Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 34537 Bad Wildungen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

22,9 km vom Suchpunkt

24,7 km vom Suchpunkt

24,9 km vom Suchpunkt

25,0 km vom Suchpunkt

26,0 km vom Suchpunkt

Für einen Bad Wildunger Betrieb werden geeignete Ausbildungen oder Fortbildungen mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle abgestimmt. Öffentliche Lehrgänge und ein vereinbarter Inhouse-Kurs sind mögliche Wege. Klären Sie die Qualifikation der vorgesehenen Beschäftigten und bereiten Sie die Arbeitgeberangaben für die Anmeldung vor.
Teilnehmende wissen oft, wann ihr Kurs stattfindet, aber nicht, wer im Betrieb die erforderlichen Arbeitgeberunterlagen vorbereitet. Benennen Sie für die Bad Wildunger Schulungsplanung deshalb eine zuständige Person. Sie kann mit der Ausbildungsstelle klären, welche Angaben und Formulare tatsächlich benötigt werden.
Eine direkte Gebührenabrechnung setzt eine berechtigte Teilnahme und die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers voraus. Lassen Sie offene Punkte vor dem öffentlichen Lehrgang oder dem vereinbarten Inhouse-Termin klären. Die Unterlagen sollten zum tatsächlich vorgesehenen Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf passen. Eine interne Annahme über Kostenübernahme ist noch keine bestätigte Abrechnungsregelung für den konkreten Fall.
Die Ausbildungsstelle und der Betrieb stimmen die Durchführung ab.
Zahl und Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf erläutern.
Den vorgesehenen Schulungsraum abstimmen.
Eine Person für organisatorische Rückfragen benennen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse bestimmt, welche Voraussetzungen für die Übernahme berechtigter betrieblicher Lehrgangsgebühren gelten. Klären Sie das Verfahren und die erforderlichen Unternehmensangaben. Stellen Sie die passenden Unterlagen für die ermächtigte Ausbildungsstelle zur Verfügung.
Voraussetzungen für die vorgesehenen Teilnehmenden klären.
Unterlagen zum bestätigten Lehrgang zusammenführen.

Eine Fortbildung ist für betriebliche Ersthelfer in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Schauen Sie bei der Planung auf vorhandene, anerkannte Qualifikationen. Nicht jede neue Aufgabenübernahme verlangt eine erneute Ausbildung; der geeignete Lehrgang wird anhand der Voraussetzungen der jeweiligen Person eingeordnet.
Die Schulung soll praktische Handlungskompetenz vermitteln. Für einen eigenen Kurs im Unternehmen wird deshalb ein Ort benötigt, an dem die vorgesehenen Personen nicht nur zuhören, sondern auch gemeinsam üben können. Besprechen Sie den Raum mit der Ausbildungsstelle und ermöglichen Sie die persönliche Mitarbeit. Eine Gruppe, deren Mitglieder während der Aufgaben immer wieder abgerufen werden, ist organisatorisch anders vorzubereiten.
Nach den DGUV-Hinweisen gehören zum regulären Gebührenrahmen unter anderem die Lehrkraft, Lehr- und Übungsmaterialien, Informationen für Teilnehmende und die Bescheinigung. Für die Prüfung eines Angebots hilft diese Zuordnung: Was ist bereits Bestandteil des Lehrgangs, und was wird ausdrücklich zusätzlich gewünscht? Lassen Sie sich den vereinbarten Umfang verständlich darstellen. Die Abrechnung regulärer Gebühren und eine zusätzliche Vereinbarung bleiben dadurch nachvollziehbar.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Betrieb | Die Beschäftigten für die Teilnahme einplanen |
| Schule | Den geeigneten Lehrgang und Ablauf erläutern lassen |
| Unfallversicherungsträger | Berechtigung und Abrechnungsverfahren klären |
Die regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Fragen Sie die Schule nach dem vollständigen zeitlichen Ablauf mit Pausen. Diese Angaben werden für die betriebliche Freistellung genutzt, unabhängig davon, ob öffentliche Plätze oder Inhouse-Unterricht vereinbart sind.
Prüfen Sie öffentliche Lehrgänge, die zum jeweiligen Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf passen. Eine eigene Veranstaltung ist für diesen Weg nicht nötig. Die Anmeldung wird mit dem betrieblichen Anlass vorbereitet; die Beschäftigten erhalten die bestätigten Informationen für ihren Kursbesuch.
Die DGUV setzt für zusätzliche Gebühren bei Abweichungen tatsächlich entstehende Mehrkosten und eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung voraus. Klären Sie daher ausdrücklich, was Ihr Unternehmen zusätzlich wünscht. Eine pauschale Annahme über kostenfreie Inhouse-Leistungen ersetzt diese Abstimmung nicht.
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