Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09496 Marienberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,7 km vom Suchpunkt

8,8 km vom Suchpunkt

12,5 km vom Suchpunkt

19,1 km vom Suchpunkt

29,2 km vom Suchpunkt

29,7 km vom Suchpunkt

Nicht jeder Schulungsbedarf verlangt einen eigenen Gruppentermin. Marienberger Betriebe können einzelne geeignete öffentliche Teilnahmen ebenso prüfen wie eine Inhouse-Schulung. Maßgeblich sind der Ausbildungsstand der vorgesehenen Personen und die mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle vereinbarte Durchführung.
Ein Inhouse-Lehrgang findet im Betrieb statt, die Teilnehmenden sind deshalb aber nicht zugleich für ihre üblichen Aufgaben verfügbar. Planen Sie in einem Marienberger Unternehmen vorab, wer dringende Arbeitsabläufe während der bestätigten Unterrichtszeit übernimmt. Die räumliche Nähe soll keine laufenden Unterbrechungen erzeugen.
Die Ausbildungsstelle bestätigt den vereinbarten Ausbildungs- oder Fortbildungsablauf. Geben Sie diese Zeit intern verlässlich weiter und klären Sie Überschneidungen vor dem Kurstag. Auch bei öffentlichen Lehrgängen muss die Teilnahme durch die betriebliche Planung ermöglicht werden. Können einzelne Personen nicht vollständig teilnehmen, sollte die Schule davon rechtzeitig erfahren und die Änderung ausdrücklich abgestimmt werden.
Wenn nur einzelne Beschäftigte geschult werden sollen, können passende öffentliche Lehrgänge angefragt werden. Das Unternehmen muss dann keinen eigenen Unterrichtsraum für diese Veranstaltung vorbereiten. Es bleibt aber für die Organisation der vorgesehenen Teilnahme zuständig. Prüfen Sie den bestätigten Kursbesuch und geben Sie die erforderlichen Angaben an die Beschäftigten weiter, damit die Anmeldung praktisch umgesetzt werden kann.
Erfragen Sie bei der zuständigen BG oder Unfallkasse die Voraussetzungen der Gebührenübernahme. Für Entgeltfortzahlung und gegebenenfalls Fahrtkosten bleibt der Arbeitgeber zuständig. Besprechen Sie die benötigten Unterlagen mit der Schule.
Die Berechtigung der vorgesehenen Personen klären.
Abrechnung und zusätzlich vereinbarte Leistungen festhalten.
Bei einer Inhouse-Anfrage braucht die Schule die Zahl der vorgesehenen Personen. Reguläre Lehrgänge haben üblicherweise zehn bis fünfzehn Teilnehmende; bis zu zwanzig sind mit zusätzlicher Hilfskraft für die praktischen Aufgaben möglich. Teilen Sie Veränderungen der Gruppe deshalb mit. Die vereinbarte Durchführung soll zur tatsächlich geplanten Besetzung passen, statt auf einer früheren Schätzung zu beruhen.
Schule und Betrieb stimmen die Bedingungen gemeinsam ab.
Ausbildung oder Fortbildung ausdrücklich benennen.
Geeigneten Raum für Unterricht und Übungen klären.
Eine verantwortliche Ansprechperson erreichbar halten.
Worauf achten?
Regulär neun Unterrichtseinheiten
Worauf achten?
Ebenfalls regulär neun Unterrichtseinheiten
Worauf achten?
Mindestens 45 Minuten zusätzlich berücksichtigen
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Ein neuer Arbeitsplatz verlangt allein keine neue Grundausbildung; vorhandene anerkannte Qualifikationen werden bei der Kurszuordnung einbezogen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die DGUV verlangt Präsenzunterricht für betriebliche Ausbildung und Fortbildung. Reine Online-Veranstaltungen sind dafür kein Ersatz. Die vorgesehenen Beschäftigten brauchen die Möglichkeit zur persönlichen praktischen Mitarbeit im entsprechenden Lehrgang.
Darin enthalten sind nach den DGUV-Angaben Lehrkräfte, Lehrmittel, Teilnehmerinformationen und Teilnahmebescheinigungen. Zusätzlich berechnete Leistungen werden gesondert nach ihrem Umfang vereinbart. Fragen Sie deshalb nach, wenn eine zusätzliche Position unklar bleibt.
Die Benennung erfolgt durch den Arbeitgeber; eine schriftliche Form wird von der DGUV empfohlen. Organisieren Sie daneben die Information der Belegschaft über ihre Ansprechpersonen. Die absolvierte Schulung erledigt diese betriebliche Zuordnung nicht automatisch.