Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 19370 Parchim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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14,3 km vom Suchpunkt

19,7 km vom Suchpunkt

24,0 km vom Suchpunkt

Parchim · Mecklenburg-Vorpommern
Zur Ersten Hilfe in Ihrem Parchimer Unternehmen gehören qualifizierte Personen und geeignetes Material. Die Kursplanung ist deshalb mit der betrieblichen Organisation verbunden. Klären Sie den Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf der vorgesehenen Beschäftigten und überlegen Sie im Betrieb, wie Zuständigkeiten für das Erste-Hilfe-Material nachvollziehbar geregelt werden.

Eine gute Anfrage trennt diese Aufgaben klar. Ihr Parchimer Unternehmen beschreibt, wer geschult werden soll und welche Bescheinigungen bereits vorhanden sind. Die Ausbildungsstelle klärt mit Ihnen, welcher Lehrgang dazu passt. So wird aus dem allgemeinen Wunsch nach einem Erste-Hilfe-Kurs ein konkreter Auftrag.
Für eine Inhouse-Schulung besprechen beide Seiten die nutzbaren Räume und die Gruppengröße. Erst mit einer verbindlichen Vereinbarung steht diese Unterrichtsform fest. Bei wenigen Personen können offene Kurstermine geeigneter sein. Sorgen Sie innerhalb des Unternehmens für eine vollständige Freistellung. Eine mögliche Gebührenübernahme prüfen Sie vorab mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger; direkte Abrechnung setzt den berechtigten Teilnehmerkreis und das entsprechende Verfahren mit einer ermächtigten Schule voraus.
Eine Aufgabe bei der Materialorganisation ersetzt keine geeignete Erste-Hilfe-Qualifikation. Sehen Sie sich für die vorgesehenen Personen die vorhandenen Ausbildungsbelege an und besprechen Sie mit der Schule den nächsten Lehrgang. Anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Die Fortbildung ist für betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Bereiten Sie die Teilnahme mit den betroffenen Arbeitsbereichen vor, damit die Beschäftigten den ganzen Unterricht besuchen können und für diese Zeit von anderen Aufgaben freigestellt sind.
Die Zuständigkeiten werden im Unternehmen geklärt.
Die Überprüfung und das Auffüllen nachvollziehbar zuordnen.
Geeignete Ausbildung oder Fortbildung vorbereiten.
Die vollständige Teilnahme der vorgesehenen Personen ermöglichen.
Nach der DGUV richten sich Art und Menge des Materials unter anderem nach der Zahl der Mitarbeitenden und den betrieblichen Gefährdungen. Auch räumliche Gegebenheiten können eine Rolle spielen. In der Praxis können Ersthelfende mit einer regelmäßigen Überprüfung der Verbandkästen betraut werden. Sie erhalten dadurch einen Überblick über den Verbrauch und können das Auffüllen veranlassen. Legen Sie im Unternehmen fest, wer diese organisatorische Aufgabe wahrnimmt, damit die Zuständigkeit verständlich ist.

Für einzelne Beschäftigte können geeignete öffentliche Lehrgänge passen. Wenn Sie eine eigene Gruppe schulen lassen möchten, lässt sich eine Inhouse-Veranstaltung anfragen. Dabei werden Personenzahl, Lehrgang und vorgeschlagener Ort mit der Ausbildungsstelle abgestimmt. Eine klare Vereinbarung liefert den Rahmen für die Vorbereitung des Unterrichts und der praktischen Aufgaben.
| Frage | Abstimmung |
|---|---|
| Wer betreut das Material? | Zuständigkeit im Unternehmen |
| Welcher Lehrgang passt? | Qualifikationsstand mit der Schule besprechen |
| Wie wird teilgenommen? | Durchführung vereinbaren und Zeit freigeben |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für die mögliche Übernahme der regulären Lehrgangsgebühr sind die Voraussetzungen des Unfallversicherungsträgers maßgeblich. Bereiten Sie die für die geplanten Teilnahmen geforderten Angaben mit der ermächtigten Ausbildungsstelle vor. Wenn Sie zusätzlich zum Lehrgang weitere Leistungen oder Material bestellen, vereinbaren Sie deren Umfang und Bezahlung ausdrücklich. Solche Bestellungen sind aus der möglichen Trägerabrechnung eines Kurses nicht automatisch mitfinanziert.
Die Trägervorgaben für die berechtigten Teilnahmen und das Verfahren klären.
Zusätzliche Leistungen einschließlich ihrer Vergütung gesondert vereinbaren.
Für die Ausbildung und die Fortbildung gelten jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Hinzu kommen die vorgesehenen Pausen. Klären Sie den gesamten Ablauf mit der Schule, damit die betreffenden Beschäftigten alle Unterrichts- und Übungsanteile besuchen können.
Der Unternehmer benennt die vorgesehenen Personen. Die Beschäftigten sollen wissen, wer diese Aufgabe im Betrieb übernimmt und wie Hilfe am Arbeitsort erreicht wird. Organisieren Sie die Bekanntgabe zusätzlich zur Schulung und berücksichtigen Sie dabei spätere Änderungen.
Wenden Sie sich an die für Ihren Betrieb zuständige BG oder Unfallkasse. Sie nennt die Bedingungen für berechtigte Teilnahmen und das Abrechnungsverfahren. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann bei erfüllten Voraussetzungen die reguläre Lehrgangsgebühr direkt abrechnen.