Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 32825 Blomberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,7 km vom Suchpunkt

9,6 km vom Suchpunkt

12,1 km vom Suchpunkt

14,5 km vom Suchpunkt

21,3 km vom Suchpunkt

23,0 km vom Suchpunkt

In einem Blomberger Betrieb können Beschäftigte unterschiedliche nächste Lehrgänge benötigen. Ordnen Sie vorhandene Qualifikationen ein und bündeln Sie die passenden Anfragen. Eine gemeinsame Inhouse-Veranstaltung ist eine mögliche Durchführung für eine abgestimmte Gruppe; einzelne öffentliche Teilnahmen können andere Bedarfe abdecken. Für beide Wege brauchen die Beschäftigten klare Veranstaltungsinformationen.
Prüfen Sie für Ihre Blomberger Beschäftigten die bisherigen Kursbescheinigungen. Zusammen mit der Ausbildungsstelle lässt sich daraus der Bedarf an Ausbildung beziehungsweise Fortbildung klären. Legen Sie außerdem fest, wer die Anmeldung und Rückfragen übernimmt.
Ein Inhouse-Lehrgang kommt nach Vereinbarung infrage, wenn Gruppengröße und Räume zum Unterricht passen. Beschreiben Sie auch die Möglichkeiten für praktische Übungen. Eine bestätigte Durchführung und vollständig freigestellte Teilnehmer sind die Grundlage der Planung. Offene Lehrgänge können einzelne Bedarfe abdecken. Ob Kursgebühren übernommen werden, prüfen Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger. Die direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Ausbildungsstelle folgt dessen Voraussetzungen und dem festgelegten Verfahren; erforderliche Unterlagen sollten vor dem Termin vorliegen.
Eine mögliche Übernahme regulärer Kursgebühren richtet sich nach Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse. Klären Sie deren Bedingungen für die vorgesehenen Personen und beschaffen Sie die verlangten Angaben für die ermächtigte Schule. Eine direkte Abrechnung ist unter diesen Voraussetzungen möglich. Stimmen Sie bei einem Gruppenauftrag zusätzlich ab, welche weiteren Leistungen bestellt werden und welche eigenen Zahlungen dafür vereinbart sind.
Vorgesehene Teilnahmen anhand der Trägerbedingungen prüfen.
Schulungsumfang und gegebenenfalls weitere Vergütung vereinbaren.
Eine Liste mit mehreren Namen beschreibt noch nicht, welcher Lehrgang benötigt wird. Prüfen Sie die vorhandenen anerkannten Qualifikationen und besprechen Sie den passenden nächsten Schritt mit der ermächtigten Ausbildungsstelle. Einige Beschäftigte können eine Fortbildung benötigen, bei anderen ist eine Ausbildung einzuordnen. Eine neue betriebliche Benennung allein bedeutet dabei nicht automatisch einen erneuten Grundkurs. Fassen Sie die passenden Bedarfe zusammen, bevor Sie über eine eigene gemeinsame Gruppe oder einzelne öffentliche Teilnahmen entscheiden.
Wer eine Veranstaltung intern organisiert, sollte die bestätigten Angaben auch an die Beschäftigten weitergeben. Dazu gehören der tatsächliche Unterrichtsort, die vollständigen Zeiten und die Hinweise der Schule zur Teilnahme. Bei einem Inhouse-Termin hilft eine eindeutige Angabe des Raums im eigenen Gebäude. Teilen Sie außerdem mit, wer bei organisatorischen Rückfragen erreichbar ist. Eine intern bekannte Buchung wird dadurch zu einer Veranstaltung, auf die sich die vorgesehenen Personen selbst vorbereiten können.
Beschreiben Sie den gewünschten Unterricht und die dafür vorgesehene Gruppe. Die Ausbildungsstelle benötigt auch Angaben zu Raum und praktischen Übungsmöglichkeiten. Stimmen Sie diese Bedingungen vor der Zusage ab und geben Sie den vereinbarten Zeitraum im Betrieb vollständig für das Lernen frei.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






| Frage | Grundlage der Entscheidung |
|---|---|
| Welcher Lehrgang? | Vorhandene Qualifikation und geeigneter Anschluss |
| Gemeinsam oder einzeln? | Gleicher Bedarf und organisatorisch mögliche Teilnahme |
| Wo und wann? | Bestätigte Veranstaltungsangaben für die Beschäftigten |
Die Kursart wird zuerst nach dem fachlichen Bedarf eingeordnet.
Anerkannte vorhandene Belege heranziehen.
Gleichen Lehrgangsbedarf für eine gemeinsame Anfrage bündeln.
Bestätigte Angaben an die betreffenden Personen weitergeben.

Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Nutzen Sie die tatsächlich absolvierten Schulungen als Grundlage der weiteren Planung. Ein ungefähres Erinnerungsdatum lässt sich durch den vorhandenen Beleg präzisieren, bevor Sie die nächste geeignete Teilnahme anfragen.
Für beide regulären Lehrgangsarten sind jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten vorgesehen. Pausen kommen hinzu. Auch für die Fortbildung planen Sie deshalb die vollständige Veranstaltung ein und stellen die ausgewählten Beschäftigten für Unterricht und praktische Übungen frei.
Leiten Sie aus einer allgemeinen Inhouse-Bezeichnung keine feste Teilnehmergrenze ab. Fragen Sie die Ausbildungsstelle, wie sich der benötigte Lehrgang für Ihre konkrete Personenzahl durchführen lässt. Die vereinbarte Gruppe und mögliche eigene Kosten werden im jeweiligen Auftrag geklärt.