Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 86391 Stadtbergen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,8 km vom Suchpunkt

3,9 km vom Suchpunkt

4,9 km vom Suchpunkt

5,1 km vom Suchpunkt

5,8 km vom Suchpunkt

7,0 km vom Suchpunkt

Ein betrieblicher Ersthelferkurs braucht Zeit zum Üben. Für eine Stadtberger Inhouse-Gruppe stimmen Sie deshalb den Raum und die ungestörte Teilnahme mit der Ausbildungsstelle ab. Ausbildung oder Fortbildung werden nach dem Schulungsstand ausgewählt; die betriebliche Vorbereitung sorgt dafür, dass der vereinbarte Unterricht auch praktisch durchführbar ist.
Ihr Stadtberger Unternehmen möchte eine eigene Ersthelfergruppe schulen lassen. Nennen Sie der Ausbildungsstelle nicht nur die Teilnehmerzahl, sondern auch den Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung. Vorhandene Bescheinigungen helfen bei der Einordnung.
Wenn der Unterricht im Betrieb stattfinden soll, müssen Räume und praktische Übungsmöglichkeiten abgestimmt werden. Für diesen Inhouse-Auftrag braucht es eine ausdrückliche Vereinbarung. Stellen Sie sicher, dass alle Teilnehmer von anderen Aufgaben freigestellt sind. Bei wenigen Beschäftigten können offene Lehrgänge passen. Die mögliche Gebührenübernahme klären Sie rechtzeitig mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Für direkte Abrechnung über eine ermächtigte Schule sind dessen Voraussetzungen, Unterlagen und Verfahren maßgeblich. Eine klare Zuständigkeit im Unternehmen erleichtert diese Abstimmung.
Ein Besprechungsraum ist nicht allein durch seine Zahl an Sitzplätzen für eine Schulung geeignet. Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle die verfügbare Fläche und die Einrichtung. Praktische Aufgaben sollen sich dort gemeinsam durchführen lassen; das muss vor der Beauftragung abgestimmt werden. Klären Sie auch den Zugang zum Gebäude und die Nutzung während des vereinbarten Zeitraums. Die Schule beurteilt mit Ihnen, ob der vorgeschlagene Raum für die konkrete Gruppe und ihren Lehrgang passt.
Die Beschäftigten können vor dem Lehrgang überlegen, welche Fragen sie zur Ersten Hilfe am eigenen Arbeitsplatz haben. Geben Sie relevante Rahmenbedingungen bei der Vorbereitung an die Schule weiter, damit sie den Bezug zum Arbeitsalltag besprechen kann. Im Unterricht sollten die Teilnehmenden selbst üben und Fragen stellen können. Planen Sie deshalb die Vertretung laufender Aufgaben so, dass Telefonate, Kundentermine oder andere Arbeitspflichten die Lernrunde nicht fortwährend unterbrechen.
Die Vereinbarung soll sich am tatsächlichen Unterricht orientieren.
Raum und Einrichtung für praktische Übungen beschreiben.
Die Gruppe während der vereinbarten Zeit von Arbeitspflichten entlasten.
Relevante Fragen der Beschäftigten vorab zusammentragen.
Worauf es ankommt
Schulungsstand und vorgesehene Teilnehmende
Worauf es ankommt
Beschriebener Raum mit Platz für praktische Aufgaben
Worauf es ankommt
Vereinbarte Lernzeit und Vertretung betrieblicher Aufgaben
Fassen Sie für die geplante Gruppe zusammen, welche anerkannten Nachweise bereits vorliegen und wann die letzten Schulungen besucht wurden. Damit lässt sich der Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung mit der ermächtigten Stelle einordnen. Ein gemeinsamer Inhouse-Wunsch allein legt die passende Lehrgangsart noch nicht fest.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Bedingungen Ihrer BG oder Unfallkasse entscheiden über eine mögliche Übernahme der Lehrgangsgebühren. Erfragen Sie das vorgesehene Verfahren und geben Sie der ermächtigten Ausbildungsstelle die verlangten Angaben. Ein Inhouse-Auftrag bedeutet nicht automatisch vollständige Kostenfreiheit. Lassen Sie gegebenenfalls weitere vereinbarte Leistungen im Angebot erkennbar ausweisen, damit deren Umfang und Vergütung vor der Bestellung feststehen.
Berechtigte Teilnahmen und Abrechnungsverfahren erfragen.
Reguläre Gebühren und zusätzlich vereinbarte Leistungen prüfen.

Ja, Sie können geeignete Beschäftigte auch zu einem öffentlichen Lehrgang anmelden. Vergleichen Sie die passende Lehrgangsart und die möglichen Teilnahmetermine. Für eine eigene Gruppe im Unternehmen muss die Inhouse-Durchführung gesondert mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle vereinbart werden.
Die reguläre Ausbildung und die Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Zusätzlich sind die Pausen zu berücksichtigen. Die Freigabe der Beschäftigten sollte sich am gesamten bestätigten Ablauf orientieren; bei externer Teilnahme werden auch die Wege eingeplant.
Die DGUV nennt für betriebliche Ersthelfende in der Regel einen Abstand von zwei Jahren. Beziehen Sie den bisherigen Schulungsverlauf der einzelnen Personen in Ihre Planung ein. So lässt sich die passende nächste Teilnahme vorbereiten, bevor nur noch ein kurzfristig freier Termin entscheidet.
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