Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 73240 Wendlingen am Neckar sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,8 km vom Suchpunkt

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Die geeignete Schulung ist ein Teil Ihrer betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation. Ihr Unternehmen in Wendlingen am Neckar legt daneben fest, wie Leistungen dokumentiert werden und wer sich um das Material kümmert. Verbinden Sie die Qualifizierung der vorgesehenen Personen mit diesen praktischen Zuständigkeiten am Arbeitsort.
Wer im Wendlinger Unternehmen den Kontakt zur Schule übernimmt, sollte auch Rückmeldungen aus den Arbeitsbereichen erhalten. So lassen sich Teilnehmer, vorhandene Kursnachweise und freie Lernzeit gemeinsam planen. Die Ausbildungsstelle kann anhand dieser Angaben Ausbildung oder Fortbildung passend besprechen.
Für Inhouse-Unterricht sind Räume und Gruppengröße vorab zu klären. Die Durchführung wird verbindlich vereinbart; währenddessen übernehmen andere Kollegen die täglichen Aufgaben. Bei wenigen Teilnehmern können offene Lehrgänge passen. Die Frage nach Gebührenübernahme richten Sie rechtzeitig an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Eine direkte Abrechnung durch die ermächtigte Schule setzt dessen Bedingungen und das dafür vorgesehene Verfahren voraus. Lassen Sie die benötigten Unterlagen vor der Anmeldung prüfen.
Im Betrieb zu klären
Welche Personen welche geeignete Qualifikation benötigen
Im Betrieb zu klären
Wer Aufzeichnungen übernimmt und wie sie geschützt werden
Im Betrieb zu klären
Wer die Kontrolle und Ergänzung des Materials veranlasst
Die Gebührenübernahme für die geplanten Teilnahmen wird nach den Voraussetzungen Ihrer BG oder Unfallkasse geprüft. Erfragen Sie dort das Verfahren und die verlangten Angaben. Für berechtigte reguläre Schulungen kann die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt abrechnen. Weitere bestellte Leistungen werden mit einem eigenen Umfang und ihrer Vergütung vereinbart; führen Sie diese Absprachen für den tatsächlichen Auftrag nachvollziehbar zusammen.
Die Berechtigung der vorgesehenen Teilnahmen klären.
Regulären Lehrgang und gesonderte Ergänzungen verständlich festhalten.
Auch die Erste-Hilfe-Ausstattung braucht betriebliche Aufmerksamkeit. Die DGUV nennt Beschäftigtenzahl, Gefährdungen und räumliche Organisation als Grundlagen für Art und Umfang des Materials. Es hat sich bewährt, Ersthelfenden regelmäßige Kontrollen des Verbandkastens zu übertragen, weil sie den Verbrauch kennen und das Auffüllen veranlassen können. Besprechen Sie intern die konkrete Zuordnung dieser Aufgabe. Die im Lehrgang qualifizierten Personen werden damit in eine nachvollziehbare Organisation am tatsächlichen Arbeitsort eingebunden.
Tatsächlich geleistete Erste Hilfe wird nach den DGUV-Hinweisen dokumentiert. Dafür sind ein Meldeblock oder elektronische Aufzeichnungen möglich. Das Unternehmen kann festlegen, welche Person oder Stelle die Dokumentation übernimmt. Die Informationen müssen vertraulich behandelt und vor Kenntnisnahme durch Unbefugte geschützt werden. Bei elektronischer Aufzeichnung wird der Zugriff entsprechend auf Berechtigte begrenzt. Bereiten Sie den vorgesehenen Umgang im Betrieb verständlich vor, damit Zuständigkeit und Schutz der Angaben zusammenpassen.
Klären Sie die geeigneten Lehrgänge der vorgesehenen Personen mit einer ermächtigten Schule. Eine eigene Inhouse-Veranstaltung wird anhand der Gruppe und der vorgeschlagenen Räume abgestimmt. Wenn die Schulung vereinbart ist, werden Unterricht und Übungen vollständig freigehalten; die laufenden betrieblichen Aufgaben müssen währenddessen anderweitig übernommen werden.
Die Zuständigkeiten werden im Unternehmen geklärt.
Geeignete Ausbildung und weitere Fortbildung ermöglichen.
Dokumentation und berechtigten Zugriff organisieren.
Kontrolle und Auffüllen im Betrieb zuordnen.
Sowohl die Ausbildung als auch die Fortbildung umfassen neun Unterrichtseinheiten mit einer Dauer von jeweils 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Lassen Sie die gesamten Veranstaltungszeiten bestätigen und berücksichtigen Sie bei der Freigabe der Beschäftigten auch notwendige Wege.
In der Regel ist eine Fortbildung alle zwei Jahre vorgesehen. Berücksichtigen Sie den bisherigen Schulungsverlauf der einzelnen Personen und vereinbaren Sie passende weitere Teilnahmen. Die betriebliche Organisation soll die dafür benötigte Lernzeit ebenso ermöglichen wie beim ersten Lehrgang.
Betriebsärztin oder Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit können bei der Vorbereitung einbezogen werden. Auch die Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers unterstützt bei Fragen zur betrieblichen Organisation. Fragen zur konkreten Durchführung des Lehrgangs besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle.
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