Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 23795 Bad Segeberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

0,4 km vom Suchpunkt

1,1 km vom Suchpunkt

2,5 km vom Suchpunkt

9,3 km vom Suchpunkt

13,2 km vom Suchpunkt

Fragen Sie für die vorgesehenen Beschäftigten geeignete Ausbildungen oder Fortbildungen bei einer ermächtigten Schule an. Ein Inhouse-Termin kann am vereinbarten Bad Segeberger Standort vorbereitet werden. Teilen Sie die geplante Gruppengröße mit und lassen Sie Änderungen mit der Ausbildungsstelle abstimmen, bevor Sie die Teilnahme intern verbindlich einplanen.
Aus einer kleinen Anfrage kann bei der internen Abstimmung eine größere Gruppe werden. Melden Sie die tatsächliche Zahl der vorgesehenen Beschäftigten an die Ausbildungsstelle, bevor Sie zusätzliche Plätze zusagen. Ein schon besprochener Inhouse-Termin in Bad Segeberg muss nicht automatisch für die erweiterte Gruppe passen.
Die Schule beurteilt die organisatorischen Bedingungen und den Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf. Falls eine andere Aufteilung erforderlich wird, sollte diese ausdrücklich vereinbart werden. Geeignete öffentliche Lehrgänge können einzeln angefragt werden, ohne dass damit schon Plätze bestätigt sind. Eine aktuelle Gruppengröße gehört somit zur verbindlichen Planung und ist keine bloße interne Rechengröße.
Betriebliche Ausbildung und Fortbildung verlangen Präsenzunterricht, um praktische Handlungskompetenz zu vermitteln. Reine Online-Wissensvermittlung erfüllt diese Anforderung nicht. Ermöglichen Sie den vorgesehenen Beschäftigten die persönliche Teilnahme an den Erklärungen und Übungen. Bei einem Inhouse-Lehrgang werden die Räume mit der Schule abgestimmt. Die Gruppe erhält den bestätigten Ablauf und kann sich auf das Lernen konzentrieren, während die sonstigen betrieblichen Aufgaben für diese Zeit organisiert werden.
Die Schule benötigt Angaben zur Gruppe und zum Unterrichtsort.
Passende Ausbildung oder Fortbildung je Person klären.
Räume für die praktischen Aufgaben vorbereiten.
Einen Kontakt für Fragen zur Durchführung benennen.
Was Sie vorbereiten können
Vereinbarten Teilnehmerstand verwenden
Was Sie vorbereiten können
Bestätigte Anschrift und Zeiten weitergeben
Was Sie vorbereiten können
Offene Angaben mit der Ausbildungsstelle klären

Die reguläre Fortbildung für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Verwenden Sie die tatsächlich absolvierten Schulungen, um den weiteren Bedarf zu überblicken. Passende Veranstaltungen können frühzeitig angefragt und mit der Arbeitsplanung abgestimmt werden. So wird der nächste Lerntermin für die betreffenden Beschäftigten vorbereitet.
Regulär umfasst eine Erste-Hilfe-Lehrgangsgruppe zehn bis 15 Personen. Nach den DGUV-Vorgaben sind bis zu 20 mit einer zusätzlichen Hilfskraft möglich. Sie unterstützt bei praktischen Aufgaben und Gruppenarbeit. Geben Sie der Schule die Zahl der vorgesehenen Beschäftigten an. Wenn sich die interne Planung ändert, wird auch diese Angabe aktualisiert. Die Ausbildungsstelle kann daraufhin die Durchführung und die nötigen Bedingungen für den Unterricht mit Ihnen besprechen.
Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt Voraussetzungen und Verfahren für berechtigte betriebliche Lehrgangsgebühren. Erfragen Sie, welche Angaben die ermächtigte Schule vom Unternehmen benötigt, und bereiten Sie die Unterlagen für den bestätigten Lehrgang vor. Zusätzlich ausdrücklich gewünschte Leistungen können bei tatsächlich entstehenden Mehrkosten und einer zusätzlichen Vereinbarung weitere Gebühren auslösen.
Berechtigung der vorgesehenen Teilnahme prüfen.
Benötigte Arbeitgeberunterlagen der Veranstaltung zuordnen.
Ausbildung und Fortbildung bestehen jeweils aus neun Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten. Hinzu kommen mindestens 45 Minuten Pause. Planen Sie die vollständige Teilnahme anhand des bestätigten Veranstaltungsablaufs. Gegebenenfalls erforderliche Wege werden im Unternehmen ebenfalls in die Vorbereitung einbezogen.
Die DGUV Vorschrift 1 nennt unter anderem Hinweise zu Notruf, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Ersthelfer-Personal. Diese Angaben sind aktuell zu halten und werden durch Aushänge oder in anderer geeigneter schriftlicher Form bereitgestellt. Berücksichtigen Sie die entsprechend qualifizierten Personen in diesen betrieblichen Informationen.
Entgeltfortzahlung während des Unterrichts und Fahrtkosten gehören zu den eigenen Aufwendungen des Unternehmens. Sie werden durch die mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren nicht mit abgedeckt. Berücksichtigen Sie diese Positionen in der Planung, auch wenn die berechtigten Kursgebühren nach dem Trägerverfahren direkt abgerechnet werden.
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