Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 91710 Gunzenhausen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
19,6 km vom Suchpunkt

20,2 km vom Suchpunkt

25,0 km vom Suchpunkt

26,5 km vom Suchpunkt

26,7 km vom Suchpunkt

36,1 km vom Suchpunkt

Gunzenhäuser Unternehmen können geeignete Ausbildung und Fortbildung bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle organisieren. Für einzelne Personen kommen öffentliche Lehrgänge infrage; eine eigene Gruppe kann als Inhouse-Veranstaltung angefragt werden. Die Kursauswahl richtet sich nach den vorhandenen Qualifikationen und dem tatsächlichen Bedarf.
Mehrere Abteilungen melden gleichzeitig Schulungsbedarf, verwenden dafür aber unterschiedliche interne Listen. Führen Sie die vorgesehenen Beschäftigten vor der Anfrage zusammen. So kann ein Gunzenhäuser Betrieb erkennen, ob Personen mehrfach eingeplant sind und welche Angaben zum bisherigen Ausbildungsstand noch fehlen.
Die Ausbildungsstelle klärt daraus den passenden Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf. Ein individuell vereinbarter Inhouse-Termin wird erst auf dieser Grundlage vorbereitet; öffentliche Lehrgänge können für die tatsächlich vorgesehenen Personen angefragt werden. Halten Sie die interne Koordination von einer bestätigten Anmeldung auseinander. Die zusammengeführte Liste dient der Planung und ist noch kein Nachweis absolvierter Schulungen.
Die BG oder Unfallkasse legt Voraussetzungen für berechtigte Lehrgangsgebühren fest. Klären Sie die erforderlichen Arbeitgeberangaben und stellen Sie diese der ermächtigten Ausbildungsstelle bereit.
Berechtigung der vorgesehenen Teilnahme klären.
Benötigte Unterlagen zum Kurs zusammenführen.
Bei zwei bis 20 anwesenden Versicherten verlangt die DGUV einen Ersthelfer. Die Anwesenheit ist die Bezugsgröße, nicht lediglich die Gesamtzahl aller Beschäftigten. Weitere Vorgaben richten sich nach der Betriebsart. Prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen gelten. Die Auswahl zu schulender Personen sollte zu dieser tatsächlichen Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe passen.
Betriebliche Ersthelfer besuchen in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung. Halten Sie die tatsächlich absolvierten Lehrgänge für die weitere Auswahl nachvollziehbar fest.
Inhouse bedeutet eine abgestimmte Veranstaltung für die eigene Gruppe. Der Unterrichtsort und die Bedingungen werden mit der Ausbildungsstelle besprochen. Die reguläre betriebliche Qualifikation bleibt dabei maßgeblich. Auch am eigenen Standort wird persönlich praktisch gelernt; reine Online-Wissensvermittlung ersetzt die Ausbildung oder Fortbildung nicht. Bereiten Sie die gewählte Durchführung entsprechend vor.
Die Schule benötigt klare Angaben zur Gruppe.
Die vorgesehenen Beschäftigten zusammenführen.
Platz für praktische Aufgaben abstimmen.
Eine organisatorische Ansprechperson benennen.
Worauf achten?
Geeignete Ausbildung oder Fortbildung
Worauf achten?
Vollständige Teilnahme der Beschäftigten
Worauf achten?
Voraussetzungen des zuständigen Trägers

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Dazu kommen Pausen und gegebenenfalls Wege. Die Schule nennt den gesamten Veranstaltungsablauf, den Sie für die betriebliche Freistellung der Beschäftigten verwenden.
Vorhandene anerkannte Qualifikationen werden berücksichtigt. Die neue Benennung allein verlangt keine wiederholte Ausbildung. Klären Sie bei Unklarheiten anhand des bisherigen Schulungsstands, welcher Lehrgang für die vorgesehene Person geeignet ist.
Die DGUV nennt Bescheinigungen, Lehr- und Übungsmaterial sowie Informationen für Teilnehmende als reguläre Kursbestandteile. Zusätzlich gewünschte Leistungen werden ausdrücklich nach ihrem Umfang besprochen und vom regulären Lehrgang unterschieden.
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