Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 93413 Cham sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,1 km vom Suchpunkt

11,6 km vom Suchpunkt

30,0 km vom Suchpunkt

36,2 km vom Suchpunkt

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Cham · Bayern
Chamer Unternehmen planen geeignete Ersthelfer-Lehrgänge anhand des Bedarfs und anerkannter Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Die Schulung wird öffentlich besucht oder für eine eigene Gruppe vereinbart. Nach dem Abschluss wird zusätzlich im Betrieb vermittelt, wer die Aufgabe übernimmt und wie Hilfe örtlich organisiert ist.

Bevor ein Termin gesucht wird, sollte die Gruppe feststehen. Welche Beschäftigten sollen ausgebildet werden, welche brauchen eine Fortbildung? Halten Sie die Antworten für die Anfrage an die Ausbildungsstelle fest.
Bei Inhouse-Kursen muss der Anbieter die Bedingungen am vorgeschlagenen Standort prüfen können. Beschreiben Sie den Raum und nennen Sie die Teilnehmerzahl. Eine öffentliche Schulung kann für einzelne Beschäftigte eine andere Möglichkeit bieten.
Die direkte Abrechnung einer betrieblichen Kursgebühr setzt Berechtigung und das Verfahren des Unfallversicherungsträgers voraus. Fragen Sie früh nach dessen Unterlagen. Zusätzliche Leistungen sollten im Auftrag getrennt von der Gebührenabrechnung vereinbart werden.
Fragen Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger nach Berechtigung und Verfahren für reguläre Kursgebühren. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann bei berechtigter Teilnahme direkt abrechnen. Das Firmenangebot wird daneben auf zusätzlich bestellte Leistungen mit ihren eigenen Kosten geprüft und ausdrücklich freigegeben.
Bedingungen und nötige Angaben klären.
Weitere Leistungen mit Kosten entscheiden.
Zweck
Geeignete Kursart benennen
Zweck
Den bestätigten Besuch planen
Zweck
Teilnahmeinformationen verfügbar halten

Beschäftigte können vor dem Besuch persönliche Fragen zur Durchführung mit der Schule besprechen. Geben Sie deren Hinweise verfügbar weiter. Gerade bei einer gemeinsamen Firmenanmeldung sollte diese Möglichkeit bekannt sein, damit offene Punkte nicht erst während der Veranstaltung angesprochen werden müssen.
Mit einer Bescheinigung ist die Qualifikation dokumentiert. Andere Beschäftigte erfahren daraus noch nicht automatisch, wer im Betrieb als Ersthelfer benannt ist oder wie diese Personen erreicht werden. Geben Sie die örtlichen Informationen daher zusätzlich bekannt. Halten Sie Zuständigkeiten und Erreichbarkeit bei Änderungen aktuell. Diese Aufgabe bleibt beim Unternehmen und ergänzt das allgemeine Lernen des Kurses um die Orientierung am konkreten Arbeitsplatz.
Die Schule beurteilt die geplante Durchführung.
Vorgesehene Personenzahl.
Einrichtung und nutzbare Fläche.
Vollständiger Veranstaltungsbesuch.
Eine neue Benennung im Unternehmen bedeutet nicht zwingend fehlende anerkannte Vorbereitung. Erfassen Sie einschlägige vorhandene Nachweise der vorgesehenen Personen und klären Sie offene Einordnungen. Ausbildung und Fortbildung haben unterschiedliche Voraussetzungen, obwohl beide regulär neun Unterrichtseinheiten umfassen. Die Kurswahl folgt deshalb dem tatsächlichen Bedarf. Ausbildungsstelle oder zuständiger Unfallversicherungsträger helfen bei Unklarheiten, bevor ein gerade freier Termin den Lehrgang bestimmt.
Ausbildung und Fortbildung haben regulär jeweils neun Einheiten von 45 Minuten, also 405 Minuten Unterricht. Die Pausen kommen zum Aufenthalt hinzu. Für den vollständigen Besuch richtet sich die Zeitplanung nach Anfang und Ende der bestätigten Veranstaltung.
Ein geeigneter öffentlicher Lehrgang kann für eine einzelne Person passen. Stimmen Sie die Auswahl und Anmeldung im Unternehmen ab. Eine eigene Gruppe muss nicht bei jeder späteren Teilnahme wieder vollständig zusammenkommen, solange der jeweilige Bedarf passend bearbeitet wird.
Nennen Sie der Schule ein weiteres Lernziel und lassen Sie das konkrete Angebot dazu erklären. Über Umfang und eigene Kosten entscheidet der Betrieb ausdrücklich. Eine allgemeine Zusage von Inhouse-Unterricht umfasst eine offene Ergänzung nicht automatisch.