Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 23701 Eutin sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,4 km vom Suchpunkt

8,1 km vom Suchpunkt

11,7 km vom Suchpunkt

15,6 km vom Suchpunkt

16,8 km vom Suchpunkt

18,2 km vom Suchpunkt


Eutiner Unternehmen organisieren Ersthelfer-Schulungen anhand anerkannter Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Der passende Lehrgang wird vor der Anmeldung geklärt.
Für eine eigene Inhouse-Gruppe werden anschließend praktische Bedingungen und vollständige Lernzeit vereinbart; geeignete öffentliche Kurse können einzelne Bedarfe abdecken.
Eine Anmeldung im Betriebsauftrag sollte bereits die richtige Schulungsart nennen. Stellen Sie fest, wer neu ausgebildet werden muss und wer eine Fortbildung braucht. Danach können öffentliche Termine gezielt geprüft werden. Wenn Sie Inhouse-Unterricht wünschen, geben Sie den verfügbaren Raum und die Teilnehmerzahl an.
Der Anbieter prüft diese Voraussetzungen, bevor er die Durchführung bestätigt. Stimmen Sie die Abwesenheit der Beschäftigten erst auf dieser Grundlage fest ab. Für berechtigte betriebliche Kursgebühren ist eine direkte Abrechnung nach den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers möglich. Erfragen Sie seine Nachweise und lassen Sie zusätzliche Leistungen getrennt anbieten.
ZUR ÜBERSICHT
Eine neue Aufgabe im Betrieb bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Person ohne anerkannte Qualifikation beginnt. Erfassen Sie die einschlägigen vorhandenen Nachweise und klären Sie offene Einordnungen. Ausbildung und Fortbildung haben unterschiedliche Voraussetzungen trotz derselben regulären Dauer. Die geeignete Auswahl geht deshalb vom tatsächlichen Bedarf aus.
Ausbildungsstelle oder zuständiger Unfallversicherungsträger können vor der Buchung bei der Einordnung des passenden Anschlusses helfen.
Aufgabe Den Lehrgang ergänzen
Aufgabe Weiteren passenden Besuch wählen
Aufgabe In der Regel alle zwei Jahre planen

Die Schule muss beurteilen können, ob ihre Aufgaben im vorgeschlagenen Raum durchführbar sind. Beschreiben Sie Einrichtung und nutzbare Fläche für die vorgesehene Gruppe. Neben der Raumeignung braucht es zusammenhängende Zeit: Regeln Sie vorab, wer gewöhnliche Tätigkeiten übernimmt.

Vermitteln Sie der Belegschaft, wer als Ersthelfer benannt ist und wie die Personen erreichbar sind. Aktualisieren Sie diese Angaben bei Veränderungen.
Kursinformationen ansehenBei berechtigter Teilnahme kann die ermächtigte Schule reguläre Gebühren direkt nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers abrechnen. Erfragen Sie dessen Bedingungen und erforderliche Angaben.
Kostenübernahme erläutert