Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 32602 Vlotho sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,7 km vom Suchpunkt

8,0 km vom Suchpunkt

8,4 km vom Suchpunkt

8,4 km vom Suchpunkt

9,4 km vom Suchpunkt

15,3 km vom Suchpunkt


Ein betrieblicher Erste-Hilfe-Lehrgang vermittelt nicht nur einzelne praktische Aufgaben, sondern einen grundlegenden Umgang mit Notfallsituationen.
Für Ihren Vlothoer Betrieb wird die geeignete Ausbildung oder Fortbildung anhand des vorhandenen Stands ausgewählt. Eine Ausbildungsstelle kann dazu öffentliche Teilnahmen oder eine vereinbarte Inhouse-Durchführung mit Ihnen abstimmen.





Wer während einer Ersthelferschulung weiter für betriebliche Rückfragen zuständig bleibt, hat keine verlässlich freie Lernzeit. Organisieren Sie in Ihrem Vlothoer Unternehmen deshalb Vertretungen für die vorgesehenen Teilnehmer. Sie müssen auch bei praktischen Übungen durchgehend mitmachen können. Gehen Sie mit der Ausbildungsstelle durch, welche Nachweise vorliegen und ob eine Ausbildung oder Fortbildung gebraucht wird.

Sind mehrere Beschäftigte eingeplant, lässt sich eine Inhouse-Veranstaltung anfragen. Besprechen Sie die Unterrichtsbedingungen im Betrieb und warten Sie die Bestätigung des Anbieters ab. Die Schule kann ebenso zu offenen Kursplätzen Auskunft geben. Für berechtigte Versicherte ist eine Gebührenübernahme nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers möglich; das Abrechnungsverfahren wird vorher geklärt.
Folgende Frage Welche Lehrgangsart passt?
Folgende Frage Welche Durchführung kann vereinbart werden?
Folgende Frage Wie wird der weitere Rhythmus berücksichtigt?
Mit dem passenden Lehrgang lässt sich auch seine Organisation besprechen. Einzelne Personen können geeignete öffentliche Veranstaltungen besuchen; für eine eigene Gruppe kommt eine abgestimmte Inhouse-Schulung in Betracht.
Kursinformationen ansehenZu den Zielen der betrieblichen Ersthelferausbildung gehören Eigenschutz, das Veranlassen von Hilfe und die Betreuung von Menschen in einer Notlage. Auch Verbandmaterial und Wundversorgung sind Teile des regulären Lernrahmens.
Die Ausbildung greift damit unterschiedliche Seiten einer Hilfesituation auf. Nutzen Sie die Programmbeschreibung, um den Lernauftrag für die Gruppe zu besprechen. Konkrete Fragen der Beschäftigten zu solchen Lernbereichen können Sie vorab mit der Ausbildungsstelle abstimmen.
ZUR ÜBERSICHTInhaltlicher Bedarf und Teilnahme gehören zusammen.
Grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben.
Vorhandene Kompetenzen sichern und weiter trainieren.
Für den vollständigen angeleiteten Unterricht verfügbar sein.
Die Fortbildung hat einen anderen Ausgangspunkt als die erstmalige Ausbildung: Sie soll bereits erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten sichern und weiter trainieren.
Prüfen Sie deshalb, welche Qualifikationen die vorgesehenen Personen mitbringen, bevor Sie den Auftrag formulieren. Anerkannte Vorqualifikationen sind bei der Einordnung zu berücksichtigen.
Besprechen Sie die passende Lehrgangsart mit der Ausbildungsstelle. Dass beide regulären Lehrgangsarten denselben zeitlichen Umfang haben, macht die Entscheidung über ihren jeweiligen Lernauftrag nicht überflüssig.

Wenden Sie sich zur möglichen Übernahme der regulären Lehrgangsgebühr an die zuständige BG oder Unfallkasse. Sie gibt die Voraussetzungen für berechtigte Teilnahmen und das Abrechnungsverfahren vor. Mit diesen Angaben kann die ermächtigte Schule die direkte Abrechnung vorbereiten.
Kostenübernahme erläutert