Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 32805 Horn-Bad Meinberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,4 km vom Suchpunkt

7,6 km vom Suchpunkt

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12,3 km vom Suchpunkt

13,3 km vom Suchpunkt

13,7 km vom Suchpunkt

Für eine Ersthelferschulung können im Betrieb unterschiedliche Fragen offen sein: zur Organisation der Ersten Hilfe oder zur Bezahlung des Lehrgangs. Ordnen Sie diese in Ihrem Unternehmen in Horn-Bad Meinberg gezielt zu. Die passende Ausbildung oder Fortbildung wird mit einer Ausbildungsstelle vereinbart, öffentlich oder als abgestimmte Inhouse-Veranstaltung.
Eine berufliche Ersthelferschulung sollte im Betrieb beauftragt sein, bevor Beschäftigte auf eigene Faust buchen. Klären Sie für Ihr Unternehmen in Horn-Bad Meinberg, welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist und unter welchen Bedingungen er Kursgebühren übernimmt. Das vorgesehene Verfahren für direkte Abrechnung wird mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle abgestimmt.
Zum Auftrag gehört auch die richtige Lehrgangsart. Vorhandene Nachweise helfen, Ausbildung und Fortbildung zu unterscheiden. Möchten mehrere Kollegen gemeinsam lernen, können Sie eine Inhouse-Veranstaltung anfragen. Die Schule bespricht mit Ihnen Gruppengröße und Räume und bestätigt die Durchführung. Die betriebliche Planung stellt sicher, dass alle Teilnehmer vollständig von anderen Aufgaben freigestellt sind. Für einzelne Personen lassen sich ebenso offene Kurse prüfen.

Klären Sie anhand vorhandener Ausbildungsbelege, welcher Lehrgang für die Personen passt. Für eine eigene Gruppe werden Unterrichtsort und Bedingungen mit der Schule abgestimmt. Der Betrieb ermöglicht die vollständige Teilnahme und organisiert die laufenden Aufgaben währenddessen. Geeignete öffentliche Teilnahmen können den Bedarf ebenfalls abdecken.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die mögliche Trägerübernahme der regulären Lehrgangsgebühr legt nicht die Bezahlung sämtlicher weiterer Leistungen fest. Lesen Sie den Umfang Ihres Angebots und vereinbaren Sie zusätzliche Bestellungen einschließlich ihrer Vergütung mit der Schule. So bleiben die Trägerabrechnung für berechtigte Teilnahmen und weitere von Ihrem Unternehmen beauftragte Leistungen im konkreten Auftrag nachvollziehbar.
Berechtigung und Abrechnungsverfahren für die Teilnahmen kennen.
Weitere gewünschte Leistungen mit ihrer Vergütung ausdrücklich festhalten.
Die Frage nach der Finanzierung richtet sich an die zuständige BG oder Unfallkasse. Klären Sie dort, unter welchen Voraussetzungen die reguläre Lehrgangsgebühr übernommen werden kann und welches Verfahren gilt. Die ermächtigte Schule bereitet mit den geforderten Angaben eine mögliche direkte Abrechnung vor. Benennen Sie deshalb die vorgesehenen Teilnahmen und den gewünschten Abrechnungsweg, bevor der Auftrag abgeschlossen wird.
Mehrere Stellen wirken an der Vorbereitung mit.
Bei Bedarf die zuständigen Fachleute einbeziehen.
Die Ausbildung oder Fortbildung mit der Schule besprechen.
Bedingungen und Verfahren des Trägers kennen.
Wenn Sie den betrieblichen Ersthelferbedarf einordnen, können Fragen über eine Kursanmeldung hinausgehen. Unterstützung bei der Erste-Hilfe-Organisation bieten nach der DGUV der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers. Beschreiben Sie die tatsächliche Situation und Ihre offenen Fragen. Daraus lässt sich die weitere Planung für das Unternehmen vorbereiten; den konkreten Lehrgang stimmen Sie anschließend mit der Ausbildungsstelle ab.
| Frage | Abstimmung |
|---|---|
| Wie organisieren wir Erste Hilfe? | Zuständige Fachleute im Betrieb oder beim Träger |
| Welche Qualifizierung passt? | Ausbildungsstelle und vorhandener Stand |
| Wie wird abgerechnet? | Trägervorgaben mit der ermächtigten Schule vorbereiten |
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Pausen werden zusätzlich berücksichtigt. Lassen Sie sich den gesamten Ablauf nennen, damit die Beschäftigten für den vollständigen Unterricht und die Übungen verfügbar sind.
Für betriebliche Ersthelfende gilt in der Regel ein Abstand von zwei Jahren. Halten Sie absolvierte Lehrgänge nachvollziehbar fest und besprechen Sie den weiteren Bedarf rechtzeitig, damit der Betrieb die nächste Teilnahme vorbereiten kann.
Die Benennung übernimmt der Unternehmer. Beschäftigte sollen wissen, welche Personen vorgesehen sind und wie Hilfe am Arbeitsort erreicht wird. Organisieren Sie die Bekanntgabe zusätzlich zur Qualifizierung und halten Sie die Angaben bei Änderungen aktuell.
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