Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 78333 Stockach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,9 km vom Suchpunkt

11,6 km vom Suchpunkt

11,8 km vom Suchpunkt

14,5 km vom Suchpunkt

19,6 km vom Suchpunkt

21,1 km vom Suchpunkt

Stockacher Betriebe können geeignete Ausbildungen und Fortbildungen bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle anfragen. Öffentliche Lehrgänge oder eine abgestimmte Inhouse-Veranstaltung ermöglichen die Organisation nach Ihrem Schulungsbedarf. Für die weitere Planung zählen die bestätigten Kursangaben, die an die vorgesehenen Beschäftigten weitergegeben werden.
Der Betrieb hat einen angebotenen Ersthelfer-Termin intern freigegeben. Damit die Ausbildungsstelle davon erfährt, muss die vereinbarte Buchung auch tatsächlich übermittelt und bestätigt werden. Eine Entscheidung in der Stockacher Personalplanung allein reserviert noch keinen Unterricht.
Prüfen Sie anschließend, ob der bestätigte Auftrag Datum, Veranstaltungsort und den besprochenen Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf richtig wiedergibt. Bei einem Inhouse-Termin gehören die individuell abgestimmten Bedingungen dazu. Für öffentliche Lehrgänge zählen die bestätigten Anmeldungen der vorgesehenen Beschäftigten. Halten Sie die Rückmeldung der Schule für die weitere Organisation bereit, statt sich nur auf ein intern weitergeleitetes Angebot zu beziehen.
Erfragen Sie beim Unfallversicherungsträger die für Ihren Betrieb geltenden Angaben und Unterlagen. Ordnen Sie diese dem vorgesehenen Lehrgang zu und stellen Sie sie der ermächtigten Schule bereit. Gesonderte zusätzliche Leistungen werden vor einer entsprechenden Vereinbarung geklärt.
Die Voraussetzungen der vorgesehenen Teilnahme prüfen.
Benötigte Arbeitgeberangaben rechtzeitig vorbereiten.
Für die Kostenfrage in Stockach zählt, ob Sie einen erforderlichen betrieblichen Lehrgang oder einen privat finanzierten Zusatzkurs bestellen. Im ersten Fall kann die BG beziehungsweise Unfallkasse die Lehrgangsgebühr tragen; die ermächtigte Ausbildungsstelle kann direkt mit ihr abrechnen. Ihre betrieblichen Unterlagen müssen zum Verfahren des zuständigen Trägers passen.
Wünschen Sie die Durchführung bei Ihnen, lassen Sie den konkreten Aufwand für Anfahrt und Aufbau im Angebot erfassen. Tatsächlich entstehende Mehrkosten müssen zusätzlich vereinbart werden. Prüfen Sie daneben weitere bestellte Leistungen und den eigenen Personaleinsatz. Erst diese Aufteilung macht sichtbar, welchen Teil der Inhouse-Schulung Ihr Unternehmen selbst finanziert.
Die Buchung wird durch betriebliche Vorbereitung ergänzt.
Zeit für die ganze Veranstaltung organisieren.
Eine Ansprechperson für organisatorische Fragen benennen.
Der Gruppe die bestätigten Angaben übermitteln.
Die Auswahl eines Lehrgangs setzt voraus, dass der betriebliche Schulungsbedarf eingeordnet werden kann. Bei Fragen zur Organisation der Ersten Hilfe nennt die DGUV betriebsärztliche Beratung, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Präventionsdienste des Unfallversicherungsträgers als Unterstützung. Nutzen Sie deren Einschätzung für Ihre konkrete Betriebssituation. Die anschließend festgelegten Qualifikationsziele helfen Ihnen, eine passende Kursanfrage an die Ausbildungsstelle zu richten.

Bei der Lehrgangswahl gehört der bisherige Schulungsstand dazu. Eine neue Aufgabe als Ersthelfer bedeutet nicht automatisch, dass eine anerkannte geeignete Vorqualifikation unberücksichtigt bleibt. Lassen Sie die passende Ausbildung oder Fortbildung für die jeweilige Person anhand ihrer tatsächlichen Voraussetzungen klären.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Einzelne Personen | Passende öffentliche Lehrgänge prüfen |
| Gemeinsames Team | Einen eigenen Inhouse-Rahmen besprechen |
| Betriebliche Übersicht | Absolvierte Qualifikationen nachvollziehbar erfassen |
Die reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Sie gibt bereits geschulten Ersthelfern Gelegenheit, Kenntnisse und praktische Fähigkeiten aufzufrischen. Besprechen Sie mit den Beschäftigten, welche Fragen sie aus der bisherigen Tätigkeit mitbringen möchten. Der Unterricht bleibt ein eigener Lerntermin. Erfassen Sie den absolvierten Lehrgang anschließend so, dass die weitere Qualifikationsplanung darauf aufbauen kann.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Auch die Fortbildung ist damit als vollständiger Lehrgang einzuplanen. Erkundigen Sie sich nach dem Veranstaltungsablauf mit den Pausen und berücksichtigen Sie bei der Freistellung gegebenenfalls die Wege.
Für betriebliche Ausbildung und Fortbildung verlangt die DGUV Präsenzunterricht mit praktischer Handlungskompetenz. Reine Online-Wissensvermittlung erfüllt diese Anforderung nicht. Informieren Sie die Beschäftigten deshalb über die persönliche Teilnahme an einer geeigneten Veranstaltung der ermächtigten Stelle.
Die zuständige BG oder Unfallkasse legt ihre Voraussetzungen und das Verfahren für berechtigte Teilnehmende fest. Prüfen Sie diese vor der Anmeldung. Eine Inhouse-Buchung allein garantiert nicht, dass jede vereinbarte Leistung vom Unfallversicherungsträger übernommen wird.