Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 61250 Usingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,9 km vom Suchpunkt

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17,5 km vom Suchpunkt

Wer fragt Lehrgänge an, wer stimmt die Teilnahmen ab und wer behält die weitere Qualifizierung im Blick? Für Ihr Usinger Unternehmen hilft eine verständliche Zuordnung dieser Aufgaben. Verbinden Sie die geeigneten Schulungen mit klaren Zuständigkeiten, damit Ausbildung, Fortbildung und eine gewünschte Inhouse-Veranstaltung konkret vorbereitet werden können.
Die Ausbildungsstelle braucht die Information, welche Qualifizierung für Ihre Usinger Beschäftigten ansteht. Lassen Sie vorhandene Kursnachweise in das Gespräch einfließen. So kann eine konkrete Anfrage entstehen, zu der die Schule passende Möglichkeiten nennt.
Bei mehreren Personen können Sie Inhouse-Unterricht anfragen. Vereinbaren Sie die Durchführung nach Abstimmung von Räumen und Teilnehmerzahl. Die Beschäftigten brauchen dafür eine ununterbrochene Freistellung. Alternativ lassen sich einzelne Plätze in offenen Kursen erfragen. Behalten Sie auch die Kostenbedingungen im Blick: Eine Gebührenübernahme hängt vom zuständigen Unfallversicherungsträger und dessen Voraussetzungen ab. Soll die ermächtigte Schule direkt abrechnen, muss das dort geltende Verfahren vorab geklärt sein.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Vor der verbindlichen Buchung wird bei Ihrer BG oder Unfallkasse geklärt, welche Übernahmebedingungen für die vorgesehenen Personen gelten. Die ermächtigte Ausbildungsstelle benötigt die verlangten Angaben für eine mögliche direkte Abrechnung der regulären Lehrgangsgebühr. Halten Sie intern fest, wer diese Abstimmung übernimmt. Weitere ausdrücklich bestellte Leistungen werden im Auftrag mit Umfang und Vergütung gesondert vereinbart.
Trägerbedingungen und benötigte Angaben für die Teilnahmen erfragen.
Die zuständige Person für den konkreten Auftrag benennen.
Die Zuordnung soll im Unternehmen verständlich sein.
Den jeweiligen Teil der Vorbereitung beschreiben.
Den übertragenen Handlungsspielraum nachvollziehbar festhalten.
Für offene Punkte die zuständige Auskunft einbeziehen.
Die DGUV beschreibt, dass Aufgaben der Erste-Hilfe-Organisation geeigneten Personen übertragen werden können. Sie empfiehlt, die übergebenen Aufgaben und Befugnisse schriftlich festzuhalten. Nutzen Sie diese Orientierung für die Vorbereitung im eigenen Unternehmen: Es soll erkennbar sein, wer welchen Teil übernimmt. Bei einer Schulung betrifft das etwa die Abstimmung mit der Ausbildungsstelle und die Organisation der vorgesehenen Teilnahmen. Eine verständliche Zuordnung erleichtert Rückfragen, wenn eine Information noch fehlt.
Betriebsärztin oder Betriebsarzt sind nach den DGUV-Hinweisen wichtige Ansprechpersonen bei der Planung betrieblicher Erster Hilfe. Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers unterstützen. Nutzen Sie diese Beratung, wenn die betriebliche Vorbereitung Fragen aufwirft. Die ermächtigte Ausbildungsstelle bespricht dagegen den konkreten Lehrgang mit Ihnen. Dadurch können organisatorische Anforderungen und die vereinbarte Schulung mit den jeweils zuständigen Beteiligten zusammengeführt werden.
Für Inhouse-Unterricht nennen Sie den Qualifizierungsbedarf der Gruppe, die Personenzahl und den vorgeschlagenen Raum. Die Ausbildungsstelle klärt die geeignete Durchführung mit Ihnen. Die verantwortlichen Beteiligten organisieren danach die vollständige Teilnahmezeit der Beschäftigten und die Übernahme laufender Tätigkeiten während des Unterrichts.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Passende Abstimmung
Intern zugeordnete Aufgaben und Befugnisse
Passende Abstimmung
Betriebsärztliche und weitere Präventionsberatung
Passende Abstimmung
Geeignete Ausbildung oder Fortbildung mit der Schule

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Den gesamten Zeitbedarf bestimmen außerdem die Pausen und bei externer Teilnahme die Wege. Für die betriebliche Freigabe sind deshalb die bestätigten Veranstaltungszeiten der Schule maßgeblich.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Legen Sie intern fest, wie der bisherige Schulungsstand und die nötigen nächsten Teilnahmen im Blick bleiben. Die ausgewählten Personen brauchen für den vereinbarten Lehrgang die gesamte Unterrichts- und Übungszeit.
Die betriebliche Auswahl und Benennung liegt beim Unternehmer. Eine absolvierte Schulung und die Übernahme der Funktion im Betrieb sind damit verschiedene Schritte. Informieren Sie die Beschäftigten über die zugeordneten qualifizierten Personen, damit diese am Arbeitsort bekannt sind.