Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 66346 Püttlingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,4 km vom Suchpunkt

9,3 km vom Suchpunkt

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10,4 km vom Suchpunkt

13,6 km vom Suchpunkt

Eine ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert geeignete Ausbildungen oder Fortbildungen für Ihre Beschäftigten. Für den Püttlinger Betrieb können öffentliche Plätze oder eine eigene Inhouse-Veranstaltung angefragt werden. Benennen Sie einen organisatorischen Kontakt und bereiten Sie die bestätigte Teilnahme mit den vereinbarten Veranstaltungsangaben vor.
Ein Inhouse-Termin wurde vereinbart, doch der ursprüngliche Organisator ist kurz vor dem Unterricht nicht erreichbar. Benennen Sie für den Püttlinger Betrieb eine Vertretung und teilen Sie deren Kontakt der Ausbildungsstelle mit. Sie sollte die bestätigte Vereinbarung kennen und organisatorische Rückfragen beantworten können.
Dazu gehören vor allem der vorgesehene Unterrichtsort und der vereinbarte Zugang. Neue fachliche Wünsche werden auch durch eine Vertretung nicht automatisch Teil des Ausbildungs- oder Fortbildungsauftrags. Bei öffentlichen Lehrgängen kann dieselbe Vertretung notwendige Änderungen der Anmeldung koordinieren. So hängt die Kommunikation zur Schulung nicht von einer einzigen zufällig verfügbaren Person ab.

Ausbildung und Fortbildung vermitteln praktische Handlungskompetenz. Deshalb verlangt die DGUV Präsenzunterricht; reine Online-Wissensvermittlung reicht dafür nicht aus. Geben Sie den vorgesehenen Personen die bestätigten Informationen zur Veranstaltung und ermöglichen Sie ihre persönliche Teilnahme. Die Gruppe kann sich dann auf die Erklärungen und praktischen Übungen des Lehrgangs konzentrieren.
Die DGUV nennt persönliche, körperliche und geistige Eignung für die Ersthelfer-Aufgabe. Motivation zur Hilfeleistung ist wünschenswert. Beziehen Sie die vorgesehenen Beschäftigten in die Vorbereitung ein und erläutern Sie ihre Einbindung im Unternehmen. Die passende Qualifikation und die Verfügbarkeit während der Arbeit werden dabei mitbetrachtet. So können Sie den Bedarf für die Kursanfrage beschreiben und zugleich die spätere Übernahme der Aufgabe vorbereiten.
Die erforderliche Ersthelferzahl richtet sich nach den anwesenden Versicherten und der Betriebsart. Prüfen Sie, welche Vorgaben für Ihren Betrieb zutreffen und welche qualifizierten Personen zu den jeweiligen Arbeitszeiten verfügbar sind. Dazu gehört auch die Planung geeigneter weiterer Schulungen. Bei konkreten Fragen zur Organisation können betriebsärztliche Beratung, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Präventionsdienste des zuständigen Unfallversicherungsträgers unterstützen. Nutzen Sie diese Unterstützung für die Bedingungen Ihres Unternehmens.
Der Betrieb und die Schule stimmen die Durchführung miteinander ab.
Passende Ausbildung oder Fortbildung je Person klären.
Räume und Bedingungen für praktische Aufgaben besprechen.
Organisatorische Rückfragen und eine nötige Vertretung zuordnen.
Persönliche Klärung
Absolvierte Schulungen in der Übersicht erfassen
Persönliche Klärung
In der Regel alle zwei Jahre vorsehen
Persönliche Klärung
Die qualifizierten Personen in der Ersthelferplanung berücksichtigen
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse legt das Verfahren und die Voraussetzungen betrieblicher Lehrgangsgebühren fest. Klären Sie die erforderlichen Arbeitgeberangaben für die ermächtigte Schule und ordnen Sie sie dem bestätigten Lehrgang zu. Zusätzlich ausdrücklich gewünschte Leistungen werden anhand tatsächlich entstehender Mehrkosten mit einer zusätzlichen vertraglichen Vereinbarung gesondert besprochen.
Die Voraussetzungen der vorgesehenen Personen beim Träger klären.
Benötigte Angaben vor dem Kurs vollständig bereitstellen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Für die Freistellung nutzen Sie die bestätigten Veranstaltungszeiten und berücksichtigen gegebenenfalls die Wege. Auch am eigenen Standort wird Zeit für den vollständigen Unterricht benötigt.
Nach den DGUV-Vorgaben liegt die übliche Gruppengröße bei zehn bis 15 Personen. Mit einer zusätzlichen Hilfskraft sind bis zu 20 möglich. Diese unterstützt bei praktischen Aufgaben. Teilen Sie die vorgesehene Zahl bei der Anfrage mit, damit die Ausbildungsstelle die Durchführung abstimmen kann.
Entgeltfortzahlung während des Unterrichts und Fahrtkosten bleiben eigene Aufwendungen des Betriebs. Die mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren durch den Unfallversicherungsträger deckt diese Positionen nicht ab. Planen Sie sie deshalb neben der Schulungsbuchung ein, auch wenn die berechtigten Kursgebühren direkt nach dem Trägerverfahren abgerechnet werden.