Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 97616 Bad Neustadt a.d.Saale sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,0 km vom Suchpunkt

15,4 km vom Suchpunkt

29,2 km vom Suchpunkt

30,8 km vom Suchpunkt

32,0 km vom Suchpunkt

32,5 km vom Suchpunkt

Für Ihren Betrieb in Bad Neustadt gehört zur Ersthelferschulung mehr als die Kursgebühr. Berücksichtigen Sie die freigegebene Arbeitszeit und mögliche Wege ebenso wie den geeigneten Lehrgang. Öffentliche Teilnahmen und eine vereinbarte Inhouse-Gruppe werden nach dem tatsächlichen Bedarf geplant; die mögliche Gebührenübernahme wird beim zuständigen Träger geklärt.
Gehen Sie in Ihrem Bad Neustädter Betrieb die vorhandenen Ersthelferbescheinigungen durch. Die Ausbildungsstelle kann damit Ausbildung und Fortbildung gezielt besprechen. Eine abgestimmte Anfrage benennt die vorgesehenen Beschäftigten und den Anlass ihrer Schulung.
Eine eigene Gruppe kann Inhouse-Unterricht anfragen. Beschreiben Sie die Räume und die Zahl der Teilnehmer und vereinbaren Sie die Durchführung mit dem Anbieter. Die Freistellung muss für den gesamten Lehrgang gelten. Offene Kurse können einen Bedarf an einzelnen Plätzen abdecken. Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gibt die Voraussetzungen einer Gebührenübernahme vor. Lassen Sie vorab klären, welche Unterlagen eine ermächtigte Schule im Verfahren der direkten Abrechnung braucht.

Besprechen Sie mit der Schule den vorgeschlagenen Raum und die Möglichkeiten für praktische Übungen. Die vereinbarte Gruppe soll dort ohne parallele Arbeitsaufträge lernen können. Klären Sie Zugang und Vorbereitung des Raums sowie die vollständigen Veranstaltungszeiten, bevor die Informationen an die Beschäftigten verteilt werden.
Die DGUV weist darauf hin, dass etwa Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten vom Unternehmen zu tragen sind. Eine mögliche Gebührenübernahme durch die BG oder Unfallkasse bedeutet deshalb nicht, dass dem Betrieb überhaupt kein Aufwand entsteht. Nehmen Sie diese Positionen in die Vorbereitung auf. Die Schulung braucht vollständige Lernzeit; an deren Umfang ändert der Abrechnungsweg nichts. Für eine nachvollziehbare Entscheidung betrachten Sie daher die reguläre Gebühr und den weiteren betrieblichen Aufwand jeweils passend zu ihrer Grundlage.
Sinnvoller Abgleich
Geeignete Einzelteilnahmen und Wege organisieren
Sinnvoller Abgleich
Raum, Gruppe und Durchführung vereinbaren
Sinnvoller Abgleich
Komplette Lernzeit und betriebliche Freigabe vorsehen
Öffentliche Veranstaltungen können geeignet sein, wenn einzelne Beschäftigte unterschiedliche Termine oder Lehrgänge benötigen. Eine Inhouse-Anfrage kann für eine gemeinsame Gruppe passen, setzt aber abgestimmte Bedingungen am eigenen Standort voraus. Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle die vorhandenen Qualifikationen und den nächsten Bedarf. Vergleichen Sie dann die möglichen Durchführungen mit Ihrer Personalplanung. Bei einer eigenen Veranstaltung gehören die Organisation des Lernorts und die Verfügbarkeit der Gruppe dazu; externe Teilnahmen benötigen eine passende Planung der Wege.
Die Wahl der Durchführung folgt dem benötigten Lehrgang.
Passende Ausbildung oder Fortbildung je Person einordnen.
Vollständigen Ablauf und gegebenenfalls Wege einplanen.
Kursgebühr und weitere betriebliche Ausgaben unterscheiden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Ihre BG oder Unfallkasse gibt das Verfahren für eine mögliche Kostenübernahme vor. Erfragen Sie die Voraussetzungen für die geplanten Personen sowie die verlangten Unterlagen. Berechtigte reguläre Kursgebühren kann die ermächtigte Ausbildungsstelle unter diesen Bedingungen direkt abrechnen. Lesen Sie den zusätzlichen Leistungsumfang eines Gruppenangebots gesondert und klären Sie vor dem Auftrag, welche Vergütung Ihr Unternehmen dafür übernimmt.
Voraussetzungen und verlangte Angaben beim Träger ermitteln.
Weitere bestellte Leistungen mit ihrer Vergütung kennen.
Beide haben jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Hinzu kommen die Pausen des Veranstaltungstags. Die tatsächlichen Anfangs- und Endzeiten bilden daher die Grundlage der Freigaben, damit die vorgesehenen Beschäftigten alle theoretischen und praktischen Teile besuchen können.
Die DGUV nennt für betriebliche Ersthelfende in der Regel zwei Jahre zwischen den Fortbildungen. Halten Sie die bisherigen Kursdaten für die Planung bereit und ordnen Sie den Bedarf nach den vorhandenen anerkannten Qualifikationen ein. Die nächste Teilnahme wird danach mit der Schule abgestimmt.
Nein, die Durchführung im Unternehmen sagt allein nichts über die vollständige Bezahlung des Auftrags aus. Für reguläre Lehrgangsgebühren gelten die Übernahmebedingungen des zuständigen Trägers. Darüber hinaus gewünschte Leistungen und ihre Vergütung werden vor der Bestellung ausdrücklich vereinbart.
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