Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 35415 Pohlheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,7 km vom Suchpunkt

8,3 km vom Suchpunkt

11,8 km vom Suchpunkt

13,2 km vom Suchpunkt

15,6 km vom Suchpunkt

17,2 km vom Suchpunkt

Pohlheimer Unternehmen wählen geeignete Lehrgänge anhand des Bedarfs und anerkannter Qualifikationen ihrer Beschäftigten. Öffentliche Kurse können einzelne Personen abdecken; eine eigene Gruppe wird als Inhouse-Veranstaltung vereinbart. Zusätzliche Lernziele gehören mit ihrem konkreten Umfang ausdrücklich in die Anfrage und Bestellung.
Wer aus verschiedenen Pohlheimer Stadtteilen zur Schulung kommt, braucht eine genaue Kursadresse. Legen Sie den Treffpunkt mit der Ausbildungsstelle fest und geben Sie die bestätigten Angaben an die Gruppe weiter.
Ordnen Sie den vorgesehenen Beschäftigten Ausbildung oder Fortbildung zu. Danach können Sie öffentliche Angebote betrachten oder Inhouse-Unterricht im Unternehmen anfragen. Für Letzteren muss der Anbieter die Räume und Gruppengröße prüfen können.
Vor der Buchung sollten Sie mit dem Unfallversicherungsträger die mögliche direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren klären. Erfragen Sie seine verlangten Nachweise und vereinbaren Sie etwaige zusätzliche Leistungen unabhängig davon mit der Ausbildungsstelle.
| Information | Im Betrieb |
|---|---|
| Benennung | Ersthelferrolle regeln |
| Erreichbarkeit | Der Belegschaft bekannt machen |
| Veränderungen | Angaben aktuell halten |
Soll über die reguläre Schulung hinaus geübt werden, nennen Sie der Schule ein konkretes Lernziel. Sie kann den dazu angebotenen Umfang und die Durchführung erläutern. Lesen Sie die Bedingungen einschließlich eigener Kosten vor der Bestellung. Eine allgemeine Anfrage nach einem Inhouse-Kurs bestimmt die weitere Leistung noch nicht. Der Zusatzauftrag bleibt deshalb ausdrücklich vom Unternehmen entschieden und für die spätere Durchführung nachvollziehbar.
Die Durchführung wird mit der Schule abgestimmt.
Vorgesehenen Teilnehmerkreis nennen.
Bedingungen für praktische Aufgaben erklären.
Vollständige Teilnahme ermöglichen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme kann die ermächtigte Ausbildungsstelle reguläre Gebühren direkt nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers abrechnen. Erfragen Sie dessen Bedingungen und nötige Unterlagen. Weitere bestellte Leistungen bleiben mit ihrer eigenen Kostenregelung ausdrücklich im Firmenauftrag erkennbar.
Berechtigung und Verfahren klären.
Weitere Leistungen mit Kosten vereinbaren.
Ein freier Platz ist eine organisatorische Möglichkeit, aber noch keine vollständige Kursentscheidung. Prüfen Sie den geeigneten Lehrgang und die Ermächtigung der Ausbildungsstelle für den betrieblichen Bedarf. Berücksichtigen Sie anerkannte vorhandene Nachweise der Person. Bei unklaren Voraussetzungen werden Schule oder Unfallversicherungsträger einbezogen. Erst anschließend stimmen Sie die Anmeldung für das Unternehmen ab und geben die konkreten Veranstaltungsinformationen weiter.

Nach dem Besuch wird der tatsächlich absolvierte geeignete Lehrgang ergänzt. Wer verhindert war, bleibt mit offenem Bedarf erkennbar. Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; die weitere Planung folgt deshalb dem persönlichen Stand, auch bei später veränderter Gruppe.
Anerkannte Qualifikationen können schon vor einer neuen Benennung vorhanden sein. Klären Sie den geeigneten Anschluss anhand dieser Voraussetzungen. Die neue Rolle allein entscheidet nicht abschließend über Ausbildung oder Fortbildung; offene Nachweise werden vor der Kurswahl eingeordnet.
Ausbildung und Fortbildung haben regulär jeweils neun Einheiten von 45 Minuten. Das entspricht 405 Minuten Unterricht. Pausen verlängern den Aufenthalt zusätzlich; für die Organisation der Freistellung zählen die vollständigen bestätigten Veranstaltungszeiten.
Die Gruppe braucht zusammenhängende Lernzeit für Erklärungen und praktische Aufgaben. Stimmen Sie vorab ab, wer normale Tätigkeiten übernimmt. Die Nähe zum Arbeitsplatz bedeutet nicht, dass Beschäftigte neben der vollständigen Teilnahme laufend ihre gewöhnliche Arbeit fortsetzen können.