Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 82377 Penzberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,6 km vom Suchpunkt

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Penzberger Unternehmen können Ausbildung und Fortbildung bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle vorbereiten. Für eine eigene Inhouse-Veranstaltung werden Ort und Durchführung ausdrücklich abgestimmt. Vorhandene geeignete Qualifikationen der Beschäftigten gehören ebenso zur Kurswahl wie der tatsächliche Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf.
Nach der Vereinbarung eines Inhouse-Lehrgangs soll der Unterricht in ein anderes Penzberger Gebäude verlegt werden. Informieren Sie die Ausbildungsstelle vor der internen Bekanntgabe. Die ursprüngliche Bestätigung bezog sich auf einen bestimmten Ort und lässt sich nicht ohne Prüfung auf beliebige andere Räume übertragen.
Die Schule klärt die Eignung des neuen Veranstaltungsorts für die vereinbarte Ausbildung oder Fortbildung. Nach der Bestätigung erhalten Teilnehmende und betriebliche Kontaktpersonen die aktuelle Anschrift. Ein öffentlicher Lehrgang hat seine eigene Veranstaltungsinformation. Halten Sie daher fest, welche Ortsangabe verbindlich geworden ist, und ersetzen Sie überholte interne Einladungen nachvollziehbar.
Die DGUV rechnet Lehrkräfte, Lehr- und Übungsmaterialien, Informationen für Teilnehmende und Bescheinigungen zum regulären Gebührenrahmen. Besprechen Sie vor einem Auftrag, welche Bestandteile vorgesehen sind. Zusätzlich gewünschte Leistungen sollten dabei ausdrücklich erkennbar werden. Zusätzliche Gebühren bei Abweichungen setzen tatsächlich entstehende Mehrkosten sowie eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung voraus. Der konkrete Auftrag bildet den Bezug für diese Klärung.
Die vereinbarten Bedingungen werden im Unternehmen umgesetzt.
Die Eignung für praktische Aufgaben mit der Schule abstimmen.
Zeit für den gesamten Lehrgang freistellen.
Eine Person für organisatorische Rückfragen benennen.
Für die Ersthelfer-Aufgabe nennt die DGUV persönliche, körperliche und geistige Eignung. Motivation zur Hilfeleistung ist wünschenswert. Die Beurteilung bezieht sich auf die vorgesehene Person. Der Name einer Abteilung oder einer Berufsgruppe ersetzt diese Betrachtung nicht. Gehen Sie bei der Planung deshalb von den tatsächlich vorgesehenen Beschäftigten aus und unterscheiden Sie diese Personenauswahl von der späteren Kursbuchung.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Prüfen Sie bei Ihrer BG oder Unfallkasse, welche Voraussetzungen für die vorgesehenen Personen gelten. Die ermächtigte Ausbildungsstelle benötigt die passenden Arbeitgeberangaben nach diesem Verfahren. Die mögliche Abrechnung regulärer Gebühren wird auf den bestätigten Lehrgang bezogen.
Berechtigung und benötigte Unterlagen beim Träger erfragen.
Die erforderlichen Arbeitgeberinformationen bereitstellen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Öffentlicher Kurs | Geeignete Plätze für einzelne Beschäftigte prüfen |
| Inhouse | Einen eigenen Rahmen für die Gruppe vereinbaren |
| Unternehmen | Den tatsächlich absolvierten Schulungsstand festhalten |
Für betriebliche Ersthelfer ist die reguläre Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Berücksichtigen Sie anerkannte bisherige Qualifikationen bei der weiteren Auswahl. Eine neu übernommene Aufgabe als Ersthelfer bedeutet nicht pauschal, dass erneut die Ausbildung besucht werden muss.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die betriebliche Planung sind außerdem die Pausen und gegebenenfalls die Wege zum Unterricht einzubeziehen. Verwenden Sie dafür die vollständigen Veranstaltungszeiten der Schule, auch wenn am eigenen Standort unterrichtet wird.
Die DGUV verlangt Präsenzunterricht, damit praktische Handlungskompetenz vermittelt wird. Ein reines Online-Lernangebot genügt für die reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung nicht. Die Beschäftigten werden deshalb für einen geeigneten persönlichen Unterrichtsbesuch bei einer ermächtigten Stelle vorgesehen.
Die Entgeltfortzahlung während des Lehrgangs und gegebenenfalls Fahrtkosten sind eigene Aufwendungen des Arbeitgebers. Eine mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren umfasst diese Positionen nicht. Berücksichtigen Sie sie zusätzlich, wenn Sie die Teilnahme Ihrer Beschäftigten vorbereiten.