Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 58566 Kierspe sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,2 km vom Suchpunkt

7,3 km vom Suchpunkt

7,6 km vom Suchpunkt

8,4 km vom Suchpunkt

9,4 km vom Suchpunkt

10,3 km vom Suchpunkt

Kiersper Unternehmen klären geeignete Lehrgänge nach dem Bedarf und den anerkannten Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Die fachliche Eignung wird vor der Terminentscheidung geprüft. Daneben wird der vollständige Umfang des Firmenangebots mit seinen Kosten verstanden, bevor eine konkrete öffentliche oder eigene Veranstaltung bestellt wird.
Ein gemeinsamer Unterrichtstag muss zu den vorgesehenen Beschäftigten passen. Erfragen Sie, wann sie vollständig teilnehmen können, und stellen Sie ihren Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung zusammen. Das bildet den Auftrag an die Ausbildungsstelle.
Für eine Inhouse-Schulung beschreibt der Betrieb die verfügbaren Räume. Die Schule prüft die Eignung für die Gruppe und bestätigt die Durchführung. Öffentliche Termine können für einzelne Personen eine Alternative sein.
Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme ist die direkte Abrechnung der Kursgebühr nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers möglich. Erkundigen Sie sich nach den nötigen Unterlagen und nach Kosten zusätzlicher Leistungen.
Die Schule beurteilt die geplante Durchführung.
Personenzahl mitteilen.
Einrichtung und nutzbare Fläche beschreiben.
Vollständige Teilnahme organisieren.
Machen Sie bekannt, wer benannt ist und wie die Personen erreicht werden. Aktualisieren Sie die Hilfeinformation bei Veränderungen. Der Kursabschluss dokumentiert Qualifikation, erklärt aber anderen Beschäftigten noch nicht automatisch die Zuständigkeiten am konkreten Arbeitsplatz.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Ob reguläre Kursgebühren übernommen werden, richtet sich nach den Voraussetzungen Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse. Ermächtigte Schulen nutzen für berechtigte Teilnahmen deren direktes Abrechnungsverfahren; zusätzliche Leistungen des Firmenauftrags brauchen daneben eine eigene ausdrücklich vereinbarte Kostenregelung.
Berechtigung und Unterlagen vorbereiten.
Weitere Kostenpositionen klären.
Ein allgemeines Erste-Hilfe-Thema kann verschiedene Zielgruppen betreffen. Prüfen Sie die geeignete betriebliche Ausbildung oder Fortbildung und die entsprechende Ermächtigung der Schule. Anerkannte vorhandene Nachweise der Person werden berücksichtigt. Eine neue Benennung allein bedeutet nicht zwangsläufig erste Ausbildung. Bei offenen Voraussetzungen helfen Ausbildungsstelle oder Unfallversicherungsträger zur Einordnung, bevor allein ein freier Tag oder ein ähnlich klingender Titel die Kurswahl bestimmt.
| Stand | Aufgabe |
|---|---|
| Abschluss | Tatsächlich absolvierten Lehrgang ergänzen |
| Offen | Weiteren passenden Besuch wählen |
| Fortbildung | In der Regel alle zwei Jahre planen |
Eine mögliche Gebührenübernahme erklärt nicht automatisch die Kosten aller zusätzlichen Firmenleistungen. Lesen Sie das Angebot vollständig und lassen Sie offene Positionen erläutern. Entscheiden Sie bewusst, was darüber hinaus bestellt werden soll. Bei mehreren Angeboten sollte derselbe gewünschte Umfang die Grundlage des Vergleichs sein. So bleiben Trägervorgaben für reguläre Gebühren und die vom Betrieb bestätigten eigenen Kosten für weitere Leistungen nachvollziehbar nebeneinander erkennbar.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär je neun Einheiten von 45 Minuten. Das ergibt 405 Minuten Unterricht. Pausen kommen zum Aufenthalt hinzu; die betriebliche Planung richtet sich deshalb nach den vollständigen bestätigten Zeiten der Veranstaltung.
In der Regel werden Ersthelfende alle zwei Jahre fortgebildet. Beginnen Sie die weitere Planung mit dem tatsächlichen Abschluss der jeweiligen Person. Ein gemeinsamer vergangener Schulungstag muss deshalb bei späteren Personaländerungen nicht der einzige Bezugspunkt für neue Buchungen bleiben.
Die betriebliche Umsetzung wird im Unternehmen organisiert. Zur Qualifikation durch den Kurs kommen Benennung und verständliche Informationen für die Belegschaft hinzu. Beschäftigte brauchen einen aktuellen örtlichen Überblick darüber, welche Personen zuständig und wie sie erreichbar sind.