Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 83395 Freilassing sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,0 km vom Suchpunkt

21,0 km vom Suchpunkt

26,2 km vom Suchpunkt

26,3 km vom Suchpunkt

30,6 km vom Suchpunkt

37,6 km vom Suchpunkt

Freilassing · Bayern
Für die betriebliche Ersthelferplanung ist die Anerkennung der vorhandenen Qualifikation entscheidend. Gerade bei einem im Ausland besuchten Erste-Hilfe-Kurs wird der Beleg gesondert geprüft. Ihr Freilassinger Unternehmen klärt den geeigneten nächsten Lehrgang mit einer Ausbildungsstelle und organisiert die vollständige Teilnahme der dafür vorgesehenen Personen.

Eine Namensliste allein beantwortet diese Frage noch nicht. Gehen Sie im Freilassinger Unternehmen auch die vorhandenen Ersthelfernachweise durch. Mit der Ausbildungsstelle lässt sich daran der Bedarf an Ausbildung beziehungsweise Fortbildung besprechen.
Eine eigene Schulung kann sinnvoll sein, wenn die Gruppe gemeinsam freigestellt werden kann. Für Inhouse-Unterricht müssen Sie geeignete Räume mit dem Anbieter abstimmen und die Durchführung vereinbaren. Passt das nicht zur betrieblichen Planung, fragen Sie nach offenen Kursplätzen für einzelne Mitarbeiter. Klären Sie vor der Anmeldung außerdem die Kosten: Übernahme und direkte Abrechnung richten sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger, dem berechtigten Teilnehmerkreis und dem dort geltenden Verfahren mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle.
Nach der DGUV müssen betriebliche Ersthelfende von einer ermächtigten Ausbildungsstelle geschult worden sein. Ein gewöhnlicher Erste-Hilfe-Kurs aus dem Ausland wird für diesen betrieblichen Zweck nicht anerkannt. Für weitergehende sanitätsdienstliche, rettungsdienstliche oder Gesundheitsberufsqualifikationen gelten andere Regelungen. Tragen Sie deshalb die tatsächlichen Belege zusammen und beschreiben Sie die Qualifikation genau, wenn die passende Einordnung offen ist. Die allgemeine Angabe, jemand habe bereits Erste Hilfe gelernt, reicht für diese Unterscheidung nicht aus.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Anerkennung einer bisherigen Qualifikation und die Bezahlung eines neu vereinbarten Lehrgangs sind unterschiedliche Fragen. Für eine mögliche Trägerabrechnung prüfen Sie die Bedingungen Ihrer BG oder Unfallkasse für die geplanten Teilnahmen. Bereiten Sie die verlangten Angaben mit der ermächtigten Ausbildungsstelle vor. Weitere bestellte Leistungen werden mit Umfang und Vergütung ausdrücklich vereinbart; sie sind aus einer möglichen Übernahme der regulären Lehrgangsgebühr nicht automatisch finanziert.
Die Berechtigung der geplanten Teilnahmen und erforderliche Angaben klären.
Zusätzliche Leistungen einschließlich ihrer Bezahlung mit der Schule vereinbaren.
| Gegenstand | Zu klärender Punkt |
|---|---|
| Bisheriger Beleg | Welche konkrete Qualifikation liegt vor? |
| Geeignete Schulung | Welcher nächste Lehrgang passt? |
| Betriebliche Aufgabe | Wer wird benannt und bekannt gemacht? |
Mit dem geklärten Ausbildungsstand kann die Ausbildungsstelle den geeigneten Lehrgang mit Ihnen besprechen. Fragen Sie anschließend nach einer passenden Durchführung für die vorgesehenen Personen. Das können geeignete öffentliche Teilnahmen oder eine vereinbarte eigene Inhouse-Veranstaltung sein. Die Gruppe benötigt für den Unterricht und die praktischen Aufgaben die gesamte Zeit. Geben Sie die bestätigten Kursinformationen an die Beschäftigten weiter und stimmen Sie im Betrieb ab, wie ihre sonstigen Aufgaben während des Besuchs übernommen werden.
Die Qualifikation wird konkret beschrieben.
Art und durchführende Stelle des bisherigen Lehrgangs erfassen.
Die für den betrieblichen Zweck geltende Einordnung klären.
Geeignete Ausbildung oder Fortbildung mit der Schule vereinbaren.
Der Unternehmer benennt die betrieblichen Ersthelfenden. Beschäftigte brauchen verständliche Informationen über die vorgesehenen Personen und die Hilfewege am Arbeitsort. Planen Sie diese Bekanntgabe zusätzlich zur fachlichen Qualifizierung und halten Sie die Zuordnung bei Änderungen aktuell, damit die Belegschaft die vorgesehenen Ansprechpartner kennt.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die Ausbildung und die Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Der Veranstaltungsablauf berücksichtigt zusätzlich Pausen. Lassen Sie sich die vollständigen Zeiten nennen, damit die Beschäftigten den gesamten Unterricht besuchen und die internen Freigaben passend vorbereitet werden können.
Betriebliche Ersthelfende sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Halten Sie absolvierte Lehrgänge nachvollziehbar fest und besprechen Sie den weiteren Bedarf rechtzeitig. So kann Ihr Betrieb auch die nächste Teilnahme im Arbeitsalltag einplanen.
Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt die Übernahmebedingungen für berechtigte betriebliche Teilnahmen und das Abrechnungsverfahren. Erfragen Sie die nötigen Angaben vor der Buchung. Die ermächtigte Schule kann bei erfüllten Voraussetzungen die reguläre Lehrgangsgebühr direkt abrechnen.
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