Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 63667 Nidda sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,5 km vom Suchpunkt

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Nidda · Hessen
Für Niddaer Beschäftigte wird der passende Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle geklärt. Einzelne öffentliche Lehrgänge und ein vereinbarter Inhouse-Termin sind mögliche Organisationswege. Ein zusätzlicher persönlicher Nachweiswunsch wird ausdrücklich angesprochen und getrennt von der betrieblichen Gebührenfrage eingeordnet.

Eine Person aus dem Niddaer Betrieb möchte den geplanten Lehrgang zugleich für einen eigenen Nachweis nutzen. Geben Sie diesen Wunsch an die Ausbildungsstelle weiter, statt die Eignung aus der betrieblichen Anmeldung abzuleiten. Sie kann erklären, was der konkret vorgesehene Unterricht und seine Bescheinigung abdecken.
Die betriebliche Ausbildung oder Fortbildung wird weiterhin nach dem tatsächlichen Bedarf organisiert. Ein individuell vereinbarter Inhouse-Termin ändert daran nichts. Wenn ein anderer Lehrgang nötig ist, muss er gesondert geplant werden. Auch eine mögliche Gebührenabrechnung wird nicht allein durch den privaten Wunsch bestimmt, sondern richtet sich nach Berechtigung und den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Worauf achten?
Ausbildung und Fortbildung mit der Schule klären
Worauf achten?
Zusätzliche Anforderungen der verlangenden Stelle erfragen
Worauf achten?
Berechtigung und Verfahren des Trägers prüfen
Betriebliche Ersthelfer besuchen in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung. Erfassen Sie die absolvierten Lehrgänge so, dass die nächste Planung darauf aufbauen kann. Die Übersicht dient dem tatsächlich erreichten Schulungsstand und wird nach dem Besuch weitergeführt.
Erfragen Sie bei Ihrer BG oder Unfallkasse die Voraussetzungen für die berechtigte Teilnahme und das geltende Verfahren. Stellen Sie der ermächtigten Schule die verlangten Arbeitgeberangaben bereit. Gesonderte gewünschte Leistungen werden ausdrücklich vereinbart und vor der Buchung in ihrem Umfang besprochen.
Die Berechtigung der vorgesehenen Personen prüfen.
Benötigte Unterlagen für den Lehrgang zusammenstellen.
Eine eigene Veranstaltung wird gemeinsam vorbereitet.
Die tatsächliche Gruppe und den Bedarf beschreiben.
Unterricht und praktische Aufgaben ermöglichen.
Eine Person für die organisatorische Abstimmung benennen.
Die Ausbildung vermittelt Grundlagen der Ersten Hilfe, die Fortbildung frischt vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten auf. Für die Auswahl sind die bisherigen anerkannten Qualifikationen der Beschäftigten zu betrachten. Eine neue Benennung als Ersthelfer erfordert nicht automatisch eine wiederholte Ausbildung. Nennen Sie der Ausbildungsstelle die tatsächlichen Voraussetzungen und klären Sie offene Fragen zur geeigneten Schulung. Danach lässt sich die vorgesehene Teilnahme im Unternehmen konkret organisieren.
Die übliche Gruppe eines regulären betrieblichen Lehrgangs umfasst nach den DGUV-Vorgaben zehn bis 15 Personen. Mit einer zusätzlichen Hilfskraft für praktische Aufgaben sind bis zu 20 möglich. Nennen Sie die geplante Zahl bei der Anfrage. Sollen später weitere Beschäftigte hinzukommen, wird die Änderung mit der Ausbildungsstelle abgestimmt. Die Kursplanung sollte mit dem tatsächlich vorgesehenen Teilnehmendenkreis übereinstimmen.

Beide Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Pausen kommen zur Unterrichtszeit hinzu. Die Veranstaltungsangaben der Schule zeigen den vollständigen Ablauf und helfen dabei, die Beschäftigten für den Besuch freizustellen und gegebenenfalls notwendige Wege mit zu berücksichtigen.
Für die reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung verlangt die DGUV Präsenzunterricht zur Vermittlung praktischer Handlungskompetenz. Eine reine Online-Wissensvermittlung erfüllt diese Anforderungen nicht. Planen Sie die vorgesehenen Beschäftigten deshalb für eine geeignete persönliche Teilnahme an der Veranstaltung ein.
Sie können passende öffentliche Lehrgänge anfragen, ohne einen eigenen Gruppentermin zu organisieren. Der jeweilige Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf wird bei der Anmeldung genannt. Die Personen benötigen anschließend die bestätigten Kursangaben, damit sie ihren vollständigen Besuch vorbereiten können.