Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 27211 Bassum sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,0 km vom Suchpunkt

15,2 km vom Suchpunkt

18,0 km vom Suchpunkt

19,3 km vom Suchpunkt

22,0 km vom Suchpunkt

23,1 km vom Suchpunkt

Bassumer Unternehmen wählen geeignete Lehrgänge für den Qualifikationsbedarf ihrer Beschäftigten. Die Eignung des Kurses und anerkannte Voraussetzungen werden vor der Anmeldung geprüft. Nach dem Abschluss wird im Betrieb zusätzlich vermittelt, wer als Ersthelfer benannt ist und wie Hilfe am Standort organisiert wird.
Bei einer Gruppenbuchung sollte jede vorgesehene Person dem passenden Kurs zugeordnet sein. Ausbildung und Fortbildung haben unterschiedliche Ausgangspunkte. Erfassen Sie den Bedarf, bevor Sie die Ausbildungsstelle nach einem Termin fragen.
Für Inhouse-Unterricht muss der Betrieb die Bedingungen am vorgesehenen Standort beschreiben. Der Anbieter prüft den Raum und die Teilnehmerzahl. Alternativ können öffentliche Kurse für einzelne Beschäftigte betrachtet werden.
Eine direkte Abrechnung der Kursgebühr setzt eine berechtigte betriebliche Teilnahme und das Verfahren des Unfallversicherungsträgers voraus. Besprechen Sie dessen Formulare und vereinbaren Sie zusätzliche Leistungen gesondert mit dem Anbieter.
Ein Angebot kann Erste Hilfe für verschiedene Zielgruppen behandeln. Prüfen Sie, ob eine geeignete betriebliche Ausbildung oder Fortbildung bei einer dafür ermächtigten Schule vorgesehen ist. Anerkannte vorhandene Nachweise der Person werden berücksichtigt. Eine neue Benennung allein bedeutet nicht automatisch erste Ausbildung. Bei offenen Voraussetzungen helfen Ausbildungsstelle oder Unfallversicherungsträger zur Einordnung, bevor ein freier Termin oder eine allgemeine Überschrift die Entscheidung bestimmt.
| Angabe | Zweck |
|---|---|
| Lehrgang | Geeignete Kursart benennen |
| Ort und Zeit | Den bestätigten Besuch planen |
| Hinweise | Angaben der Schule weitergeben |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte reguläre Gebühren kann die ermächtigte Schule das direkte Verfahren des Unfallversicherungsträgers nutzen. Erfragen Sie dessen Bedingungen und erforderliche Angaben vorab. Zusätzlich bestellte Leistungen bleiben daneben mit eigenem Umfang und eigenen Kosten verständlich im Firmenauftrag benannt und werden ausdrücklich entschieden.
Berechtigung und Unterlagen vorbereiten.
Weitere Leistungen mit Kosten freigeben.

Ergänzen Sie tatsächlich absolvierte geeignete Lehrgänge. Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Wer einen Termin nicht besuchen konnte, bleibt mit offenem Bedarf sichtbar und kann einen weiteren passenden öffentlichen Platz nutzen, ohne auf dieselbe gesamte Gruppe zu warten.
Die Bescheinigung dokumentiert den absolvierten Lehrgang. Die übrige Belegschaft erfährt daraus noch nicht automatisch, wer die Ersthelferrolle im Unternehmen übernimmt. Vermitteln Sie Benennung und Erreichbarkeit als örtliche Orientierung. Aktualisieren Sie die Angaben bei personellen oder organisatorischen Änderungen. Diese Aufgabe ergänzt die Schulung um die Bedingungen am Arbeitsplatz und bleibt wichtig, unabhängig davon, ob Personen öffentlich oder als eigene Gruppe gelernt haben.
Die Schule beurteilt die geplante Durchführung.
Vorgesehene Gruppe mitteilen.
Einrichtung und nutzbare Fläche beschreiben.
Vollständige Teilnahme organisieren.

Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Einheiten von 45 Minuten. Das sind 405 Minuten Unterricht. Pausen liegen zusätzlich; die Arbeitsplanung berücksichtigt deshalb die vollständigen bestätigten Zeiten der konkreten Veranstaltung für den gesamten Aufenthalt.
Fragen Sie die Schule nach ihrem Anmeldeweg für die vorgesehene Person und den notwendigen Angaben des Unternehmens. Geben Sie den intern geklärten Schulungsbedarf weiter. Die konkrete Rückmeldung sollte die passende Veranstaltung betreffen, bevor die Teilnahme fest organisiert wird.
Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle das zusätzliche Lernziel und prüfen Sie ihr Angebot mit Umfang und Bedingungen. Über mögliche eigene Kosten entscheidet der Betrieb ausdrücklich. Eine allgemeine Zusage von Inhouse-Unterricht enthält eine noch offene Ergänzung nicht automatisch.