Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 53489 Sinzig sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,8 km vom Suchpunkt

3,4 km vom Suchpunkt

8,9 km vom Suchpunkt

10,3 km vom Suchpunkt

12,4 km vom Suchpunkt

12,5 km vom Suchpunkt

Sinzig · Rheinland-Pfalz
Sinziger Betriebe organisieren Ausbildung und Fortbildung nach den Voraussetzungen ihrer vorgesehenen Ersthelfer. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert geeignete Lehrgänge und mögliche öffentliche Plätze oder Inhouse-Veranstaltungen. Stimmen Sie die Teilnahme mit der Arbeitsplanung ab und verwenden Sie dafür die bestätigten Angaben der Veranstaltung.

Beschäftigte sind angemeldet, sollen während des Unterrichts aber noch betriebliche Aufgaben übernehmen. Klären Sie diese Überschneidung vor dem Kurstag in Sinzig. Eine Anmeldung allein sorgt noch nicht dafür, dass die Personen dem vereinbarten Ausbildungs- oder Fortbildungsunterricht tatsächlich durchgehend zur Verfügung stehen.
Planen Sie die Arbeitsvertretung so, dass die bestätigte Teilnahmezeit freigehalten werden kann. Bei Inhouse-Unterricht ist die Nähe zum Arbeitsplatz kein Grund, Beschäftigte ohne Abstimmung zeitweise abzuziehen. Öffentliche Lehrgänge benötigen dieselbe verlässliche interne Vorbereitung. Können einzelne Personen nicht wie vorgesehen teilnehmen, informieren Sie die Ausbildungsstelle und klären Sie die Änderung, bevor der Unterricht beginnt.
Bewahren Sie die Zuordnung zwischen den geschulten Personen und ihren absolvierten Lehrgängen nachvollziehbar auf. Damit lässt sich weiterer Schulungsbedarf im Unternehmen planen. Offene Fragen zu einem ausgestellten Nachweis werden an die ausstellende Ausbildungsstelle gerichtet.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Bei einem eigenen Kurs werden die Bedingungen abgestimmt.
Die vorgesehene Gruppe und ihren Schulungsbedarf benennen.
Bedingungen für Unterricht und praktische Aufgaben klären.
Eine organisatorische Ansprechperson festlegen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Betrieb | Eine vollständige persönliche Teilnahme ermöglichen |
| Ausbildungsstelle | Den passenden Lehrgang und Ablauf bestätigen lassen |
| Unfallversicherungsträger | Voraussetzungen und Verfahren der Gebührenübernahme erfragen |
Die mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren hängt von den Voraussetzungen Ihrer BG oder Unfallkasse ab. Klären Sie die erforderlichen Arbeitgeberangaben und Unterlagen für die ermächtigte Schule. Zusätzlich ausdrücklich gewünschte Leistungen werden vor der Buchung anhand ihres Umfangs gesondert besprochen.
Voraussetzungen für die vorgesehene Teilnahme prüfen.
Die verlangten Unterlagen zum Lehrgang zusammenführen.
Eine Fortbildung greift Kenntnisse und Fähigkeiten aus der bisherigen Schulung wieder auf. Die Beschäftigten bekommen Gelegenheit, praktische Aufgaben erneut unter Anleitung zu bearbeiten. Es kann hilfreich sein, vor dem Besuch persönliche Lernfragen zu sammeln. Die Auffrischung wird dadurch als aktiver Unterricht vorbereitet, statt nur als Termin zur Verlängerung einer internen Liste betrachtet. Für betriebliche Ersthelfer ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Für den betrieblichen Einsatz kann ein Führerscheinkurs berücksichtigt werden, wenn er höchstens zwei Jahre zurückliegt und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle besucht wurde. Diese beiden Voraussetzungen gehören zusammen. Die Regel betrifft die betriebliche Verwendung des Nachweises; daraus entsteht keine allgemeine zweijährige Ablauffrist für den Führerschein. Beziehen Sie die vorhandene geeignete Qualifikation deshalb in die Auswahl der weiteren Schulung ein.
Beide regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die Schule erläutert die Veranstaltungszeiten mit Pausen. Nutzen Sie diese Angaben zur Freistellung der Beschäftigten und berücksichtigen Sie bei externem Unterricht gegebenenfalls auch die Wege zum Kurs.
Die betriebliche Ausbildung und Fortbildung verlangt Präsenzunterricht zur Vermittlung praktischer Handlungskompetenz. Ein reines Online-Lernangebot genügt dafür nicht. Wählen Sie eine geeignete Veranstaltung einer ermächtigten Stelle und bereiten Sie die persönliche Teilnahme der Beschäftigten vor.
Klären Sie, welcher konkrete Lehrgang für Ihren betrieblichen Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf vorgesehen ist und ob die Stelle dafür ermächtigt ist. Eine allgemeine Kursbezeichnung allein beantwortet diese Fragen noch nicht. Verwenden Sie die bestätigte Einordnung für Ihre Anmeldung.