Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 59597 Erwitte sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,9 km vom Suchpunkt

4,4 km vom Suchpunkt

10,5 km vom Suchpunkt

10,8 km vom Suchpunkt

12,2 km vom Suchpunkt

12,6 km vom Suchpunkt

Betriebliche Ausbildung und Fortbildung werden mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle abgestimmt. Erwitter Unternehmen können dafür geeignete öffentliche Lehrgänge anfragen oder die Bedingungen einer eigenen Schulung klären. Die ausgewählte Durchführung muss zum Bedarf der vorgesehenen Personen passen.
Nach einer Ersthelfer-Buchung wird die Rückmeldung der Ausbildungsstelle manchmal nur abgelegt. Gleichen Sie in einem Erwitter Betrieb die Bestätigung mit der tatsächlich gewünschten Planung ab, bevor die Beschäftigten eingeladen werden. Datum, Veranstaltungsort und die vorgesehene Gruppe sollten nachvollziehbar zusammenpassen.
Bei einem individuell vereinbarten Inhouse-Lehrgang gehören auch die abgesprochenen organisatorischen Bedingungen dazu. Ausbildung oder Fortbildung muss dem geklärten Bedarf entsprechen. Für öffentliche Termine prüfen Sie die bestätigten Anmeldungen. Entdecken Sie eine Abweichung, klären Sie diese mit der Schule, statt intern eine unbestätigte Korrektur als verbindlichen Kursablauf weiterzugeben.
Die BG oder Unfallkasse ist für die Prüfung und das Abrechnungsverfahren zuständig. Entgeltfortzahlung und gegebenenfalls Fahrtkosten sind Aufwendungen des Arbeitgebers. Zusätzliche Leistungen werden nach ihrem konkreten Umfang gesondert vereinbart.
Berechtigte Teilnahme und verlangte Angaben klären.
Den Abrechnungsweg mit der Ausbildungsstelle abstimmen.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist nach den DGUV-Vorgaben ein Ersthelfer erforderlich. Bei mehr anwesenden Versicherten richtet sich die notwendige Zahl zusätzlich nach der Art des Betriebs. Ermitteln Sie den eigenen Bedarf anhand dieser betrieblichen Situation. Eine vollständige Kursgruppe und eine ausreichende Besetzung im Unternehmen sind unterschiedliche Planungsgrößen.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Der reguläre Fortbildungslehrgang umfasst ebenso wie die Ausbildung neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Zum Schulungsauftrag können eine Buchungsbestätigung, Abrechnungsunterlagen und später die Teilnahmebescheinigungen gehören. Legen Sie diese Informationen so ab, dass die zuständige Person im Betrieb den Vorgang wiederfindet. Dabei bleibt erkennbar, welches Dokument die Vereinbarung beschreibt und welches die tatsächliche Qualifizierung belegt. Eine verständliche Ablage erleichtert spätere Rückfragen zum durchgeführten Lehrgang, auch wenn die Organisation intern übergeben wird.
Der konkrete Auftrag wird mit der Schule vereinbart.
Zahl und benötigten Lehrgang mitteilen.
Eignung für Unterricht und Übungen abstimmen.
Den vollständigen Besuch ermöglichen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Qualifikationsbeleg | Den bisherigen Ausbildungsstand zeigen |
| Buchungsbestätigung | Die vereinbarte Veranstaltung festhalten |
| Teilnahmebescheinigung | Den tatsächlichen Lehrgangsbesuch dokumentieren |

Zusätzlich zu den neun Unterrichtseinheiten sind bei regulärer Ausbildung und Fortbildung mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Richten Sie die Freistellung nach dem gesamten bestätigten Veranstaltungszeitraum aus, einschließlich der vereinbarten Unterbrechungen.
Der Arbeitgeber bestimmt die betrieblichen Ersthelfer; eine schriftliche Benennung wird von der DGUV empfohlen. Machen Sie die Zuständigkeiten im Unternehmen bekannt, damit Beschäftigte ihre Ansprechpersonen für Erste Hilfe kennen.
Die DGUV fordert für betriebliche Ausbildung und Fortbildung Präsenzunterricht. Die Beschäftigten arbeiten dabei persönlich an den praktischen Aufgaben mit. Eine ausschließlich online durchgeführte Veranstaltung genügt diesem regulären Schulungsrahmen nicht.