Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04425 Taucha sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,3 km vom Suchpunkt

6,2 km vom Suchpunkt

7,1 km vom Suchpunkt

8,5 km vom Suchpunkt

8,6 km vom Suchpunkt

10,9 km vom Suchpunkt

Für Ihre Beschäftigten in Taucha können schon Ausbildungsnachweise vorhanden sein. Prüfen Sie deren betriebliche Einordnung, bevor Sie die nächste geeignete Teilnahme vereinbaren. Wenn für das Verständnis eine bestimmte Unterrichtssprache wichtig ist, wird auch dieser Wunsch mit der ermächtigten Schule ausdrücklich besprochen.
Vor einer Anmeldung sollte Ihr Tauchaer Unternehmen wissen, welche Beschäftigten teilnehmen und welcher Lehrgang gebraucht wird. Die Ausbildungsstelle kann vorhandene Bescheinigungen einordnen und mit Ihnen Ausbildung oder Fortbildung besprechen. Eine benannte Ansprechperson bündelt Rückfragen und Unterlagen.
Eine Inhouse-Gruppe benötigt Räume, die für Unterricht und Übungen geeignet sind. Das Angebot wird mit der Schule abgestimmt und die Durchführung vereinbart. Beschäftigte müssen währenddessen von anderen Aufgaben frei sein. Offene Lehrgänge können einen Bedarf an einzelnen Plätzen abdecken. Klären Sie vorab mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger, unter welchen Voraussetzungen er Gebühren übernimmt. Für direkte Abrechnung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle gelten dessen Verfahren und die dafür benötigten Angaben.
Für die reguläre Lehrgangsgebühr richtet sich eine mögliche direkte Abrechnung nach den Übernahmebedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Fragen Sie nach der Berechtigung der Teilnahmen und dem Verfahren. Die DGUV weist darauf hin, dass bei fremdsprachiger Durchführung zusätzliche Gebühren entstehen können, die der Unfallversicherungsträger nicht übernimmt. Klären Sie einen solchen zusätzlichen Auftrag daher mit seinem tatsächlichen Umfang und seiner Vergütung, bevor Sie ihn vereinbaren.
Übernahmevoraussetzungen und verlangte Trägerangaben prüfen.
Zusätzliche Durchführung und mögliche Vergütung ausdrücklich besprechen.
Fremdsprachige betriebliche Lehrgänge sind nach den DGUV-Vorgaben unter bestimmten Bedingungen möglich. Sie folgen dem freigegebenen Leitfaden; mehrere Sprachen werden nicht gleichzeitig in einem Lehrgang verwendet. Die Teilnahmebescheinigung wird in deutscher Sprache ausgestellt. Fragen Sie nach einer dazu passenden konkreten Durchführung, wenn dieser Punkt für Ihre Beschäftigten wichtig ist. Eine mögliche Zusatzvergütung wird im Auftrag ausdrücklich geklärt. Der Sprachwunsch und der bisherige Ausbildungsstand werden gemeinsam berücksichtigt.
Die Angaben helfen bei der Auswahl der geeigneten Veranstaltung.
Art, Datum und durchführende Stelle bisheriger Schulungen kennen.
Den konkreten Wunsch für die vorgesehenen Personen nennen.
Die passende Lehrgangsart mit der Ausbildungsstelle abstimmen.
Die DGUV nennt zwei Voraussetzungen für die Bestellung nach einem Führerscheinkurs: Er darf nicht älter als zwei Jahre sein und muss von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt worden sein. Für den Betrieb ist somit die konkret absolvierte Schulung relevant. Lassen Sie sich den vorhandenen Ausbildungsstand der vorgesehenen Personen beschreiben und beziehen Sie ihn in die Anfrage ein. Der Zweck ist eine geeignete betriebliche Qualifizierung; nicht alle Personen müssen dafür denselben bisherigen Lernweg mitbringen.
| Angabe | Wozu sie dient |
|---|---|
| Frühere Ausbildung | Betriebliche Anerkennung und nächsten Lehrgang einordnen |
| Gewünschte Sprache | Passendes Verständnis der konkreten Veranstaltung besprechen |
| Weiterer Schulungsverlauf | Regelmäßige Fortbildung im Blick behalten |

Wenn eine gemeinsame Veranstaltung gewünscht ist, nennen Sie Personenzahl und vorgeschlagenen Raum. Die Schule stimmt die geeignete Durchführung mit Ihnen ab. Der Betrieb sorgt dafür, dass die Beschäftigten während der gesamten Veranstaltung für Erklärungen und praktische Übungen verfügbar sind; laufende Tätigkeiten werden in dieser Zeit anderweitig übernommen.
Die reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Zu diesem Unterricht kommen Pausen hinzu. Klären Sie den gesamten Ablauf mit der Schule, damit die Beschäftigten während aller Unterrichts- und Übungsteile persönlich teilnehmen können.
Für betriebliche Ersthelfende ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Behalten Sie dafür die bisherigen Schulungen der einzelnen Personen im Blick. Die weitere Qualifizierung wird rechtzeitig mit einer geeigneten Veranstaltung und der nötigen freien Zeit vorbereitet.
Die Benennung erfolgt durch den Unternehmer. Eine absolvierte Ausbildung und die konkrete Aufgabe im Betrieb sind daher auseinanderzuhalten. Informieren Sie die Beschäftigten über die vorgesehenen qualifizierten Personen, damit die Zuständigkeit am Arbeitsort verständlich bekannt ist.