Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 85748 Garching b.München sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,2 km vom Suchpunkt

7,9 km vom Suchpunkt

9,0 km vom Suchpunkt

9,3 km vom Suchpunkt

9,9 km vom Suchpunkt

11,2 km vom Suchpunkt

Betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildung für Garching werden passend zu den vorgesehenen Beschäftigten ausgewählt. Mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle können Sie öffentliche Kursplätze oder eine Inhouse-Schulung besprechen. Die gemeinsame Terminplanung folgt dem geklärten Lernbedarf und den vereinbarten Bedingungen der Durchführung.
Eine Garchinger Arbeitsgruppe hat gemeinsam Zeit, ihre Mitglieder bringen aber unterschiedliche frühere Schulungen mit. Geben Sie diese Ausgangslage bei der Anfrage an, statt allein aus dem gemeinsamen Kalender einen einheitlichen Kursbedarf abzuleiten. Die Ausbildungsstelle kann offene Fragen zur passenden Ausbildung oder Fortbildung klären.
Erst danach sollte ein individueller Inhouse-Termin für die Gruppe vorbereitet werden. Falls verschiedene Lehrgänge benötigt werden, können geeignete öffentliche Termine gesondert angefragt werden. Frühere Berufserfahrung oder ein fachlicher Abschluss sollten nicht eigenständig als Ersatz für einen konkreten Teilnahmenachweis verbucht werden. Entscheidend bleibt, welcher Qualifikationsbedarf tatsächlich vorliegt und welcher Lehrgang bestätigt ist.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Der zuständige Unfallversicherungsträger legt die Voraussetzungen und das Verfahren für berechtigte betriebliche Lehrgangsgebühren fest. Klären Sie die erforderlichen Angaben mit ihm und der Ausbildungsstelle. Gesonderte Wünsche werden nach dem tatsächlichen zusätzlichen Leistungsumfang besprochen.
Die Berechtigung der vorgesehenen Teilnahme prüfen.
Benötigte Arbeitgeberunterlagen für die Schule bereitstellen.
Fragen Sie die vorgesehenen Beschäftigten, ob sie dem geplanten Unterricht sprachlich folgen können. Aus einer gemeinsamen Abteilungszugehörigkeit lässt sich dies nicht ableiten. Falls Klärungsbedarf besteht, besprechen Sie ihn vor der Buchung mit der Ausbildungsstelle. Diese erläutert die Bedingungen ihrer Veranstaltung. Die Beschäftigten sollen während des Lehrgangs selbst mit der Lehrkraft kommunizieren und die praktischen Aufgaben verstehen können.
Der eigene Standort wird mit der Schule abgestimmt.
Unterricht und praktische Aufgaben räumlich vorbereiten.
Die Gruppe für den ganzen Ablauf freistellen.
Eine organisatorische Ansprechperson nennen.
Betriebliche Ersthelfer besuchen in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung. Berücksichtigen Sie absolvierte Lehrgänge in der weiteren Planung. Bei der Auswahl ist vorhandene anerkannte Qualifikation einzubeziehen; allein ein neuer Einsatz als Ersthelfer begründet keine pauschale Wiederholung der Ausbildung.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Kursform | Öffentlicher Lehrgang oder vereinbartes Inhouse |
| Ort | Die bestätigte Unterrichtsanschrift |
| Personen | Die für den geeigneten Lehrgang vorgesehenen Beschäftigten |
Bei regulären betrieblichen Lehrgängen liegt die übliche Gruppengröße nach DGUV-Vorgaben bei zehn bis 15 Personen. Bis zu 20 Personen sind mit einer zusätzlichen Hilfskraft möglich, die praktische Aufgaben unterstützt. Nennen Sie der Ausbildungsstelle deshalb die vorgesehene Zahl. Die Abteilung als organisatorische Einheit und die tatsächlich gemeinsam unterrichtete Gruppe müssen nicht dasselbe sein. Lassen Sie die mögliche Durchführung für die angemeldeten Personen erläutern.

Beide Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die Ausbildungsstelle nennt den vollständigen Veranstaltungsablauf einschließlich der Pausen. Berücksichtigen Sie diese Zeit bei der Freistellung der Beschäftigten und planen Sie gegebenenfalls auch die Wege zum Unterrichtsort ein.
Eine reine Online-Wissensvermittlung ersetzt die reguläre betriebliche Ausbildung oder Fortbildung nicht. Die DGUV verlangt Präsenzunterricht zur Vermittlung praktischer Handlungskompetenz. Wählen Sie deshalb eine geeignete persönliche Teilnahme und klären Sie deren Organisation mit der ermächtigten Stelle.
Die Entgeltfortzahlung und gegebenenfalls Fahrtkosten liegen beim Arbeitgeber. Das gilt auch bei möglicher Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren durch die BG oder Unfallkasse. Prüfen Sie den Aufwand für Ihr Unternehmen deshalb zusätzlich zum Abrechnungsverfahren der Schule.
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