Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 89134 Blaustein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,4 km vom Suchpunkt

5,6 km vom Suchpunkt

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8,7 km vom Suchpunkt

Blaustein · Baden-Württemberg
Die regelmäßige Fortbildung soll vorhandene Fähigkeiten festigen und den Umgang mit Situationen weiter trainieren. Ihr Blausteiner Betrieb kann dazu den Schulungsbedarf mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle besprechen. Für öffentliche Teilnahmen und eine vereinbarte Inhouse-Gruppe bleiben geeignete Inhalte, vollständige Lernzeit und eine geklärte Durchführung wesentlich.

Für Ihr Blausteiner Unternehmen lohnt die Frage, ob alle vorgesehenen Teilnehmer denselben Lehrgang benötigen. Vorliegende Ersthelfernachweise helfen der Ausbildungsstelle bei der Einordnung. Fragen Sie Ausbildung oder Fortbildung entsprechend dem tatsächlichen Bedarf an.
Gerade bei Inhouse-Unterricht sollten andere Kollegen betriebliche Aufgaben übernehmen. Die Schule braucht geeignete Räume und eine abgestimmte Gruppengröße; die Durchführung ist ausdrücklich zu vereinbaren. Bei wenigen Personen können offene Kursplätze passen.
Eine Gebührenübernahme prüfen Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger. Dessen Voraussetzungen gelten auch dann, wenn eine ermächtigte Ausbildungsstelle direkt abrechnen soll. Lassen Sie das Verfahren einschließlich der benötigten Unterlagen vor der Anmeldung klären, damit die Beschäftigten mit einem eindeutigen Auftrag zum Lehrgang gehen.
Für die Abstimmung
Vorhandene Fähigkeiten sichern und weiter trainieren
Für die Abstimmung
Fragen der Gruppe mit der Schule besprechen
Für die Abstimmung
Inhalt und möglichen Mehraufwand ausdrücklich klären
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte Beschäftigte kann die reguläre Lehrgangsgebühr nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers direkt mit der ermächtigten Schule abgerechnet werden. Zusätzliche Wünsche des Unternehmens können davon abweichen. Lassen Sie bei einem erweiterten Auftrag klar beschreiben, was zusätzlich erbracht und bezahlt werden soll. Prüfen Sie die Übernahmevoraussetzungen bei Ihrer BG oder Unfallkasse, bevor Sie eine Finanzierung zugrunde legen.
Berechtigung und Verfahren beim zuständigen Träger klären.
Zusätzliche Inhalte und Vergütung nachvollziehbar vereinbaren.

Teilen Sie der Schule mit, wie viele Personen vorgesehen sind und welcher Raum zur Verfügung stehen könnte. Lassen Sie prüfen, ob dort die vereinbarte Schulung durchgeführt werden kann. Der organisatorische Vorteil eines eigenen Ortes ersetzt die erforderliche Lernzeit der Gruppe nicht.
Die Fortbildung baut auf bereits erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf. Sie soll diese sichern und anhand von Situationen weiter trainieren. Betrachten Sie den Besuch deshalb als Lernzeit der Beschäftigten, nicht nur als Austausch eines älteren Nachweises. Für die betriebliche Planung heißt das: Teilnahmen rechtzeitig ermöglichen und den vorgesehenen Personen Raum für den gesamten Unterricht geben. Die reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Bei der Abstimmung können Sie benennen, welche Fragen die Beschäftigten aus ihrem Arbeitsumfeld mitbringen. Der Fortbildungsrahmen sieht auch Themen vor, die nach Bedarf der Gruppe oder des Unternehmens ausgewählt werden. Klären Sie mit der Schule, wie dies in der geeigneten Schulung aufgegriffen werden kann. Eine gewünschte Erweiterung über den regulären Umfang hinaus wird mit ihrem Inhalt und ihrer Durchführung ausdrücklich vereinbart; sie entsteht nicht schon durch die Bezeichnung Inhouse.
Ein verständlicher Bedarf erleichtert das Gespräch über die geeignete Schulung.
Vorhandene Qualifikation und absolvierte Lehrgänge kennen.
Anliegen aus dem Arbeitsalltag für die Abstimmung zusammentragen.
Öffentliche Teilnahmen oder eine eigene Gruppe anfragen.

Für beide regulären Lehrgangsarten sind jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten vorgesehen. Die Fortbildung hat dabei einen anderen Lernauftrag. Fragen Sie nach dem gesamten Veranstaltungsablauf einschließlich der Pausen, damit die vorgesehene Teilnahme vollständig ermöglicht wird.
Die Benennung gehört zur Verantwortung des Unternehmers. Besprechen Sie intern, wer die Aufgabe übernehmen soll, und ermöglichen Sie die erforderliche Qualifikation. Der Abschluss eines Lehrgangs und die betriebliche Zuordnung der Funktion sind dabei unterschiedliche Vorgänge.
Die DGUV zählt sowohl die notwendigen Teilnehmerunterlagen als auch die Teilnahmebescheinigung zu den regulären Bestandteilen. Sie gehören zum beschriebenen Standardumfang. Wird darüber hinaus etwas gewünscht, soll die Vereinbarung erkennen lassen, welche zusätzliche Leistung damit gemeint ist.