Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 87629 Füssen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

23,1 km vom Suchpunkt

23,3 km vom Suchpunkt

25,0 km vom Suchpunkt

30,3 km vom Suchpunkt

30,7 km vom Suchpunkt

Füssener Unternehmen prüfen öffentliche Kurse und angefragten Inhouse-Unterricht für ihren Schulungsbedarf. Die fachlich geeignete Veranstaltung muss zu den Voraussetzungen der Personen passen.
Zur ÜbersichtBei der Vorbereitung einer betrieblichen Schulung steht der Bedarf der Beschäftigten am Anfang. Wer soll erstmals ausgebildet werden, wer braucht eine Fortbildung? Halten Sie dies vor der Anfrage fest. Für Inhouse-Unterricht benötigt die Ausbildungsstelle Angaben zu den Räumen und zur Teilnehmerzahl. Lassen Sie die Bedingungen prüfen und die Durchführung bestätigen.
Einzelne Beschäftigte können alternativ öffentliche Kurse besuchen. Die mögliche direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren folgt dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Fragen Sie nach den erforderlichen Nachweisen und vereinbaren Sie mit dem Anbieter gesondert, welche zusätzlichen Leistungen Teil des Auftrags sein sollen.
ZUR ÜBERSICHT
Anerkannte Qualifikation berücksichtigen.
Schule oder Unfallversicherungsträger einbeziehen.
Geeigneten Anschluss auswählen.

Wer einen öffentlichen Lehrgang besucht, braucht die bestätigten Angaben der gebuchten Veranstaltung. Dazu gehören der Unterrichtsort und die vollständigen Zeiten. Stellen Sie auch die Hinweise der Schule für die persönliche Vorbereitung bereit.

Lernen und örtliche Aufgabe ergänzen sich Zuständigkeit im Betrieb Qualifikation festhalten
›Kursinformationen
Zuständigkeit im Betrieb Ersthelferaufgabe regeln
›Kursinformationen
Zuständigkeit im Betrieb Erreichbarkeit bekannt machen
›KursinformationenEine Buchung beschreibt den Plan; für die weitere Übersicht zählt der tatsächliche Abschluss. Für verhinderte Personen bleibt ein passender Kurs zu organisieren.
Kursinformationen ansehenLassen Sie die benötigte betriebliche Schulung benennen und gleichen Sie die angebotene Durchführung mit Ihrer Anfrage ab.
Für einen Gruppentag sind abgestimmte Personenzahl und Raumbedingungen wichtig. Soll zusätzlich ein weiteres Thema trainiert werden, beschreiben Sie diesen Wunsch vorab.
Die Schule kann dafür einen gesonderten Umfang anbieten. Seine eigenen Kosten gehören ausdrücklich in die Entscheidung, bevor der Betrieb die Ergänzung bestellt.


Fragen Sie Ihre zuständige BG oder Unfallkasse nach Berechtigung und Verfahren für die geplante Teilnahme. Ermächtigte Ausbildungsstellen können berechtigte reguläre Gebühren direkt abrechnen.
Ergänzende vom Betrieb beauftragte Leistungen behalten daneben einen eigenen ausdrücklich vereinbarten Umfang mit gesonderten eigenen Kosten im Firmenangebot.
