Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 74722 Buchen (Odenwald) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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7,3 km vom Suchpunkt

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Buchener Betriebe können die Organisation geeigneter Ersthelfer-Lehrgänge intern bündeln. Eine klare Ansprechperson führt Veranstaltungsinformationen und offene Fragen zusammen. Nach der Schulung werden Abschlüsse bei den Personen ergänzt und die örtlichen Ersthelferzuständigkeiten für die Belegschaft verständlich gemacht.
Sie möchten für Ihr Unternehmen eine ganze Gruppe anmelden? Halten Sie fest, ob die Personen eine erste Ausbildung oder eine Fortbildung benötigen. Der Bedarf entscheidet darüber, welche Schulung angefragt werden soll.
Für Inhouse-Unterricht stellt der Betrieb geeignete Räume vor. Die Ausbildungsstelle prüft die Bedingungen und vereinbart die Durchführung mit Ihnen. Öffentliche Kurse können eine andere Lösung für einzelne Beschäftigte sein. Vor der Buchung sollte außerdem klar sein, ob die Kursgebühr bei berechtigter Teilnahme direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgerechnet wird. Erfragen Sie dessen Nachweise und lassen Sie zusätzliche Leistungen im Angebot benennen.
Der zuständige Unfallversicherungsträger bestimmt die Voraussetzungen und das Verfahren für eine Übernahme regulärer Kursgebühren. Bei Berechtigung kann die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt abrechnen. Das Unternehmen prüft daneben zusätzliche Leistungen im Firmenangebot und vereinbart deren eigene Kosten vor der Bestellung ausdrücklich.
Bedingungen und notwendige Angaben erfragen.
Weiteren Umfang mit Kosten freigeben.
Ein geeigneter Lehrgang vermittelt beziehungsweise festigt Kenntnisse. Wer im Betrieb als Ersthelfer benannt ist und wie diese Personen erreichbar sind, muss daneben bekannt gemacht werden. Erklären Sie die örtliche Hilfeorganisation und halten Sie Angaben bei Änderungen aktuell. Der Kursabschluss allein verteilt diese Information noch nicht an andere Beschäftigte. Die betriebliche Aufgabe bleibt deshalb eine zusätzliche organisatorische Umsetzung der erworbenen Qualifikation.
Die Voraussetzungen der Personen leiten die Auswahl.
Anerkannte Qualifikation berücksichtigen.
Geeignete Aus- oder Fortbildung klären.
Offene Einordnung mit Schule oder Träger besprechen.
In der Regel sollen betriebliche Ersthelfende alle zwei Jahre fortgebildet werden. Halten Sie tatsächliche Abschlüsse und den nächsten Bedarf bei den Personen fest. Weitere passende öffentliche Plätze können die Planung einer eigenen Gruppe ergänzen.
Legen Sie fest, wer die organisatorischen Angaben im Unternehmen zusammenführt. Beschäftigte erhalten von dort die bestätigten Kursdaten und Teilnahmehinweise ihrer Veranstaltung. Fachliche oder persönliche Fragen zur Durchführung werden mit der Ausbildungsstelle geklärt. Diese Zuordnung bleibt auch bei mehreren öffentlichen Terminen hilfreich: Jede Person braucht ihre richtigen Informationen, während der Betrieb den gesamten Schulungsauftrag überblicken kann.
Bedeutung
Vorgesehene Gruppe
Bedeutung
Bedingungen für praktische Aufgaben
Bedeutung
Vollständige Teilnahme
Anerkannte Qualifikationen können bereits vor der neuen Benennung vorhanden sein. Klären Sie deshalb den passenden Anschluss anhand der Voraussetzungen. Die neue Aufgabe allein entscheidet nicht abschließend über Ausbildung oder Fortbildung; bei Unsicherheit helfen Schule oder Unfallversicherungsträger weiter.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär je neun Einheiten von 45 Minuten. Das entspricht 405 Minuten Unterricht. Pausen verlängern den Aufenthalt zusätzlich; richten Sie die betriebliche Planung nach den gesamten bestätigten Veranstaltungszeiten aus.
Teilen Sie der Ausbildungsstelle das gewünschte zusätzliche Lernziel mit. Lassen Sie den angebotenen Umfang und die Bedingungen erläutern. Entscheiden Sie darüber ausdrücklich mit klarer Kostenregelung, statt jede Ergänzung aus der Bezeichnung Inhouse abzuleiten.
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