungsbedarfe abdecken. Ob Gebühren übernommen werden, hängt von den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers ab. Klären Sie vor der Anmeldung das Verfahren für eine mögliche direkte Abrechnung durch die ermächtigte Schule und die dazu nötigen Unterlagen.
Ein erster Terminwunsch ist noch keine vollständige Durchführungsplanung. Lesen Sie die Rückmeldung der Schule daraufhin, welcher Lehrgang für welche Gruppe vereinbart wird. Bei einem Inhouse-Auftrag gehören auch der Standort und die Bedingungen des Unterrichts dazu. Klären Sie eine offene Angabe vor der verbindlichen Zusage. Für die anschließende betriebliche Vorbereitung werden die bestätigten Zeiten und der vereinbarte Raum verwendet, damit interne Absprachen auf demselben konkreten Stand beruhen.
Das Angebot soll die gewünschte Veranstaltung erkennen lassen.
Geeignete Ausbildung oder Fortbildung für die Personen.
Unterricht samt erforderlichen Materialien und Unterlagen.
Zusätzlich bestellte Leistungen ausdrücklich vereinbaren.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Fragen Sie Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger nach den Übernahmebedingungen für die vorgesehenen Personen und den verlangten Angaben. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren im vorgegebenen Verfahren direkt abrechnen. Gehen Sie daneben den weiteren bestellten Umfang durch. Eine zusätzliche Leistung wird mit ihrer Vergütung ausdrücklich vereinbart und ist nicht automatisch durch die mögliche reguläre Gebührenübernahme bezahlt.
Berechtigung und Abrechnungsangaben mit dem Träger klären.
Zusätzliche Leistungen samt Vergütung im Auftrag nachvollziehen.
Ihr nächster Abgleich
Vorhandene anerkannte Qualifikation und passender nächster Lehrgang
Ihr nächster Abgleich
Öffentliche Teilnahme oder konkret vereinbarte Inhouse-Gruppe
Ihr nächster Abgleich
Regulärer Lehrgang und gesondert bestellte Ergänzungen
Die DGUV zählt erforderliches Lehr- und Übungsmaterial, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung zum regulären Gebührenrahmen. Diese Bestandteile helfen, ein Angebot einzuordnen. Gehen Sie beim Lesen daher vom beschriebenen Lehrgang aus und prüfen Sie, ob darüber hinaus besondere Leistungen bestellt werden sollen. Solche Wünsche werden gesondert abgestimmt. Die Frage nach ihrem Umfang ist von der Frage zu unterscheiden, ob für die geplanten Personen die reguläre Lehrgangsgebühr übernommen wird.
Die Beschäftigten benötigen den gesamten Lehrgang für Unterricht und praktische Übungen. Legen Sie fest, wie laufende Aufgaben währenddessen übernommen werden. Das gilt auch am eigenen Standort. Informieren Sie die Gruppe rechtzeitig über die vereinbarte Veranstaltung und die Hinweise zur persönlichen Vorbereitung.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Zusätzlich werden Pausen eingeplant. Für die Arbeitsplanung verwenden Sie die vollständigen bestätigten Zeiten, damit alle vorgesehenen Personen sowohl die theoretischen als auch die praktischen Unterrichtsteile besuchen können.
In der Regel alle zwei Jahre. Eine Übersicht der absolvierten Lehrgänge unterstützt die weitere Planung. Anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt, wenn mit der Schule der geeignete nächste Lehrgang eingeordnet wird; eine erstmalige Benennung allein löst keinen erneuten Grundkurs aus.
Geeignete öffentliche Teilnahmen können für einzelne Beschäftigte passen. Eine eigene Inhouse-Veranstaltung ist eine weitere Möglichkeit nach Vereinbarung. Entscheiden Sie anhand der benötigten Lehrgänge und der tatsächlich organisierbaren Teilnahme, statt eine gemeinsame Gruppe für jeden Bedarf vorauszusetzen.