Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 78647 Trossingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,8 km vom Suchpunkt

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Trossinger Unternehmen wählen Ausbildung oder Fortbildung anhand der Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle klärt die geeigneten Lehrgänge und die Durchführung. Für einen eigenen Inhouse-Termin werden Gruppe und Ort abgestimmt; einzelne Personen können für passende öffentliche Kurse vorgesehen werden.
Eine Person steht auf der internen Ersthelfer-Liste, ist aber während des vorgesehenen Zeitraums länger abwesend. Prüfen Sie in einem Trossinger Betrieb, ob die geplante Gruppenzusammensetzung noch dem tatsächlichen Bedarf entspricht. Die Liste sollte die vorhandene betriebliche Besetzung beschreiben und nicht unverändert weiterlaufen.
Eine andere Person kann einen eigenen Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf haben. Dies klären Sie vor der Anmeldung mit der Ausbildungsstelle. Für einen individuell vereinbarten Inhouse-Termin muss die endgültige Gruppe abgestimmt sein; öffentliche Lehrgänge werden für die betroffenen Beschäftigten gesondert bestätigt. Eine interne Vertretungsregelung ist noch keine absolvierte Schulung der Ersatzperson.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte betriebliche Lehrgänge ist das Verfahren Ihrer BG oder Unfallkasse maßgeblich. Prüfen Sie die Voraussetzungen der vorgesehenen Personen und stellen Sie die erforderlichen Arbeitgeberangaben für die Schule bereit. Eigene Aufwendungen des Betriebs werden daneben eingeplant.
Das für Ihr Unternehmen geltende Verfahren klären.
Benötigte Unterlagen für die Anmeldung zusammenführen.
Die Ausbildung vermittelt die grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten für betriebliche Erste Hilfe. In der Fortbildung werden diese erneut aufgegriffen und aufgefrischt. Beide Lehrgänge sind mit praktischem Lernen verbunden. Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle, welche Personen vorgesehen sind und welche geeigneten Qualifikationen bereits bestehen. So wird der Lehrgang nach dem Lernbedarf gewählt und nicht nur nach einem gemeinsam freien Tag.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Schulung | Geeignete Ausbildung oder Fortbildung |
| Veranstaltung | Datum und bestätigter Unterrichtsort |
| Zeit | Die vollständige Freistellung der Beschäftigten |
Für Inhouse werden die konkreten Bedingungen besprochen.
Die vorgesehene Teilnehmendenzahl erläutern.
Platz und Ausstattung für praktische Aufgaben klären.
Eine Ansprechperson für die Durchführung benennen.
Betriebliche Ersthelfer besuchen in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung. Berücksichtigen Sie die vorhandenen Nachweise, wenn weitere Lehrgänge ausgewählt werden. Eine neue Benennung als Ersthelfer bedeutet nicht pauschal eine neue Ausbildung; anerkannte passende Qualifikationen gehören in die Prüfung des Bedarfs.
Bei zwei bis 20 anwesenden Versicherten verlangt die DGUV einen Ersthelfer. Die Anwesenheit ist dabei die maßgebliche Bezugsgröße. In einem kleinen Betrieb kann auch die entsprechend qualifizierte Unternehmerin oder der Unternehmer diese Aufgabe übernehmen. Klären Sie, welche geschulte Person in Ihrer Arbeitssituation verfügbar ist. Eine Kursanfrage wird dann Teil einer konkreten Organisation der Ersten Hilfe im Unternehmen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die Schule nennt den gesamten Ablauf mit Pausen. Mit diesen Angaben wird die Teilnahme im Betrieb vorbereitet, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Wege und der Abwesenheit vom normalen Arbeitsplatz.
Die reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung erfordert Präsenzunterricht, damit praktische Handlungskompetenz vermittelt werden kann. Reine Online-Wissensvermittlung genügt dafür nicht. Fragen Sie deshalb nach einer geeigneten Veranstaltung der ermächtigten Ausbildungsstelle, die mit persönlicher Teilnahme geplant wird.
Nach den DGUV-Hinweisen gehören unter anderem Lehr- und Übungsmaterialien, Informationen für Teilnehmende und die Bescheinigung zu den regulären Kursbestandteilen. Besprechen Sie zusätzliche Wünsche vorab. Bei Abweichungen erfordern weitere Gebühren tatsächlich entstehende Mehrkosten und eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung.