Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 68642 Bürstadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,9 km vom Suchpunkt

6,8 km vom Suchpunkt

7,2 km vom Suchpunkt

7,9 km vom Suchpunkt

9,1 km vom Suchpunkt

10,8 km vom Suchpunkt

Wenn Beschäftigte eine Ersthelferschulung besuchen, wird ihre Zeit für den ganzen Lehrgang benötigt. Ihr Bürstädter Betrieb bereitet deshalb nicht nur die Kursbuchung vor, sondern auch den Ablauf der Arbeit währenddessen. Behalten Sie dabei die Erste-Hilfe-Organisation für die anwesenden Versicherten im Blick und stimmen Sie die Teilnahme intern ab.
Bevor Beschäftigte für einen Lehrgang angemeldet werden, muss im Bürstädter Unternehmen feststehen, wer ihre sonstigen Aufgaben währenddessen übernimmt. Das gilt für einen externen Kurs ebenso wie für eine Veranstaltung im eigenen Haus. Die Nähe zum Arbeitsplatz darf nicht dazu führen, dass Teilnehmer ständig herausgerufen werden.
Welche Qualifizierung ansteht, besprechen Sie anhand der bisherigen Kursnachweise mit der Schule. Für Inhouse-Unterricht prüfen Sie zusammen die Raumbedingungen und vereinbaren die Durchführung. Bei einem kleinen Teilnehmerbedarf lässt sich auch nach offenen Plätzen fragen. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Unfallversicherungsträger, ob Gebühren übernommen werden und welche Unterlagen eine ermächtigte Ausbildungsstelle für die direkte Abrechnung benötigt. Diese Fragen sollten vor dem Lehrgang beantwortet sein.
Unterricht und laufende Organisation werden abgestimmt.
Die Erste-Hilfe-Organisation während der vorgesehenen Zeit betrachten.
Nötige Übernahmen mit den Arbeitsbereichen klären.
Die vollständige Teilnahme der vorgesehenen Personen ermöglichen.
Bevor Teilnahmen vereinbart werden, wird der bisherige Ausbildungsstand geprüft. Besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle die passende Ausbildung oder Fortbildung und berücksichtigen Sie anerkannte Vorqualifikationen. Für betriebliche Ersthelfende ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; auch dieser nächste Bedarf gehört in Ihre laufende Übersicht.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Erfragen Sie bei Ihrer BG oder Unfallkasse, ob die vorgesehenen betrieblichen Teilnahmen deren Übernahmebedingungen erfüllen. Das jeweilige Verfahren bestimmt, welche Angaben für die Abrechnung gebraucht werden. Bereiten Sie diese mit der ermächtigten Ausbildungsstelle vor, die unter den Voraussetzungen direkt abrechnen kann. Weitere von Ihnen bestellte Leistungen werden mit Umfang und Vergütung gesondert vereinbart; ihre Bezahlung folgt nicht automatisch aus einer möglichen Übernahme der regulären Lehrgangsgebühr.
Berechtigung der Teilnahmen und das Abrechnungsverfahren prüfen.
Weitere vereinbarte Leistungen und ihre Vergütung mit der Schule klären.
Die erforderliche Zahl betrieblicher Ersthelfender bezieht sich auf die anwesenden Versicherten und die Art des Betriebs. Dieser organisatorische Bedarf bleibt bei der Kursplanung ein eigener Gesichtspunkt. Sehen Sie sich die betriebliche Situation für die vorgesehene Schulungszeit an und klären Sie offene Fragen zur Organisation. Unterstützung können Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers geben. So lässt sich die Qualifizierung mit dem tatsächlichen Arbeitsalltag abstimmen.
Stimmen Sie mit den Arbeitsbereichen ab, welche laufenden Aufgaben während des Lehrgangs übernommen werden müssen. Die vorgesehenen Personen brauchen die gesamte vereinbarte Zeit für die Unterrichts- und Übungsanteile. Das gilt auch für eine Veranstaltung im eigenen Unternehmen. Halten Sie die Absprachen für die Beteiligten verständlich fest und informieren Sie die Beschäftigten über den konkreten Ablauf. Bei der Auswahl werden die vollständigen Veranstaltungszeiten zugrunde gelegt, damit die internen Freigaben zur tatsächlich gebuchten Schulung passen.
Grundlage
Anwesenheit und vorhandene Erste-Hilfe-Struktur
Grundlage
Geeigneter Lehrgang für die vorgesehenen Personen
Grundlage
Vollständiger Ablauf der vereinbarten Veranstaltung
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Lassen Sie sich die vollständigen Zeiten nennen, damit die Beschäftigten den gesamten Unterricht besuchen können und die Arbeitsbereiche ihre Planung darauf abstimmen.
Beschreiben Sie der Schule den gewünschten Lehrgang, die vorgesehene Gruppe und den vorgeschlagenen Ort. Gemeinsam wird geklärt, ob die Bedingungen für Unterricht und praktische Aufgaben passen. Der abgestimmte Auftrag liefert den Rahmen für die weitere Vorbereitung im Unternehmen.
Maßgeblich sind nach der DGUV die anwesenden Versicherten und die Betriebsart. Klären Sie die Einordnung für Ihr Unternehmen. Bei Fragen zur Erste-Hilfe-Organisation können der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Unfallversicherungsträger unterstützen.