Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 30989 Gehrden sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,1 km vom Suchpunkt

8,9 km vom Suchpunkt

9,1 km vom Suchpunkt

11,5 km vom Suchpunkt

11,7 km vom Suchpunkt

11,8 km vom Suchpunkt

Für Gehrdener Betriebe ist die Fortbildung eine Gelegenheit, vorhandene Erste-Hilfe-Kompetenzen weiter zu trainieren. Besprechen Sie den anerkannten Ausbildungsstand und relevante Fragen der vorgesehenen Personen mit der ermächtigten Schule. Die konkrete Durchführung kann öffentlich oder nach Vereinbarung als Inhouse-Veranstaltung organisiert werden.
Tragen Sie im Gehrdener Betrieb zusammen, welche Ersthelferbescheinigungen vorliegen. Die Ausbildungsstelle kann auf dieser Grundlage die passende Qualifizierung besprechen. Für neue Ersthelfer kann Ausbildung gefragt sein, für bereits geschulte Kollegen eine Fortbildung.
Wenn eine eigene Gruppe zusammen lernen soll, prüfen Sie die gemeinsame Freistellung und fragen nach Inhouse-Unterricht. Räume und Teilnehmerzahl werden mit der Schule abgestimmt; die Durchführung wird verbindlich vereinbart. Alternativ können offene Lehrgänge einzelne Bedarfe abdecken.
Die mögliche Gebührenübernahme richtet sich nach den Voraussetzungen Ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers. Für eine direkte Abrechnung der ermächtigten Ausbildungsstelle sind dessen Verfahren und Unterlagen maßgeblich. Lassen Sie diese Punkte frühzeitig prüfen.
Wenn Personen in Ihrem Betrieb unterschiedliche Lehrgänge benötigen, wird daraus nicht einfach ein gemeinsamer Kurs. Nach dem DGUV-Grundsatz dürfen Teilnehmende einer Fortbildung nicht in eine Ausbildung integriert werden. Ordnen Sie die vorgesehenen Beschäftigten deshalb dem geeigneten Lehrgang zu und besprechen Sie die Durchführung mit der Schule. Der gleiche reguläre Zeitumfang beider Kursarten macht ihre Voraussetzungen und Lernziele nicht austauschbar.
Damit lässt sich der passende Lehrgang besprechen.
Anerkannte Ausbildungsbelege bereithalten.
Unsicherheiten und betriebliche Themen benennen.
Ausbildungs- und Fortbildungsteilnahmen getrennt abstimmen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Klären Sie bei Ihrer BG oder Unfallkasse die Berechtigung der geplanten Teilnahmen und das Abrechnungsverfahren. Die ermächtigte Schule kann unter den Voraussetzungen direkt abrechnen. Ein eigener Inhouse-Auftrag ist dadurch nicht automatisch vollständig kostenfrei. Lassen Sie zusätzlich gewünschte Leistungen im Angebot mit ihrer Vergütung erkennen.
Voraussetzungen und verlangte Angaben für die Personen klären.
Regulären Lehrgang und weitere Bestellungen kennen.
Die betriebliche Fortbildung sichert die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen und trainiert den Umgang mit Notfallsituationen weiter. Das beschreibt die DGUV als Ziel des Lehrgangs. Beschäftigte können sich darauf vorbereiten, indem sie eigene Lernfragen sammeln. Klären Sie den passenden Fortbildungsbesuch anhand vorhandener Qualifikationen; eine bloße Erinnerung an einen früheren Kurs ersetzt diese Einordnung nicht.
Für die eigene Gruppe werden Raum und Personenzahl mit der Schule vereinbart. Praktische Übungen brauchen geeignete Bedingungen und die vollständige Beteiligung der Beschäftigten. Organisieren Sie laufende Aufgaben während des Lehrgangs so, dass die geplante Lernzeit tatsächlich zur Verfügung steht.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Vor der Teilnahme prüfen
Geeigneten nächsten Lehrgang einordnen
Vor der Teilnahme prüfen
Ausbildung und Fortbildung als getrennte Lehrgänge organisieren
Vor der Teilnahme prüfen
Den bestätigten Unterricht organisatorisch ermöglichen
Die reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Einheiten mit 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Nutzen Sie die gesamten bestätigten Veranstaltungszeiten für die Freigabe, damit die Beschäftigten Unterricht und Übungen vollständig besuchen können.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Halten Sie die tatsächlich absolvierten Lehrgänge für Ihre Planung fest. Daraus lässt sich der nächste geeignete Besuch rechtzeitig mit der Schule und den Arbeitsbereichen vorbereiten.
Die erforderlichen Materialien, Teilnehmerunterlagen und die Teilnahmebescheinigung sind nach den DGUV-Hinweisen im regulären Gebührenrahmen enthalten. Weitere bestellte Leistungen werden mit ihrem Umfang und einer zusätzlichen Vergütung vor dem Auftrag gesondert vereinbart.