Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56170 Bendorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,0 km vom Suchpunkt

3,1 km vom Suchpunkt

6,6 km vom Suchpunkt

7,0 km vom Suchpunkt

7,4 km vom Suchpunkt

7,5 km vom Suchpunkt

Die betriebliche Ersthelferqualifizierung findet im regulären Lehrgang in Präsenz statt. Anschließendes Nachlesen kann helfen, die vermittelten Inhalte weiter zu festigen. Für Ihr Bendorfer Unternehmen wird zunächst die geeignete Ausbildung oder Fortbildung vereinbart, öffentlich oder als abgestimmter Inhouse-Kurs, und die vollständige Teilnahme der vorgesehenen Personen organisiert.
In Ihrem Bendorfer Unternehmen soll die Ersthelferqualifikation ergänzt werden? Tragen Sie zusammen, welche Beschäftigten schon geschult wurden. Mit diesen Informationen können Sie Ausbildung und Fortbildung passend anfragen, statt allein nach einem freien Termin zu suchen.
Für eine Gruppe kommt ein vereinbarter Inhouse-Lehrgang infrage. Die Ausbildungsstelle benötigt Angaben zur Teilnehmerzahl sowie zu den vorgesehenen Unterrichts- und Übungsmöglichkeiten. Bestätigte Räume und freigestellte Mitarbeiter machen die Veranstaltung planbar. Einzelne Personen können auch offene Kurse nutzen. Ob die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Gebühren übernimmt, richtet sich nach deren Voraussetzungen. Klären Sie das Verfahren rechtzeitig; eine direkte Abrechnung erfolgt über eine entsprechend ermächtigte Ausbildungsstelle.
Das von der BGW bereitgestellte Handbuch zur Ersten Hilfe ist dafür vorgesehen, Wissen zu erwerben und nach einem Kurs zu festigen oder wieder aufzufrischen. Beschäftigte können darin behandelte Inhalte erneut nachlesen. Betrachten Sie solche Unterlagen als Begleitung zum Lernen, nicht als eigenständigen Nachweis einer absolvierten Schulung. Halten Sie im Betrieb den tatsächlich besuchten Lehrgang und den weiteren Qualifizierungsbedarf nachvollziehbar fest, damit Unterrichtsteilnahme und ergänzendes Lesen unterschiedliche, verständliche Rollen behalten.
Nach der DGUV soll der Lehrgang auf das Handeln in realen Notfallsituationen vorbereiten. Dafür müssen praktische Aufgaben unter Anleitung geübt werden können. Reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildungen und Fortbildungen werden deshalb in Präsenz besucht; ein Onlineangebot ersetzt sie nicht. Planen Sie die Beschäftigten mit ihrer persönlichen Mitwirkung am ganzen Lehrgang ein. Die Schule führt den Unterricht durch, während der Betrieb die Teilnahme ermöglicht und für die Zeit des Besuchs die übrigen Aufgaben entsprechend organisiert.
Vorbereitung
Geeigneten nächsten Lehrgang auswählen
Vorbereitung
Beschäftigte für den vollständigen Unterricht freigeben
Vorbereitung
Unterlagen für ergänzendes Wiederaufgreifen nutzen
Besprechen Sie den bisherigen Ausbildungsstand der vorgesehenen Personen mit der Schule. Vorhandene anerkannte Qualifikationen werden berücksichtigt, wenn die passende Ausbildung oder Fortbildung gewählt wird. Für eine eigene Inhouse-Veranstaltung werden anschließend Gruppe und Unterrichtsbedingungen abgestimmt; geeignete öffentliche Teilnahmen können den Bedarf ebenfalls abdecken.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Welche Teilnahmen über den Unfallversicherungsträger abgerechnet werden können, richtet sich nach dessen Übernahmebedingungen. Ermitteln Sie die für Ihren Auftrag verlangten Angaben und stimmen Sie die mögliche direkte Abrechnung mit der ermächtigten Schule ab. Werden weitere Leistungen zusätzlich bestellt, werden deren Umfang und Vergütung gesondert vereinbart. Lesen Sie den Auftrag entsprechend vollständig, damit die Beteiligten denselben Leistungs- und Abrechnungsstand zugrunde legen.
Die Berechtigung und das Verfahren für die geplanten Teilnahmen kennen.
Weitere Bestellungen einschließlich ihrer Vergütung mit der Schule abstimmen.
Der Lehrgang bleibt die Grundlage der Qualifizierung.
An Unterricht und angeleiteten Aufgaben vollständig teilnehmen.
Geeignete Unterlagen zum Festigen nutzen.
Den tatsächlich absolvierten Lehrgang im Überblick behalten.
Für beide Lehrgangsarten gelten jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Der Ablauf enthält außerdem Pausen. Lassen Sie sich die vollständigen Veranstaltungszeiten nennen und berücksichtigen Sie diese bei der Freigabe der betreffenden Beschäftigten für den gesamten Lehrgang.
In der Regel sollen sie im Abstand von zwei Jahren fortgebildet werden. Dokumentieren Sie absolvierte Lehrgänge in Ihrer Übersicht und besprechen Sie den nächsten Bedarf rechtzeitig. Ergänzendes Nachlesen ist hilfreich, ersetzt aber nicht die vorgesehene Teilnahme an einer geeigneten Fortbildung.
Ihre BG oder Unfallkasse nennt die Bedingungen für berechtigte betriebliche Teilnahmen und das zugehörige Verfahren. Erfragen Sie diese vor der Buchung. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann bei erfüllten Voraussetzungen die reguläre Lehrgangsgebühr direkt mit dem Träger abrechnen.