Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 64807 Dieburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

2,3 km vom Suchpunkt

6,4 km vom Suchpunkt

8,0 km vom Suchpunkt

8,6 km vom Suchpunkt

9,7 km vom Suchpunkt

Für eine betriebliche Schulung braucht die Ausbildungsstelle einen geklärten Auftrag: Welche Personen sollen Ausbildung oder Fortbildung besuchen? Dieburger Unternehmen stimmen diesen Bedarf mit einer ermächtigten Stelle ab und wählen geeignete öffentliche Teilnahmen oder eine vereinbarte Inhouse-Durchführung.
Die gewünschte Schulung steht intern fest, aber einige Beschäftigte sind bislang nur als „noch offen“ vorgesehen. Klären Sie diese Angaben im Dieburger Betrieb, bevor eine endgültige Anmeldung daraus wird. Die Ausbildungsstelle sollte wissen, für welche tatsächliche Gruppe Ausbildung oder Fortbildung angefragt wird.
Bei einem individuell vereinbarten Inhouse-Termin betrifft dies den gemeinsam geplanten Lehrgang. Für öffentliche Termine brauchen die einzelnen Anmeldungen dieselbe verlässliche Zuordnung. Fragen Sie nach dem Zeitpunkt, bis zu dem notwendige Angaben vorliegen sollen. Eine vorläufige Liste kann die Planung unterstützen, ersetzt aber keine abgestimmte Gruppenzusammensetzung und bestätigt noch keine absolvierten Qualifikationen.
Fragen Sie Ihre BG oder Unfallkasse nach Berechtigung und Verfahren für die vorgesehenen Teilnahmen. Zusätzlich berechnete Leistungen benötigen eine gesonderte Vereinbarung. Besprechen Sie vor dem Auftrag ihren Umfang mit der Schule.
Die Teilnahme beim zuständigen Träger einordnen.
Benötigte Arbeitgeberunterlagen vorbereiten.
Erfragen Sie bei der Ausbildungsstelle, welche Angaben für die konkrete Anmeldung und die mögliche Abrechnung benötigt werden. Klären Sie intern, wer diese Informationen zusammenstellt. Eine zentrale Bestellung und Rückmeldungen einzelner Arbeitsbereiche sollten anschließend zu einem abgestimmten Stand führen. So kann die Schule erforderliche Rückfragen an den zuständigen Kontakt richten und die tatsächliche Anmeldung nachvollziehbar bearbeiten.
Betriebliche Ersthelfer besuchen in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung. Ein neuer Arbeitgeber allein verlangt keine erneute Grundausbildung; bisherige anerkannte Qualifikationen werden bei der Auswahl berücksichtigt.
Eine allgemeine Schulung zeigt den Beschäftigten nicht automatisch, wo im eigenen Unternehmen Erste-Hilfe-Mittel zu finden sind. Nutzen Sie den Schulungsanlass deshalb auch für die betriebliche Orientierung. Die Informationen über Einrichtungen, Notruf und Ersthelfer müssen nach DGUV Vorschrift 1 schriftlich aktuell zur Verfügung stehen. Machen Sie diese örtlichen Angaben für die Beschäftigten verständlich auffindbar.
Die Lernbedingungen werden für die konkrete Gruppe geklärt.
Praktische Übungen ermöglichen.
Vollständige Freistellung einplanen.
Organisatorische Rückfragen bündeln.
Worauf achten?
Vereinbarten Lehrgang und Ort lesen
Worauf achten?
Den vollständigen Unterricht ermöglichen
Worauf achten?
Den tatsächlich besuchten Kurs dokumentieren

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die konkreten Veranstaltungszeiten geben den Rahmen für die betriebliche Freistellung vor.
Die DGUV fordert für reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung Präsenzunterricht. Ein ausschließlich online durchgeführtes Angebot ersetzt diesen Lehrgang nicht. Die vorgesehenen Personen müssen persönlich an der praktischen Arbeit teilnehmen können.
Entgeltfortzahlung während der Veranstaltung und gegebenenfalls Fahrtkosten gehören zu den Aufwendungen des Arbeitgebers. Eine mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren umfasst diese Positionen nicht. Nehmen Sie sie deshalb in die eigene betriebliche Planung auf.