Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 23730 Neustadt in Holstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,2 km vom Suchpunkt

18,5 km vom Suchpunkt

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22,2 km vom Suchpunkt

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Neustadt in Holstein · Schleswig-Holstein
Ein Betrieb in Neustadt in Holstein kann den Schulungsbedarf einzelner Beschäftigter oder einer eigenen Gruppe anmelden. Benennen Sie dabei die benötigte Ausbildung oder Fortbildung. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle klärt mit Ihnen die geeignete Durchführung als öffentliche Teilnahme oder Inhouse-Schulung.

Eine zentral bearbeitete Anfrage sollte Neustadt in Holstein mit vollständiger Veranstaltungsanschrift angeben. Der Stadtname allein reicht bei mehreren gleichnamigen Orten nicht für eine eindeutige betriebliche Planung. Bei einem gewünschten Inhouse-Termin muss die Ausbildungsstelle wissen, welcher tatsächliche Betriebspunkt gemeint ist.
Geben Sie den dortigen Kontakt an und klären Sie den Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf der vorgesehenen Beschäftigten. Erst nach der Bestätigung werden die Angaben intern weitergegeben. Öffentliche Lehrgänge besitzen jeweils ihre eigene Kursanschrift. Die örtliche Zuordnung sollte über Anfrage, Auftrag und Einladung hinweg gleich bleiben, auch wenn die bestellende Verwaltung an einem anderen Ort sitzt.
Die konkrete Veranstaltung wird gemeinsam vereinbart.
Fläche für praktische Arbeit abstimmen.
Vollständige Teilnahme ermöglichen.
Die bestätigten Hinweise an Beschäftigte geben.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Ihre BG oder Unfallkasse legt Voraussetzungen und Verfahren der Gebührenübernahme fest. Bereiten Sie die verlangten Arbeitgeberangaben für die tatsächliche Teilnahme vor. Die gewünschte Inhouse-Durchführung allein begründet keinen allgemeinen Anspruch.
Das Vorgehen und die nötigen Angaben klären.
Unterlagen und Abrechnung mit der Schule vorbereiten.
Der Arbeitgeber benennt die betrieblichen Ersthelfer; die DGUV empfiehlt eine schriftliche Form. Die Belegschaft soll ihre Ansprechpersonen kennen. Diese Information wird im Unternehmen organisiert.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Bei regulären betrieblichen Lehrgängen sind nach den DGUV-Angaben üblicherweise zehn bis fünfzehn Personen vorgesehen. Bis zu zwanzig sind möglich, wenn für die praktischen Übungen eine zusätzliche Hilfskraft eingesetzt wird. Nennen Sie der Ausbildungsstelle die tatsächlich geplante Gruppe. Diese Angabe ermöglicht die Abstimmung des Unterrichtsrahmens; sie ist keine allgemeine Aussage über die erforderliche Ersthelferzahl im Betrieb.
Wenn eine Verwaltung die Schulung bestellt, können die örtlichen Bedingungen bei anderen Beschäftigten bekannt sein. Beziehen Sie deshalb die für den vorgesehenen Lernort zuständige Person in die Vorbereitung ein. Sie kann die tatsächlichen Räume beschreiben und organisatorische Rückfragen mitklären. Die schulungsbezogenen Absprachen werden anschließend an einer Stelle zusammengeführt, sodass Auftrag und örtliche Vorbereitung miteinander übereinstimmen.
Worauf achten?
Grundlegende Qualifizierung klären
Worauf achten?
In der Regel alle zwei Jahre vorsehen
Worauf achten?
Anerkannte bisherige Nachweise berücksichtigen
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Hinzu kommen mindestens 45 Minuten Pause. Verwenden Sie die bestätigten Veranstaltungszeiten für Freistellung und interne Absprachen zur Teilnahme.
Die regulären Gebühren enthalten unter anderem Lehrkräfte, Lehrmittel, Teilnehmerinformationen und Bescheinigungen. Zusätzliche tatsächliche Aufwendungen benötigen eine gesonderte Vereinbarung. Lassen Sie deshalb Umfang und Berechnung einer zusätzlichen Leistung vor dem Auftrag erläutern.
Entgeltfortzahlung während der Schulung und gegebenenfalls Fahrtkosten gehören zu den Aufwendungen des Arbeitgebers. Eine mögliche Übernahme der Lehrgangsgebühren umfasst diese Positionen nicht. Berücksichtigen Sie sie bei der eigenen betrieblichen Planung.
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