Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 31848 Bad Münder am Deister sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,6 km vom Suchpunkt

12,0 km vom Suchpunkt

12,2 km vom Suchpunkt

12,2 km vom Suchpunkt

12,5 km vom Suchpunkt

15,2 km vom Suchpunkt

Wenn Ihr Betrieb in Bad Münder eine gemeinsame Ersthelferschulung möchte, gehören die Zahl der Personen und ihre Verfügbarkeit in die Vorbereitung. Beschreiben Sie den Bedarf der Ausbildungsstelle, damit eine passende Durchführung besprochen werden kann. Der konkrete Auftrag legt anschließend fest, welche Ausbildung oder Fortbildung für die vorgesehenen Beschäftigten vereinbart wird.
Ihr Betrieb in Bad Münder möchte die Ersthelfergruppe zusammen schulen lassen? Prüfen Sie zuerst, ob alle vorgesehenen Personen zur selben Zeit von ihren Aufgaben befreit werden können. Die Ausbildungsstelle benötigt außerdem Informationen über bisherige Lehrgänge, damit Ausbildung und Fortbildung passend angefragt werden.
Ein Besprechungszimmer ist nicht automatisch für einen ganzen Lehrgang vorgesehen. Beschreiben Sie dem Anbieter die Möglichkeiten für Unterricht und praktische Übungen und vereinbaren Sie die Inhouse-Durchführung ausdrücklich. Wenn ein gemeinsamer Termin nicht passt, kommen offene Kurse für einzelne Beschäftigte infrage. Die Kostenfrage klären Sie mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger. Eine mögliche Gebührenübernahme und direkte Abrechnung setzen dessen Bedingungen und das vorgesehene Verfahren mit einer ermächtigten Schule voraus.
Halten Sie für die vorgesehenen Personen die bisherigen Ausbildungsbelege bereit. Anerkannte Vorqualifikationen werden bei der Auswahl des nächsten Lehrgangs berücksichtigt. Die Fortbildung ist für betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Eine nachvollziehbare Übersicht hilft, die passende Qualifizierung mit der Schule zu besprechen.
Klären Sie für die geplanten Teilnahmen zunächst die Trägervoraussetzungen der möglichen Gebührenübernahme. Lesen Sie anschließend den konkreten Auftrag auch auf weitere von Ihnen gewünschte Leistungen. Zusätzliche Bestellungen werden mit ihrer Vergütung gesondert vereinbart. Die mögliche Abrechnung der regulären Lehrgangsgebühr ist keine pauschale Zusage für die Bezahlung aller weiteren Positionen des Angebots.
Berechtigung und Abrechnungsverfahren mit der ermächtigten Schule klären.
Zusätzliche Auftragspositionen mit ihrer Vergütung ausdrücklich festhalten.
| Angabe | Bedeutung |
|---|---|
| Geplante Personen | Gruppe für eine geeignete Durchführung einordnen |
| Vorhandene Qualifikationen | Passenden nächsten Lehrgang klären |
| Gemeinsame Zeiten | Vollständigen Unterrichtsbesuch ermöglichen |
Die Anfrage nennt mehr als einen Wunschtermin.
Den geplanten Umfang der Gruppe mitteilen.
Passende Ausbildung oder Fortbildung benennen.
Die vollständige Teilnahme intern vorbereiten.
Prüfen Sie für die vorgesehene Gruppe, ob alle Personen am ganzen Ablauf teilnehmen können. Laufende Arbeitsaufgaben werden während des Unterrichts entsprechend übernommen. Stimmen Sie diese Vorbereitung vor einer Zusage intern ab. Für eine Inhouse-Veranstaltung werden zusätzlich der vorgeschlagene Ort und die Bedingungen für Unterricht und Übungen mit der Schule geklärt. Geeignete öffentliche Teilnahmen können eine weitere Möglichkeit sein, wenn sich der Bedarf dadurch passend organisieren lässt.
Die DGUV beschreibt den Standardlehrgang mit einer Schulung von höchstens zwanzig Personen. Nennen Sie deshalb die Zahl der vorgesehenen Teilnehmenden, wenn Sie mit einer Ausbildungsstelle planen. Bei einem größeren Bedarf besprechen Sie, wie geeignete Veranstaltungen organisiert werden können. Eine lange Namensliste wird nicht allein durch einen gewünschten gemeinsamen Termin zur passenden Kursgruppe. Die Vereinbarung braucht einen Rahmen, der zum vorgesehenen Lehrgang passt.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Pausen kommen zusätzlich zum Ablauf hinzu. Lassen Sie sich die vollständigen Veranstaltungszeiten nennen, damit die Freigaben Ihrer Beschäftigten auf die gesamte Schulung abgestimmt werden können.
Die Benennung erfolgt durch den Unternehmer. Die Belegschaft soll wissen, welche Personen vorgesehen sind und wie Hilfe am Arbeitsort erreicht wird. Bereiten Sie diese Bekanntgabe zusätzlich zur fachlichen Qualifizierung vor und passen Sie die Angaben bei Änderungen an.
Fragen Sie Ihre zuständige BG oder Unfallkasse nach den Bedingungen für berechtigte Teilnahmen und dem vorgesehenen Verfahren. Mit den erforderlichen Angaben kann die ermächtigte Ausbildungsstelle unter diesen Voraussetzungen die reguläre Lehrgangsgebühr direkt abrechnen.
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