Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 33813 Oerlinghausen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,4 km vom Suchpunkt

9,1 km vom Suchpunkt

9,2 km vom Suchpunkt

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11,2 km vom Suchpunkt

11,6 km vom Suchpunkt

Ihr Oerlinghauser Betrieb plant die geeignete Ausbildung oder Fortbildung der vorgesehenen Ersthelfenden. Daneben gehört die Dokumentation tatsächlich erbrachter Erste-Hilfe-Leistungen zur Organisation im Unternehmen. Ein Kursbeleg und eine solche Aufzeichnung haben unterschiedliche Aufgaben. Klären Sie deshalb neben der Schulung auch, wie die betrieblichen Zuständigkeiten dafür geregelt sind.
Wer im Oerlinghauser Unternehmen die Anmeldung übernimmt, braucht Informationen aus den Arbeitsbereichen und zu bisherigen Ersthelferlehrgängen. Stimmen Sie diese Angaben ab, bevor Sie einen Auftrag vergeben. Die Schule kann anschließend Ausbildung und Fortbildung passend zum konkreten Bedarf einordnen.
Für eine Inhouse-Veranstaltung muss außerdem jemand die Räume und die ununterbrochene Teilnahme der Gruppe organisieren. Der Anbieter entscheidet mit Ihnen, ob die Unterrichts- und Übungsbedingungen geeignet sind, und bestätigt den Termin. Offene Kurse bieten eine weitere Möglichkeit für einzelne Beschäftigte. Ob und wie Gebühren übernommen werden, prüfen Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger. Für direkte Abrechnung mit der ermächtigten Schule gelten dessen Voraussetzungen und Verfahrensregeln; die nötigen Unterlagen gehören vorab zur Planung.
Das Unternehmen kann festlegen, welche Person oder Stelle die Dokumentation übernimmt. Nach der DGUV sind Aufzeichnungen etwa in einem Meldeblock oder elektronisch möglich. Sie müssen vertraulich behandelt und vor der Kenntnisnahme Unbefugter geschützt werden. Bei elektronischen Aufzeichnungen wird der Zugriff entsprechend technisch auf Berechtigte begrenzt. Klären Sie die Zuständigkeit und den vorgesehenen Umgang im Betrieb, damit die Beteiligten wissen, wie das Verfahren organisiert ist.
Aufgabe
Absolvierten Lehrgang nachvollziehbar festhalten
Aufgabe
Tatsächliches betriebliches Ereignis dokumentieren
Aufgabe
Die nächste geeignete Teilnahme vorbereiten
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Prüfen Sie die Trägervoraussetzungen für die geplanten Personen und den vorgesehenen Abrechnungsweg. Die ermächtigte Schule benötigt die nach dem Verfahren verlangten Angaben für die mögliche direkte Abrechnung. Wenn Ihr Betrieb weitere Leistungen zusätzlich bestellt, werden deren Umfang und Vergütung ausdrücklich vereinbart. Die mögliche Übernahme der regulären Lehrgangsgebühr umfasst solche weiteren Bestellungen nicht automatisch.
Berechtigung und Verfahren Ihrer BG oder Unfallkasse kennen.
Zusätzliche Leistungen mit ihrer Vergütung gesondert vereinbaren.
Eine Teilnahmebescheinigung dokumentiert die Ausbildung einer Person. Für tatsächlich geleistete Erste Hilfe sieht die DGUV eigene Aufzeichnungen vor, unter anderem zum Ereignis, zur Leistung und zur helfenden Person. Diese Informationen werden nicht durch die Ablage eines Kursbelegs ersetzt. Bereiten Sie im Unternehmen vor, wie solche Aufzeichnungen angefertigt werden. Die Qualifizierung und die betriebliche Dokumentation werden damit jeweils nach ihrem eigenen Zweck organisiert.
Besprechen Sie die vorhandenen Ausbildungsbelege mit der Schule und berücksichtigen Sie anerkannte Vorqualifikationen. Geeignete öffentliche Teilnahmen oder eine abgestimmte Inhouse-Veranstaltung können zum Bedarf passen. Für die eigene Gruppe werden Unterrichtsort und Bedingungen vereinbart; alle vorgesehenen Personen brauchen die vollständige Zeit für Unterricht und Übungen.
Jeder Bereich wird passend vorbereitet.
Geeignete Ausbildung oder Fortbildung vereinbaren.
Erbrachte Erste-Hilfe-Leistungen nach dem betrieblichen Verfahren dokumentieren.
Den Umgang und den berechtigten Zugriff organisieren.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Die Pausen kommen zusätzlich im Veranstaltungsablauf hinzu. Lassen Sie sich die vollständigen Zeiten mitteilen, damit die betreffenden Beschäftigten den gesamten Unterricht und seine Übungen besuchen können.
Für betriebliche Ersthelfende ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie absolvierte Lehrgänge im Überblick und besprechen Sie den weiteren Bedarf rechtzeitig. So können die nächsten Teilnahmen mit den Arbeitsbereichen und der Schule vorbereitet werden.
Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt die Bedingungen für berechtigte betriebliche Teilnahmen und das Verfahren. Fragen Sie dort vor der Buchung nach. Mit den verlangten Angaben kann die ermächtigte Ausbildungsstelle unter den Voraussetzungen direkt abrechnen.
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