Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 03222 Lübbenau/Spreewald / Lubnjow/Błota sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,4 km vom Suchpunkt

4,9 km vom Suchpunkt

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13,4 km vom Suchpunkt

27,4 km vom Suchpunkt

Für Ihren Lübbenauer Betrieb beginnt die Schulungsplanung bei den Personen, die die Aufgabe übernehmen sollen. Wählen Sie geeignete Beschäftigte aus und ermöglichen Sie ihren tatsächlichen Besuch. Für eine eigene Inhouse-Gruppe wie für öffentliche Teilnahmen gehören dazu passende Qualifikation, verständliche Vereinbarungen und die vollständige freie Lernzeit.
Ein Betrieb mit Beschäftigten an unterschiedlichen Arbeitsorten braucht für eine gemeinsame Ersthelferschulung eine klare Abstimmung. Das kann in Lübbenau ein Unternehmen im touristischen Gewerbe ebenso betreffen wie andere Arbeitgeber. Legen Sie fest, wer teilnehmen soll und welche Aufgaben währenddessen vertreten werden.
Vorhandene Bescheinigungen helfen der Ausbildungsstelle, Ausbildung und Fortbildung passend einzuordnen. Für einen Inhouse-Auftrag werden Räume, Gruppengröße und Durchführung vereinbart. Einzelne offene Kursplätze können eine weitere Möglichkeit sein. Fragen Sie den zuständigen Unfallversicherungsträger nach den Voraussetzungen einer Gebührenübernahme, bevor Sie buchen. Die direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule folgt dessen Verfahren; erforderliche Angaben und Unterlagen sollten frühzeitig feststehen.
Für die Gebührenübernahme zählt nach der DGUV die tatsächliche Anwesenheit beim Lehrgang. Die Ausbildungsstelle darf für den Rücktritt angemeldeter Personen Stornoregelungen vereinbaren. Lesen Sie deshalb die Buchungsbedingungen, bevor die Teilnahmen verbindlich bestellt werden. Geben Sie die bestätigten Kursinformationen an die vorgesehenen Beschäftigten weiter und organisieren Sie deren Freigabe. Wenn sich eine Teilnahme nicht wie vereinbart ermöglichen lässt, klären Sie das weitere Vorgehen direkt mit der Schule anhand ihrer Bedingungen.
Die geplanten Beschäftigten sollen den geeigneten Lehrgang tatsächlich besuchen können.
Aufgabe und individuelle Voraussetzungen berücksichtigen.
Vorbildung für Ausbildung oder Fortbildung einordnen.
Bedingungen und vollständige Teilnahmezeit miteinander klären.
Nach den DGUV-Hinweisen gehört die Auswahl geeigneter Ersthelfender zur Verantwortung des Unternehmers. Bei der Eignung werden die individuellen Voraussetzungen berücksichtigt; auch die Motivation für die Aufgabe ist bedeutsam. Besprechen Sie deshalb nicht nur, wer im Kalender einen freien Tag findet. Klären Sie mit den vorgesehenen Personen die Aufgabe und den passenden Schulungsbedarf. Vorhandene anerkannte Qualifikationen können in die Abstimmung mit der Ausbildungsstelle einbezogen werden.
Beschreiben Sie der ermächtigten Schule bei einer Inhouse-Anfrage die Gruppe und die vorgeschlagenen Räume. Klären Sie die geeignete Durchführung und den Umfang des Auftrags. Die bestätigten Angaben werden anschließend im Unternehmen so weitergegeben, dass die Teilnehmenden den gesamten Unterricht und die Übungen ohne parallele Arbeitsaufgaben besuchen können.
Klären Sie bei Ihrer BG oder Unfallkasse die Bedingungen für eine Übernahme der regulären Lehrgangsgebühr und die verlangten Angaben. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann nach dem vorgesehenen Verfahren direkt abrechnen. Die DGUV weist darauf hin, dass Träger nur Gebühren für tatsächlich anwesende Personen tragen. Zusätzlich vereinbarte Leistungen oder mögliche Rücktrittskosten werden nach den entsprechenden Absprachen beurteilt; legen Sie solche Bedingungen vor dem Auftrag offen zugrunde.
Berechtigung und verlangte Angaben beim zuständigen Träger klären.
Tatsächliche Teilnahme und vereinbarte Rücktrittsregeln berücksichtigen.
Was geklärt wird
Geeignete Personen für die Ersthelferaufgabe
Was geklärt wird
Die zum jeweiligen Ausbildungsstand passende Schulung
Was geklärt wird
Buchungsbedingungen und tatsächliche Teilnahmemöglichkeit
Beide Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Die Pausen verlängern den Aufenthalt über diese reine Unterrichtszeit hinaus. Berücksichtigen Sie für die Freigabe im Betrieb den vollständigen Veranstaltungsablauf sowie bei externer Teilnahme die nötigen Wege.
Betriebliche Ersthelfende sollen in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung besuchen. Planen Sie den nächsten geeigneten Lehrgang anhand des bisherigen Schulungsverlaufs der betroffenen Personen. Die erneute Teilnahme braucht dieselbe organisatorische Aufmerksamkeit wie die erste vereinbarte Ausbildung.
Die betriebliche Auswahl und Benennung obliegt dem Unternehmer. Die Schule führt die geeignete Qualifizierung durch. Legen Sie im Unternehmen fest, welche qualifizierten Personen die Aufgabe übernehmen, und geben Sie diese Zuordnung verständlich an die Beschäftigten weiter.
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