Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 03172 Guben sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
22,8 km vom Suchpunkt

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23,2 km vom Suchpunkt

33,6 km vom Suchpunkt

33,9 km vom Suchpunkt

36,6 km vom Suchpunkt


Für Gubener Betriebe ist ein gebuchter Lehrgang ein geplanter Ausbildungsschritt für bestimmte Personen. Prüfen Sie deren Voraussetzungen und die geeignete betriebliche Schulung.
Eine nachvollziehbare Abstimmung erleichtert sowohl einzelne öffentliche Kursbesuche als auch eine gemeinsam angefragte Inhouse-Veranstaltung.
Welche Beschäftigten brauchen eine erste Ausbildung, welche eine Fortbildung? Stellen Sie diesen Bedarf vor einer Terminwahl zusammen. Die Ausbildungsstelle kann Ihre Anfrage dann der passenden Schulung zuordnen. Für einzelne Personen können öffentliche Termine geprüft werden. Für Inhouse-Unterricht muss der Betrieb geeignete Räume vorstellen und die Gruppengröße nennen.
Lassen Sie die Durchführung unter diesen Bedingungen bestätigen. Die Abrechnung gehört ebenfalls in die Vorbereitung. Eine berechtigte betriebliche Kursgebühr kann nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers direkt abgerechnet werden. Fragen Sie nach seinen Unterlagen und lassen Sie zusätzliche Leistungen separat anbieten.
ZUR ÜBERSICHTDie Schule benötigt mehr als den Wunsch nach Inhouse.
Vorgesehene Gruppe und Kursbedarf nennen.
Tatsächliche Raumbedingungen erläutern.
Geeigneten gemeinsamen Unterrichtsrahmen abstimmen.
Nach dem Lehrgang braucht die Belegschaft verständliche Informationen über benannte Ersthelfende und deren Erreichbarkeit. Verbinden Sie die Qualifikation mit dieser örtlichen Organisation.
Kursinformationen ansehen
Beziehen Sie die Übersicht auf die Menschen, die für Ersthelferaufgaben vorgesehen sind. Nach einer absolvierten Schulung wird ihr Stand fortgeführt. War eine Person verhindert, bleibt für sie ein geeigneter Besuch zu organisieren, auch wenn die übrige Gruppe bereits teilgenommen hat.

Benennen Sie intern, weshalb der Besuch geplant wird und welche Schulung dafür ausgewählt ist. Beschäftigte können dann Rückfragen zur eigenen Vorbereitung rechtzeitig stellen.
Anerkannte einschlägige Nachweise werden bei der Kursentscheidung berücksichtigt; eine neue Aufgabe im Betrieb allein bestimmt nicht immer den Ausbildungsbedarf. Offene Fragen zur Einordnung klären Sie mit der Ausbildungsstelle oder dem zuständigen Unfallversicherungsträger, bevor Plätze bestellt werden.
Bedeutung Regulär neun Unterrichtseinheiten
Bedeutung Regulär ebenfalls neun Einheiten
Bedeutung Pausen und bestätigte Gesamtzeit berücksichtigen
Erfragen Sie bei Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse die Voraussetzungen zur Übernahme und die Angaben für das Abrechnungsverfahren. Die ermächtigte Schule kann berechtigte reguläre Kursgebühren direkt abrechnen.
Kostenübernahme erläutert